3952/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 43.500,00 € für „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“?

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren den Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ (ZVR-Zahl 674653116).

 

Der Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ wurde von der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 23.10.2024 mit 29.000,00 € gefördert. Auch die Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert den Verein weiterhin mit 14.500,00 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 25.06.2025.

 

Auf der Website gibt der Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ unter anderem an für Folgendes zu stehen:

 

„Als gemeinnütziger und parteipolitisch unabhängiger Verein setzt sich PANGEA seit 2005 für ein positives Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft ein und wendet sich aktiv gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung.“[2]

 

Kritisch zu hinterfragen ist jedoch, ob der Verein wirklich parteipolitisch unabhängig ist. Beispielweise war Mag. Abena Carty-Pinner (eh. Stephanie Abena Twumasi) beim Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ in der wirtschaftlichen Leitung und Geschäftsführung tätig.[3] Außerdem ist sie Mitglied des Linzer Gemeinderats für die GRÜNEN.[4]

 

Diverse Kooperationspartner des Vereins „PANGEA“ treten außerdem öffentlich gegen die FPÖ auf sowie bei Kundgebungen „gegen Rechts“, darunter HOSI Linz, Radio FRO oder SOS Menschenrechte.[5] Ein interessanter Kooperationspartner ist auch „Afghanmaug“, deren Website nicht einmal auf Deutsch oder Englisch verfasst ist.[6]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der des Vereins „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) mit 29.000,00 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ erbracht?

2.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) mit bislang 14.500,00 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ in offizieller Funktion teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?

c.    Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?

5.    Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass geförderte Projekte des Vereins „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ nicht inhaltlich oder finanziell in Widerspruch zu den migrations- und integrationspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung geraten?

6.    Welche Projekte im Bereich Asyl- und Integrationsarbeit werden derzeit durch Ihr Ressort finanziert, die thematisch Überschneidungen mit den Projekten des Vereins „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ aufweisen?

7.    Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ eingeworben?

a.    Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?

b.    Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?

8.    Welche jährlichen Personalaufwendungen (Gehälter, Honorare, Nebenkosten) wurden im Rahmen der Förderungen durch den Verein „PANGEA. Werkstatt der Kulturen der Welt“ aus Bundesmitteln finanziert?

a.    Wie viele Vollzeitäquivalente wurden dadurch ermöglicht?

b.    Welche Funktionen/Positionen wurden konkret aus Fördermitteln bezahlt?

c.    Wurden Fördermittel für Verwaltungskosten verwendet?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Höhe?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2737
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2291 (aufgerufen am 22.10.2025)

[2]    https://www.pangea.at/de/ueber-uns (aufgerufen am 22.10.2025)

[3]    https://www.pangea.at/de/team (aufgerufen am 22.10.2025)

[4]    https://www.linz.at/politik/gemeinderat_112830.php (aufgerufen am 22.10.2025)

[5]    https://www.pangea.at/de/kooperationspartnerinnen (aufgerufen am 22.10.2025)

[6]    http://www.afghanmaug.net/ (aufgerufen am 22.10.2025)