3958/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.11.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend: Was machen die Länder mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln aus dem Finanzausgleich Gesundheit (2024-2028)?

BEGRÜNDUNG

 

Von Versorgungsschwierigkeiten im Gesundheitsbereich ist mittlerweile regelmäßig in den Zeitungen zu lesen. Um dem Entgegenzuwirken wurde im Rahmen des Finanzausgleichs Gesundheit eine umfassende Gesundheitsreform beschlossen und jährlich rund 1 Mrd. Euro an zusätzlichen finanziellen Mitteln aus dem Bundesbudget für den Ausbau und Strukturreformen im Gesundheitsbereich zur Verfügung gestellt.

Der größte Teil dieser zusätzlichen Mittel aus der Gesundheitsreform für eine nachhaltige Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems fließt an die Bundesländer. Diese sind kompetenzrechtlich überwiegend für den Spitalsbereich zuständig. Über die gesamte Laufzeit des Finanzausgleichs 2024 bis 2028 bekommen sie eine Gesamtsumme von 3.016,9 Mio. Euro. Dies entspricht jährlich rund 600 Mio. Euro, bzw. aufgrund der eingerechneten Inflation um einen jährlich steigenden Betrag (2024: 550,0 Mio. Euro, 2025: 577,5 Mio. Euro, 2026: 603,5 Mio. Euro, 2027: 629,4 Mio. Euro, 2028: 656,5 Mio. Euro). Diese Mittel stehen den Ländern zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs sowie für Strukturreformen zur Verfügung.

Teil der 15a Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens zwischen Bund und Ländern ist aber auch, dass dieses zusätzliche Geld, das die Länder bekommen, nicht einfach nur zur Finanzierung eines „weiter wie bisher“ verwendet wird, sondern auch für Strukturreformen, insbesondere für den Auf- und Ausbau von spitalsambulanten Angeboten (einschließlich telemedizinischer Leistungen) sowie die Fortführung bereits initiierter Vorhaben, mit dem Ziel den stationären Bereich zu entlasten bzw. in einzelnen Bereichen zu ersetzen. Dementsprechend ist in der Bund-Ländervereinbarung festgehalten, dass ein jährlich steigender Mindestbetrag der zusätzlichen Bundesmittel für bestimmte Zielsetzungen verwendet werden muss.

Beginnend mit 2025 ist ein jährlich steigender Mindestbetrag (2025: 150 Mio. Euro, 2026: 300 Mio. Euro, 2027: 350 Mio. Euro, 2028 407 Mio. Euro) der zusätzlichen Bundesmittel dafür zu verwenden. Zugleich handelt es sich explizit um einen Mindestbetrag (siehe Art 31 Abs 3 Z 2). Den Ländern steht es also frei schon früher oder mehr Geld für spezifische Reformprojekte auszugeben. Daher ist es wichtig zu wissen, was die Länder jeweils konkret mit den zusätzlichen Bundesmitteln aus der Gesundheitsreform gemacht haben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Die finanziellen Aspekte der über den Finanzausgleich beschlossenen Gesundheitsreform sind in der Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens geregelt.

In Artikel 31 „Zusätzliche Mittel für die nachhaltige Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems „wird festgelegt, dass der Bund über die gesamte Laufzeit des Finanzausgleichs (2024-2028) 3.016,9 Mio. Euro an die Länder zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs und für Strukturreformen zahlt (Art 31 Abs. 1 Ziffer 2). In Abs 3 Z 1 lit a bis l ist die spezifische Mittelverwendung angeführt.

Im Jahr 2024 haben die Bundesländer 550,0 Mio. Euro (Burgenland 13,5 Mio. Euro, Kärnten 7,3 Mio. Euro, Niederösterreich 14,5 Mio. Euro, Oberösterreich 16,96 Mio. Euro, Salzburg 6,4 Mio. Euro, Steiermark 14,3 Mio. Euro, Tirol 7,97 Mio. Euro, Vorarlberg 4,04 Mio. Euro, Wien 25,988 Mio. Euro) über den Finanzausgleich Gesundheit zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs und für Strukturreformen vom Bund bekommen:

1)    Für welche konkreten Maßnahmen bzw. Vorhaben haben die Länder 2024 die zusätzlichen Mittel (Art 31 Abs 1 Z 2) für Strukturreformen und zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs (gemäß Abs 3 Z 1) einzusetzen? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland und Ausgabenhöhe aufgegliedert nach den in Abs. 3 Z 1 unter a bis l angeführten Maßnahmenbereichen.

 

2)    Wieviel der zusätzlichen Mittel (Art 31 Abs 1 Z 2) wurden 2024 nicht für Strukturreformen und spezielle Maßnahmen zur Stärkung des spitalambulanten Bereichs gemäß Abs 3 Z 1, sondern für den laufenden Betrieb der Krankenanstalten und für die Abgangsfinanzierung eingesetzt? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland und Ausgabenhöhe.

 

3)    Für welche konkreten Maßnahmen bzw. Vorhaben haben die Länder 2025 (für die bisher verfügbaren Monate) die zusätzlichen Mittel (Art 31 Abs 1 Z 2) für Strukturreformen und zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs (gemäß Abs 3 Z 1) einzusetzen? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland und Ausgabenhöhe aufgegliedert nach den in Abs. 3 Z 1 unter a bis l angeführten Maßnahmenbereichen.

 

4)    Wieviel der Zusätzlichen Mittel (Art 31 Abs 1 Z 2) wurden 2025 (für die bisher verfügbaren Monate) nicht für Strukturreformen und spezielle Maßnahmen zur Stärkung des spitalambulanten Bereichs gemäß Abs 3 Z 1, sondern für den laufenden Betrieb der Krankenanstalten und für die Abgangsfinanzierung eingesetzt werden? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland und Ausgabenhöhe.