3959/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.11.2025
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ANFRAGE
der Abgeordnete Sebastian Schwaighofer
an die Präsidentin des Rechnungshofes
betreffend Mögliche Überschneidungen und Unvereinbarkeiten zwischen Mitteln der Arbeiterkammer Salzburg und parteipolitischen Aktivitäten im Umfeld von Peter Eder
Die Arbeiterkammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und als gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur parteipolitischen Unabhängigkeit verpflichtet. In Salzburg ist Peter Eder seit 2018 Präsident der Arbeiterkammer Salzburg (AK Salzburg) und zugleich Landesvorsitzender des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Salzburg.
Zugleich ist zentral festzuhalten, dass Peter Eder auf der offiziellen Website der SPÖ Salzburg bereits als Geschäftsführender Landesparteivorsitzender (GF-Obmann) angeführt wird und vom Landesparteivorstand als einer von drei Übergangsobleuten eingesetzt wurde. Nach eigener Aussage strebt er nun an, beim nächsten ordentlichen Landesparteitag zum einzigen, voll legitimierten Landesparteivorsitzenden gewählt zu werden.
Damit übt Peter Eder aktuell gleichzeitig drei politisch bzw. institutionell bedeutsame Rollen aus:
1. Präsident der Arbeiterkammer Salzburg[1] (Körperschaft öffentlichen Rechts),
2. Landesvorsitzender des ÖGB Salzburg[2],
3. Geschäftsführender Obmann und Übergangsobmann der SPÖ Salzburg sowie designierter Kandidat für den alleinigen Landesparteivorsitz[3].
Diese Funktionskumulation verschärft die Fragen nach Compliance, Unvereinbarkeit, Ressourcenabgrenzung und politischer Neutralität erheblich. Insbesondere entstehen Zweifel, ob institutionelle Ressourcen der AK Salzburg, inklusive Inseratenbudgets, PR-Formaten, Veranstaltungen, Sponsoring und Bau- bzw. Immobilien-kommunikation, klar von parteipolitischer Tätigkeit abgegrenzt sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Rechnungshofes nachstehende
Anfrage
1. Liegen dem Rechnungshof (RH) Hinweise, Beschwerden oder sonstige Mitteilungen zu einer möglichen Vermischung bzw. Überschneidung von Mitteln der AK Salzburg mit parteipolitischen Aktivitäten im Zusammenhang mit Peter Eder vor?
a. Falls ja, seit wann und in welcher Form?
2. Hat der RH seit 2018 Prüfungen, Nachschauen oder vertiefte Erhebungen zur Gebarung der AK Salzburg (inkl. verbundener Unternehmen/Einrichtungen) durchgeführt?
a. Falls ja, bitte um Angabe von Zeitraum, Prüfgegenstand, wesentlichen Feststellungen, allfälligen Beanstandungen, Empfehlungen.
3. Plant der RH – angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen – eine thematisch fokussierte Gebarungsprüfung zu den Themenfeldern Öffentlichkeitsarbeit/Inserate/Kommunikation, Sponsoring/Veranstaltungen, sowie Bau-/Immobilienvorhaben (inkl. Parkhotel-Brunauer-Projekt) der AK Salzburg?
a. Falls ja, bitte um Angabe von voraussichtlichem Start, Prüfprogramm, Berichtsadressaten.
b. Falls nein, warum nicht?
4. Inwieweit beurteilt der RH die AK Salzburg als dem Medientransparenzgesetz unterliegende meldepflichtige Stelle, und wie erfolgt die Plausibilisierung/ Qualitätssicherung der gemeldeten Daten in der Praxis?
5. Welche gesetzlichen Bestimmungen (AK-Gesetz, einschlägige Landes-vorschriften, interne Richtlinien/Compliance-Regelwerke) normieren aus Sicht des RH die parteipolitische Unabhängigkeit der AK sowie die Trennung von Kammergebarung und parteipolitischen Aktivitäten?
6. Gibt es verbindliche Unvereinbarkeits- oder Befangenheitsregelungen, wenn Spitzenfunktionäre der AK gleichzeitig Spitzenfunktionen in Parteien bzw. parteinahen Organisationen (z. B. ÖGB-Landesvorsitz) innehaben?
a. Falls ja, welche?
b. Falls nein, sieht der RH hier Regelungsbedarf?
7. Sieht der RH eine Gefährdung der institutionellen Unabhängigkeit der AK, wenn deren Präsident gleichzeitig – zeitgleich oder zeitnah – als (designierter) Landesparteivorsitzender einer politischen Partei agiert?
a. Welche „Chinese-Walls“ wären jedenfalls einzuziehen, um jede Ressourcendurchmischung zu verhindern?
8. In welchem Ausmaß liegen dem RH derzeit Informationen, Meldungen oder bereits geprüfte Unterlagen zu den Ausgaben der AK Salzburg seit 2019 für Inserate, Anzeigen, Plakatwerbung, Online-Werbung (inkl. Social-Media-Ads, Beilagen, Advertorials), PR-Leistungen, Medienkooperationen und Kommunikationskampagnen vor?
a. Falls dem RH solche Informationen vorliegen, wird er diese im Rahmen einer Gebarungsprüfung nach Medium/Plattform, Agentur, Kampagnen-titel/Sujet, Leistungszeitraum und Kosten strukturieren und berichten?
b. Falls dem RH solche Informationen nicht vorliegen, hält er es angesichts der aktuellen Fragestellungen für geboten, diese Daten im Zuge einer Gebarungsprüfung aktiv bei der AK Salzburg einzufordern?
9. Liegen dem RH Kenntnisse darüber vor, welche Kommunikationsmaßnahmen der AK Salzburg explizit Nennung, Abbildung, Zitat, Signatur oder Videoauftritte des amtierenden AK-Präsidenten enthielten (z. B. „Weekly Statement“, Testimonial-Sujets)?
a. Falls ja, plant der RH eine gesonderte Bewertung dieser Maßnahmen im Hinblick auf die Trennlinie zwischen institutioneller Kommunikation und persönlicher/politischer Profilierung?
b. Falls nein, wird der RH diese Daten bei einer künftigen Prüfung systematisch anfordern?
10. Liegen dem RH Hinweise oder bereits geprüfte Sachverhalte vor, wonach Botschaften, Slogans, visuelle Elemente oder sprachliche Rahmungen der AK-Kommunikation deckungsgleich oder verwechselbar mit Kommunikations-kampagnen der SPÖ Salzburg waren?
a. Falls dem RH entsprechende Fälle bekannt sind, welche Prüfungen oder Bewertungen wurden dazu vorgenommen (z. B. medienrechtliche oder wahlwerberelevante Abgrenzungen)?
b. Falls dem RH keine Hinweise vorliegen, hält der RH es für erforderlich, in einer zukünftigen Prüfung explizit nach möglichen „Overlap‑Risiken“ zwischen AK-Kommunikation und Parteikommunikation zu suchen?
11. Sind dem RH Fälle bekannt, in denen Social-Media-Kanäle, Websites, Newsletter oder Print-Publikationen der AK Salzburg Aussagen transportiert haben, die – über die gesetzliche Interessenvertretung hinausgehend – objektiv als Positionierung zugunsten einer bestimmten Landespartei interpretiert werden konnten?
a. Falls ja, welche Erkenntnisse liegen vor und wurden diese bereits gebarungsrechtlich bewertet?
b. Falls nein, plant der RH, diese Fragestellung als eigenes Prüffeld (Reichweite, Kosten, Verantwortlichkeiten) aufzunehmen?
12. Sind dem RH Informationen darüber bekannt, ob für Formate mit persönlicher Markenführung des AK-Präsidenten (z. B. regelmäßige Video-Statements, Social-Media-Reihen) bezahlte Reichweitensteigerungen wie Sponsored Posts, Boostings oder Pre-Roll-Werbung eingesetzt wurden?
a. Falls solche Kenntnisse vorliegen, wie beurteilt der RH die Abgrenzung zwischen institutioneller Öffentlichkeitsarbeit und potenzieller partei-naher Profilierung?
b. Falls keine Kenntnisse bestehen, plant der RH, im Rahmen einer Prüfung insbesondere Budgethöhen, Targeting-Parameter und eingesetzte Agenturen zu erheben?
13. In welchem Ausmaß liegen dem RH bereits Informationen, Beschwerden, Meldungen oder geprüfte Sachverhalte zu Veranstaltungen der AK Salzburg seit 2019 vor (z. B. Kongresse, Feiern, Empfänge, Dialogformate, Roadshows), bei denen führende SPÖ-Funktionäre als Redner, Hosts oder programmatische Hauptakteure aufgetreten sind?
a. Falls dem RH entsprechende Kenntnisse vorliegen, wird er diese im Rahmen einer Gebarungsprüfung hinsichtlich Kostenstellen, Sponsoring-Beiträgen, Sachleistungen, Auswahlkriterien und Dokumentation auswerten und berichten?
b. Falls dem RH solche Kenntnisse nicht vorliegen, hält der RH es für angezeigt, diese Informationen im Zuge einer Prüfung aktiv von der AK Salzburg einzuholen, um eine mögliche Überschneidung von Kammermitteln und parteipolitischer Tätigkeit beurteilen zu können?
14. Liegen dem RH Hinweise darauf vor, dass gemeinsame Auftritte des AK‑Präsidenten mit SPÖ-Funktionären (z. B. Pressekonferenzen, Podien, Festakte, thematische Veranstaltungen) ganz oder teilweise aus Mitteln der AK Salzburg finanziert wurden, insbesondere für Reise-, Catering-, Raum-, Technik-, Personal-, Foto-, Video- oder Advertorial-Kosten?
a. Falls dem RH solche Hinweise vorliegen, wird der RH diese Fälle konkret prüfen und die jeweiligen Zeitpunkte, Orte, Zwecke und Kosten nachvollziehbar dokumentieren?
b. Falls dem RH keine Hinweise vorliegen, plant er, diesen möglichen Bereich einer Ressourcendurchmischung im Rahmen einer künftigen Gebarungsprüfung systematisch abzufragen und auszuwerten?
15. Sind dem RH Kooperations-, Sponsoring- oder Leistungsvereinbarungen zwischen der AK Salzburg und Organisationen bekannt, die in organisatorischer, personeller oder politischer Nähe zur SPÖ stehen (z. B. ÖGB, BSA, Vorfeld- oder Teilorganisationen)?
a. Falls solche Vereinbarungen dem RH bekannt sind, wird er deren Vertragsinhalte, Leistungsaustausch, finanzielle Komponenten, werbliche Elemente und Governance-Strukturen im Rahmen einer Prüfung bewerten?
b. Falls dem RH solche Vereinbarungen nicht bekannt sind, hält er es angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion für erforderlich, die Existenz, Inhalte und finanziellen Volumina solcher Vereinbarungen im Rahmen einer Prüfung aktiv zu erheben?
16. Inwieweit liegen dem RH Informationen, Unterlagen oder bereits geprüfte Sachverhalte zum Bau-, Sanierungs- oder Entwicklungsprojekt rund um das Parkhotel Brunauer (inkl. des geplanten Mietwohnprojekts) vor, an dem die AK Salzburg als Eigentümerin, Baurechtsgeberin oder Projektpartnerin beteiligt ist?
a. Falls solche Daten vorliegen, wird der RH diese im Rahmen einer Gebarungsprüfung hinsichtlich Kostenstruktur, Vergaben, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Governance evaluieren?
b. Falls keine Daten vorliegen, plant der RH, im Zuge einer etwaigen Prüfung entsprechende Unterlagen von der AK Salzburg anzufordern, um eine vollständige Gebarungsbeurteilung zu ermöglichen?
17. Sind dem RH Informationen über Kommunikations-, PR- oder Öffentlichkeits-maßnahmen der AK Salzburg im Zusammenhang mit dem Parkhotel-Brunauer-Projekt bekannt (z. B. Visualisierungen, Broschüren, Pressearbeit, Social-Media-Auftritte, Projektseiten, Informationssendungen)?
a. Falls ja, wird der RH diese Maßnahmen insbesondere hinsichtlich Kosten, Zweckbindung, institutioneller Notwendigkeit und einer möglichen persönlichen Selbstdarstellung des AK-Präsidenten prüfen?
b. Falls nein, hält der RH es angesichts der öffentlichen Relevanz des Projekts für angezeigt, diese Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen einer Prüfung aktiv einzufordern und auszuwerten?
18. Liegen dem RH Erkenntnisse darüber vor, ob bei Bau-, Sanierungs- oder PR-Leistungen im Rahmen des Parkhotel-Brunauer-Komplexes wettbewerbliche Vergabeverfahren durchgeführt wurden?
a. Falls ja, welche Verfahren, Kriterien und Zuschlagsentscheidungen sind dem Rechnungshof bereits bekannt, und wurden diese schon beurteilt?
b. Falls nein, wird der RH im Rahmen einer Gebarungsprüfung insbesondere Vergabeverfahren, Bieterlisten, Zuschlagskriterien und beauftragte Unternehmen überprüfen, um deren Gesetz- und Ordnungsgemäßheit zu beurteilen?
19. Welche Rolle nimmt die AK Salzburg (Eigentum/Baurecht/Träger) bei Sanierung/Neubau rund um das Parkhotel Brunauer inkl. des angekündigten Mietwohnprojekts ein? (Bitte um Angabe von Projektkette, Zuständigkeiten, Partner (Bauträger, Architekten, Bauunternehmen), Kosten- und Finanzierungsstruktur, Förderkulisse, Zeitplan)
20. Welche Kommunikations- und PR-Budgets wurden für dieses Projekt seit 2024 verausgabt (Visualisierungen, Pressearbeit, Microsites, Sujets, Social Media, Info‑Postwürfe etc.)?
a. Welche Anteile entfielen auf Auftritte/Nennungen des AK-Präsidenten?
21. Wurden Vergaben (Planung, Bau, PR, Media) wettbewerblich durchgeführt? (Bitte um Bekanntgabe der Vergabeverfahren, Zuschlagskriterien, Bieterlisten und Zuschlagsempfänger)
22. Wie wird sichergestellt, dass die projektbezogene Kommunikation nicht als parteipolitische Selbstinszenierung missverstanden werden kann und keinerlei parteipolitische Nutzenstiftung erfolgt?
23. Hat die AK Salzburg sämtliche meldepflichtigen Leistungen nach dem Medientransparenzgesetz fristgerecht und vollständig gemeldet? (Bitte um Darstellung erkannter Abweichungen/Versäumnisse, allfälliger Nachmeldungen und/oder Verfahren der Kommunikationsbehörde)
24. Wie lauten die internen Richtlinien (Compliance-Code, Sponsoring-Policy, Social-Media-Policy, Corporate-Design-Vorgaben), die die Trennung von institutioneller Kommunikation und parteipolitischer Werbung sicherstellen?
25. Welche Rolle spielen interne Revision/Controlling/Aufsichtsgremien bei der Ex-ante-Prüfung von Kommunikations- und Sponsoringmaßnahmen?
a. Wie häufig wurden seit 2019 Beanstandungen ausgesprochen?
26. Inwieweit wird die Amtsführung des AK-Präsidenten in Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte dokumentiert (z. B. Befangenheitsvermerke, Amts-ausübungs-Protokolle, Abgrenzungsbeschlüsse)? (Bitte um anonymisierte Einsichtnahme)
27. Auf welcher Grundlage (Dienstverhältnis, Funktionsentschädigung, Aufwandsersatz) wird der AK-Präsident dotiert?
a. Welche zusätzlichen Sach-/Personalmittel stehen seinem Büro zur Verfügung (Fahrzeug, Referenten, Öffentlichkeitsarbeit)?
28. Wie wird ausgeschlossen, dass diese Ressourcen (inkl. Mitarbeiterzeiten) für parteipolitische Zwecke herangezogen werden?
a. Gibt es Zeiterfassungen/Projektzuordnungen?
29. Wurden seit 2024 Abwesenheiten/Freistellungen in Anspruch genommen, um parteipolitischen Verpflichtungen nachzugehen?
a. Wenn ja: auf welcher rechtlichen Basis?
30. Hält der RH zusätzliche Governance-Vorkehrungen (z. B. temporäre Ruhendstellung der AK-Funktion bei Übernahme eines Parteivorsitzes) für erforderlich?
a. Falls ja, welche Empfehlungen an Gesetzgeber und AK-Organe gibt es?
31. Wird der RH die oben dargestellten Sachverhalte in einem Sonder-, Folge- oder Themenbericht öffentlich aufbereiten?
a. Falls ja, wie ist diesbezüglich der Zeitplan?
b. Falls nein, warum nicht?
32. Wird der RH, sollte sich eine Überschneidung von Kammermitteln und Parteimitteln bestätigen, entsprechende Rückforderungs-, Disziplinar- oder aufsichtsrechtliche Schritte empfehlen?
33. In welcher Form beabsichtigt der RH, den Nationalrat über die Ergebnisse allfälliger Prüfungen zu informieren und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?