3975/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.11.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verlängerung der Familienleistungen für ukrainische Vertriebene

 

 

Am 15. Oktober 2025 hat der Nationalrat beschlossen, den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine Vertriebene bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern, sofern eine Erwerbstätigkeit oder zumindest eine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorliegt.[1]

 

Hintergrund ist der fortbestehende vorübergehende Schutz gemäß EU-Rechtslage. In der Begründung des Beschlusses heißt es, dass viele ukrainische Familien am Existenzminimum leben und Familienbeihilfe keineswegs Luxus sei, sondern zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitrage. Diese Maßnahme war im Frühjahr 2022 als befristete Krisenunterstützung konzipiert, um geflüchteten Familien rasch und unbürokratisch zu helfen.[2] Nun wurde die bestehende Sonderregelung zum wiederholten Mal verlängert, wodurch sich aus der ursprünglich befristeten Ausnahme eine vermeintlich dauerhafte Regelung entwickelt hat. Die Bundesregierung hat mit der Verlängerung eine sozialpolitische Entscheidung getroffen, die haushalts- und rechtspolitisch weitreichende Folgen hat. Wer öffentliche Mittel in Krisenzeiten bereitstellt, muss auch die Kontrolle ihrer sachgerechten Verwendung gewährleisten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie hoch waren die Auszahlungen an Familienbeihilfe für aus der Ukraine Vertriebene in den Jahren 2022, 2023, 2024 und bis dato 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland, Zahl der Leistungsfälle, Kinderzahl)
  2. Wie hoch waren die gesamten Auszahlungen an Kinderbetreuungsgeld an aus der Ukraine Vertriebene in den Jahren 2022, 2023, 2024 und bis dato 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Bundesland und durchschnittlicher Bezugsdauer)
  3. Wie viele Erstanträge und wie viele Verlängerungsanträge auf Familienbeihilfe wurden seit 2022 gestellt, bewilligt oder abgewiesen?

a.    Aus welchen Gründen erfolgten Ablehnungen?

  1. Wie viele Anträge auf Kinderbetreuungsgeld wurden seit 2022 gestellt, bewilligt oder abgelehnt?

a.    Welche Hauptgründe lagen den Ablehnungen zugrunde?

  1. Welche konkreten Nachweise müssen für den Bezug und die Verlängerung der Leistungen erbracht werden?

a.    In welchen Intervallen werden diese Nachweise überprüft?

6.    Wie viele Kinder von aus der Ukraine Vertriebenen waren im jeweiligen Stichtagsmonat Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie im aktuellsten verfügbaren Monat 2025 im Familienbeihilfenbezug? (Bitte um Aufschlüsselung nach Altersgruppen)

7.    Wie viele Anspruchsberechtigte bezogen seit 2022 Kinderbetreuungsgeld parallel zu einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung?

a.    Wie hoch war in diesen Fällen die durchschnittliche Bezugsdauer?

b.    Wie häufig kam es zu Rückforderungen wegen Überschreitung von Zuverdienstgrenzen?

8.    Wie viele Fälle von Rückforderungen bei Familienbeihilfe an aus der Ukraine Vertriebene wurden in den Jahren 2022 bis 2025 eingeleitet?

a.    In welcher Gesamthöhe?

b.    Wie hoch ist die tatsächliche Einbringungsquote?

9.    Wie viele Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld wurden im selben Zeitraum eingeleitet?

a.    In welcher Gesamthöhe?

b.    Wie viele konnten tatsächlich eingebracht werden?

10. Wie stellt Ihr Ministerium sicher, dass Rückforderungen auch dann vollstreckt werden können, wenn sich die betroffenen Personen nicht mehr im Bundesgebiet aufhalten?

a.    Wie hoch ist der Anteil uneinbringlicher Forderungen?

11. Welche Mechanismen bestehen, um unvollständige Nachweise oder verspätete Meldungen automatisiert zu erfassen?

12. In wie vielen Fällen seit 2022 kam es zu Mahnungen, Ruhendstellungen oder Leistungseinstellungen?

13. Wurden seit 2022 stichprobenartige Prüfungen durchgeführt, um unberechtigte Bezüge oder Doppelbezüge auszuschließen?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

14. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Missbrauch durch Schein-wohnsitze oder unzutreffende Haushaltsmeldungen zu verhindern?

15. Wie viele Verdachtsfälle wurden seit 2022 gemeldet?

a.    Wie viele führten zu Rückforderungen oder Anzeigen?

16. In welchem Umfang sind offene Rückforderungen aus den Jahren 2022 bis 2024 noch nicht erledigt?

a.    Wie hoch ist deren derzeitiger Gesamtbetrag?

17. Endet mit 30.06.2026 der gesamte Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld oder lediglich die Möglichkeit der Antragstellung?

18. Welche Rechtslage gilt für bereits bewilligte Fälle bzw. sind Übergangsfristen vorgesehen?

19. Welche Kosten entstehen dem Bund durch die Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld bis Ende Juni 2026 im Vergleich zur bisherigen Befristung bis 31.10.2025?

20. Welche zusätzlichen Mittel wurden im Budgetvoranschlag 2025/2026 dafür eingestellt?

21. Wie viele Beschwerden gegen Entscheidungen zur Familienbeihilfe und zum Kinderbetreuungsgeld von ukrainischen Antragstellern wurden seit 2022 eingebracht?

a.    Wie viele waren erfolgreich?

22. Welche konkreten Planungen bestehen für die Zeit nach dem 30.06.2026, falls der EU-weite Schutzstatus weiter verlängert wird?



[1]    https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0902 (aufgerufen am 18.10.2025)

[2]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/familienbeihilfe-fuer-aus-der-ukraine-vertriebene.html (aufgerufen am 18.10.2025)