3979/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.11.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Antifa
Am 04./05.11.2025 und am 06.11.2025 wurde die Weinbar „Vino“ in der Lichtenfelsgasse in Wien Opfer eines Farbanschlages. Die konkreten Umstände des Vandalenaktes (rotes Anarchie-Zeichen) und der zeitliche Zusammenhang mit einer Protestkundgebung der „GFOA – Gruppe für organisierten Antifaschismus“[1] lassen den Schluss nahe, dass wieder einmal eine sog antifaschistische Gruppierung strafrechtlich auffällig wurde. Der „KURIER“ berichtet wie folgt:
„Die Wiener Weinbar „Vino“ in der Lichtenfelsgasse 3, gleich ums Eck von Rathaus und Parlament, zieht nicht nur Politiker, sondern in letzter Zeit auch Vandalen an. Zwei Farbanschläge in weniger als 48 Stunden sorgten für Aufsehen. In der Nacht auf Mittwoch beschmierten Unbekannte die Fassade und Außenmöbel des Lokals mit türkiser Farbe. Laut Inhaber Heinz Pollischansky sei ein Schaden von rund 10.000 Euro entstanden
Treffen als Auslöser
Donnerstagfrüh überraschten Pollischansky dann rote Anarchie-Zeichen auf den Fenstern seiner Weinbar. Als Auslöser für die Farbanschläge wird das Treffen der Aktion 451 zum Semesterauftakt am Donnerstagabend vermutet. Die Aktion 451 ist laut Verfassungsschutzbericht 2025 eine „rechte Studentengruppe“ und „Tarngruppe“ der Identitären.
Seit Tagen wirbt sie auf Social-Media Plattformen, um Studenten zu rekrutieren. Auch Flyer mit der Aufschrift „Dieser Uni fehlt das Feuer“ verteiltet sie. Die Antifa rief wenige Stunden vor dem Treffen zu Gegendemos unter dem Motto ‚Nazi-Lokale aus der Deckung holen‘, wodurch ihr Mitwirken bei den Farbanschlägen vermutet wird.
Am Donnerstagabend fand zudem eine Protest-Kundgebung der Antifa in der Lichtenfelsgasse statt. Laut KURIER-Informationen nahmen zwischen 50 und 60 Personen daran teil. Die Demo verlief ohne Zwischenfälle.
Ermittlungen laufen
Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp bezeichnet die Vorfälle als ‚linksextremen Terrorismus‘. Er fordere die Antifa als Terrororganisation einzustufen und zu verbieten.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) schaltete als Reaktion auf die Vorfälle den Staatsschutz ein, äußerte sich aber nicht zu Tätervermutungen.
Laut Polizei seien die Ermittlungen in beiden Fällen im Gange und man sorge für Polizeipräsenz Donnerstagabend.“[2]
Organisierte Angriffe auf Personen oder Sachen linksradikaler Gruppierungen, die das Kürzel „Antifa“ im Namen tragen sind keine Seltenheit. Exemplarisch sind die wiederkehrenden Ausschreitungen rund um den Wiener Akademikerball (vormals WKR-Ball) zu nennen.
Erst kürzlich haben Sie als Bundesministerin für Justiz in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass Sie die „Organisation Antifa als solche nicht kennen“ und daher auch keine Einstufung als Terrororganisation möglich sei.[3]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen die „GFOA – Gruppe für organisierten Antifaschismus“, die sich auf ihrer Instagram-Seite selbst als „Antifa-Gruppe in Wien“ bezeichnet bekannt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, seit wann ist Ihnen diese Gruppierung bekannt?
c. Wenn ja, welche rechtliche Einordnung treffen Sie im Hinblick auf den Organisationscharakter, die öffentlichen Äußerungen/Handlungen und Mitglieder dieser Gruppierung?
2. Sind Ihnen weitere Gruppierungen bekannt, die sich selbst als Antifa-Gruppierung beschreiben?
a. Wenn ja, bitte um Nennung der bekannten Gruppierungen inkl. ihrer rechtlichen Einordung.
b. Wenn ja, gegen wie viele Personen, die in Verbindung mit den aufgezählten Gruppierungen stehen, wurden schon einmal ermittelt? (Bitte unter Angabe des Tatverdachts und Ergebnis der Ermittlungen?
3. Wurden in der Vergangenheit gegen Personen, die mit der Antifa-Gruppierung „GFOA – Gruppe für organisierten Antifaschismus“ in Verbindung stehen ermittelt?
a. Wenn ja, gegen wie viele Personen und aufgrund welchen Tatverdachts?
b. Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen bzw. das Ermittlungsergebnis?
4. Wird im Zusammenhang mit den Farbanschlägen gegen Personen, die in Verbindung mit der „GFOA – Gruppe für organisierten Antifaschismus“ oder anderen linken, linksextremen und linksradikalen Gruppierungen stehen, ermittelt?
5. Welche Maßnahmen setzten Sie konkret um gewalttätige Handlungen von linken, linksextremen und linksradikalen Gruppierungen gegen Personen oder Sachen Einhalt zu gebieten?
[1] https://www.instagram.com/gfoa_w?igsh=MWJ4Mnp2NDk2bG5uZQ== (aufgerufen am 10.11.2025)
[2] https://kurier.at/chronik/wien/innenstadt-wien-vandalismus-farbe-ermittlungen-polizei-identitaere-antifa/403100487 (aufgerufen am 10.11.2025)
[3] https://www.youtube.com/shorts/kLZDRpCN1Bo (aufgerufen am 10.11.2025)