Eingelangt am 11.02.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Auswirkungen von Gastpatienten
Das österreichische Gesundheitssystem ist stark vom Föderalismus geprägt und deshalb sehr kompliziert in der Abwicklung - so weit die Standard-Problemanalyse, die seit Jahren von Expert:innen und Rechnungshof immer wieder als Erklärung für diverse Probleme herhält. Obwohl über den Finanzausgleich eine gesamtstaatliche Organisation sichergestellt werden sollte, gibt es immer wieder Probleme mit der Zuständigkeit. So wird gerade bei Engpässen von Finanzen oder personellen Ressourcen auf eine Überlastung aufgrund von Gastpatient:innen - also Patient:innen aus anderen Bundesländern - verwiesen. Bereits vor gut zehn Jahren wurde vom Rechnungshof darauf hingewiesen, dass Gastpatient:innen in der Gesundheitsplanung nicht ausreichend abgebildet sind und Wien mit rund 20 Prozent Gastpatient:innen doppelt so viele von diesen versorgt, wie andere Bundesländer (1). Ebenfalls seit Längerem wird über die hohe Belastung durch Gastpatient:innen diskutiert, so wurde beispielsweise bereits 2022 angekündigt, dass abseits von Akut- und Notfallpatient:innen Personen aus anderen Bundesländern in Wiener Krankenhäusern seltener behandelt werden sollen (2). 2023 führten Engpässe dazu, dass beispielsweise chronische Patient:innen aus der Steiermark ihre reguläre Behandlung nicht mehr im Krankenhaus Tamsweg erhielten (3), auch dies zählt wohl als klassisches Beispiel zur Reduktion von Gastpatient:innen.
Wie so oft wird aber auch die Debatte über Gastpatient:innen durch einen Mangel an Daten und Zusammenarbeit verkompliziert. Ebenfalls in besagtem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2016 wurde bereits kritisiert, dass die Patientenströme zu intransparent seien, sich in der Planung nicht widerspiegelten und die pauschale Abgeltung von Gastpatient:innen Kostenwahrheit in der Krankenanstaltenfinanzierung erschwere. Diese Probleme konnten bei folgenden Finanzausgleichsverhandlungen aber nicht gelöst werden und es gibt nach wie vor kaum Planungs- oder Finanzierungsgrundlagen, die die Thematik ausreichend aufschlüsseln könnten. Ebenso konnte trotz der einheitlichen Forderung der Bundesländer (4) im Finanzausgleich 2023 kein neuer Verteilungsschlüssel ausverhandelt werden (5), der zumindest die Finanzierungsdebatte dahinter hätte beenden können.
Anfragebeantwortungen aus der XXVII. Gesetzgebungsperiode (6, 7) lassen rückschließen, dass das Ministerium kaum Handlungsspielraum hat, wenn Gastpatient:innen abgewiesen werden. Immerhin wurde klar postuliert, dass Gastpatient:innen nicht abgelehnt werden dürfen, allerdings greifen KAKuG und ASVG nicht ausreichend ineinander, um für chronische Patient:innen und geplante Eingriffe ebensolche Vorgaben zu schaffen. Nachdem schon der Begriff "Gastpatient" jeglicher gesetzlichen Definition entbehrt (8) und aufgrund der unveränderten Finanzierungslage sowie der anhaltenden Diskussion nicht von einer Verringerung des Problems auszugehen ist, benötigt es ganz offensichtlich zumindest mehr Transparenz, um dessen volles Ausmaß aufzuzeigen.
Die Stadt Wien hat nunmehr erstmals Zahlen veröffentlicht und spricht von 420 Millionen Euro Kosten, die durch niederösterreichische Patient:innen verursacht würden (9). Soweit ersichtlich beinhalten die Berichte der Landesgesundheitsfonds aber nur zu ausländischen Gastpatient:innen eigene Aufschlüsselungen - es gibt damit also weder zu Kosten noch zu Belegungstagen oder Patientenzahlen aus anderen Bundesländern Informationen. Die anhaltenden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen (10) werden aber wohl zu häufigerem Verweis auf Gastpatient:innen und einem damit einfachen Versuch der Einsparungen im eigenen Bundesland führen, weshalb ein genauerer Blick auf die Statistiken wohl kaum schaden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Bitte um Übermittlung der Werte (sofern verfügbar) zu den Fragen eins bis acht im Excel-Format