400/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.02.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzungstand der Pilotprojekte des Sozialministeriums im Bereich Menschen mit Behinderungen
In der XXVII. GP hat der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, drei Richtlinien in Kraft gesetzt, die im Wesentlichem zum Ziel haben, im Rahmen von Pilotprojekten gemeinsam mit den Bundesländern, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Arbeit, Ausbildung und gesellschaftlichem Leben zu stärken.
Mit der „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz“ sollen die Bedingungen für die Persönliche Assistenz zwischen den Bundesländern angeglichen werden. Dies betrifft einerseits die Zielgruppen, also welche Menschen mit Behinderungen die Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen dürfen, und andererseits die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beschäftigung von Persönlichen Assistent:innen. So soll die Persönliche Assistenz nicht mehr nur Menschen mit bestimmten Behinderungen offenstehen, sondern beispielsweise auch Menschen mit Lernschwierigkeiten erfassen. Persönlichen Assistent:innen wiederum soll so ein Anstellungsverhältnis ermöglicht werden. Seitens des Bundes werden dafür für zwei Jahre rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld können die teilnehmenden Bundesländer die von ihnen bereits finanzierte Persönliche Assistenz im Privatbereich kofinanzieren und so um- und ausbauen, dass sie der gemeinsam mit den organisierten Menschen mit Behinderungen entwickelten Richtlinie entspricht.
Die „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Heranführung von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf an den ersten Arbeitsmarkt“ ist die rechtliche Grundlage für Pilotprojekte zum Thema „Lohn statt Taschengeld durch inklusive Arbeit“. Gemeinsam mit den Ländern sollen Projekte kofinanziert werden, um Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf aus Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, wo die betroffenen Menschen dann auch ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt verdienen können. Die geförderten Projekte sollen vor allem auch Menschen dienen, die intensivere Unterstützung brauchen. Der Bund stellt dafür 36 Millionen Euro bereit, teilnehmende Bundesländer zahlen ihrerseits einen Teil hinzu.
Um die Ausbildung von Gebärdensprachedolmetscher:innen zu forcieren, fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern außeruniversitäre Ausbildungsangebote. Dafür stellt der Bund 4 Millionen Euro bereit. Die rechtliche Grundlage ist die „Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lage von gehörlosen Menschen“.
Allen diesen in den Richtlinien umrissenen Pilotprojekten ist gemein, dass der Bund jeweils Umsetzungskriterien (Mindeststandards) vorgibt und nur einen Teil der Kosten finanziert. Den Ländern steht es frei, sich unter diesen Bedingungen an Pilotprojekten zu beteiligen oder nicht. Die sich beteiligenden Länder haben zwar einen gewissen Gestaltungsspielraum, müssen sich aber an die Mindeststandards halten und einen Teil der Finanzierung übernehmen.
Durch diese Vorgehensweise soll es aus der Sicht des Bundes einerseits zu einer gewissen Angleichung der Leistungsniveaus kommen und andererseits zusätzliches Geld in die Inklusion von Menschen mit Behinderungen investiert werden. Dies ist in der Vergangenheit oft an unterschiedlichen Zuständigkeiten gescheitert. Diese Hürden sollen durch den neuen Ansatz der gemeinsamen Finanzierung überwunden werden. Doch gelingt dies auch? Nach der Vorstellung der Richtlinien sind schon einige Monate vergangen. Fließen nun Gelder in die Inklusion von Menschen mit Behinderungen?
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Zum Pilotprojekt „Harmonisierung in der Persönlichen Assistenz“:
1. Mit wie vielen Bundesländern wurden bis 31.1.2025 Vereinbarungen zum Beitritt ins Pilotprojekt „Persönliche Assistenz“ geschlossen?
2. In welcher Höhe sind zum Stichtag 31.1.25 bereits Mittel an die teilnehmenden Bundesländer geflossen? (Auflistung je Bundesland)
3. Welche Daten werden von Seiten des Sozialministeriums in Bezug auf die mit den Bundeszuschüssen geförderten assistenznehmenden Personen erhoben?
4. Wie viele Assistenzstunden wurden bis zum Stichtag 31. Jänner 2025 gefördert?
5. Wie viele geförderte Assistenzstunden wurden im Dienstleistermodell und wie viele im Arbeitgebermodell abgerechnet? (Auswertung je teilnehmendem Bundesland)
6. Wie viele assistenznehmende Personen konnten in den jeweiligen Bundesländern bis zum Stichtag 31.01.2025 von den Bundeszuschüssen profitieren? (Auswertung je teilnehmendem Bundesland)
7. Um wie viele Personen waren dies mehr im Vergleich zur Leistung des Landes vor dem Pilotprojekt?
8. Sind auch rückwirkende Abrechnungen der Länder mit dem Bund möglich und wenn ja, warum?
9. Wie ist der Gesprächsstand mit den Bundesländern die bisher nicht am Pilotprojekt teilnehmen?
10. Welche Gründe nennen die Bundesländer gegenüber dem Sozialministerium für ihre Nicht-Teilnahme?
11. Wie erfolgt die Zuteilung der Mittel nach Bundesland? (Auflistung der für jedes Bundesland eingeplanten Mittel)
12. Was passiert mit den Mitteln der nicht teilnehmenden Bundesländer bzw. mit Mitteln, die nicht abgeholt werden?
Zum Pilotprojekt „Heranführung von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf an den ersten Arbeitsmarkt“:
13. Welche Bundesländer haben zugesagt beim Pilotprojekt dabei zu sein?
14. Wie hoch sind die Bundesfördermittel für die einzelnen Bundesländer bzw. wie erfolgt die Aufteilung der Bundesmittel?
15. Wie hoch ist der Eigenanteil, den die Bundesländer für inklusive/integrative Projekte zuzahlen?
16. Welche konkreten Projekte wurden bis zum Stichtag 31.01.25 von den Bundesländern eingereicht? (Vollständige Liste)
17. Wie viele Personen mit Behinderungen profitieren von den Bundesförderungen und können so durch ihre Arbeit ein sozialversichertes Entgelt verdienen?
18. Ist eine rückwirkende Finanzierung möglich und wenn ja, warum?
Zum Pilotprojekt bezüglich der Verbesserung der Lage gehörloser Menschen durch Förderung der Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher:innen:
19. Wie ist der Umsetzungstand der Richtlinie zur Förderung der Ausbildung von Gebärdensprachdolmetscher:innen?
20. Welche Bundesländer nehmen am Pilotprojekt teil bzw. haben ihr Interesse bekundet Projekte einzureichen?
21. Wie viele Bundesländer haben bereits Anträge eingereicht?