Eingelangt am 12.02.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Effektivität des Rehageldes zur Verhinderung von Frühpension bei ausgewählten Krankheitsbilder
Anstehende Pensionierungswellen der sogenannten geburtenstarken Jahrgänge versprechen eine Belastung sowohl für unseren Arbeitsmarkt als auch für unseren Sozialstaat zu werden. Dazu gehört insbesondere das derzeitige Zusammenwirken von Invaliditätspension und Leistungen der Rehabilitation. Aktuell bedeutet ein Antrag auf Invaliditätspension automatisch einen Antrag auf Leistungen der Rehabilitation, die der Erklärung einer dauerhaft geminderten Arbeitsfähigkeit vorausgehen können. Gleichzeitig gibt es auf eine Zuerkennung dieser Leistungen keine gesetzliche Befristung, während genaue Zahlen über den Zusammenhang zwischen den Bezügen von Rehabilitationsgeld und Invaliditätspension nicht regelmäßig veröffentlicht werden. Somit ist eine Treffsicherheit dieser Leistungen entweder nicht gewährleistet oder zumindest nach außen hin nicht ersichtlich, eine Einschätzung, die auch andernorts geteilt wird (1).
Aus den Jahresberichten der Sozialversicherung ist in den letzten Jahren einen Anstieg der Kosten für das Rehabilitationsgeld auf 403 Millionen Euro ersichtlich (2, 3). Der häufigste Abgangsgrund in den Jahren 2014-2021 war der Übergang in die Invaliditätspension, hierzu liegen aus dem Rehageldbericht Zahlen zu Abgangsgründen, Abgängen nach Altersgruppen und zur durchschnittlichen Bezugsdauer zum Zeitpunkt des Abgangs von Bezugnehmenden von Leistungen der Rehabilitation vor (4). Was hingegen fehlt, sind Informationen über spezifische Krankheitsbilder, zwischen denen innerhalb derselben Krankheitsgruppe teils große Unterschiede bezüglich der Dauer geminderter Arbeitsfähigkeit und Chancen auf Rückkehr in die Berufstätigkeit existieren, sowie Informationen über die Dauer von Rehageldbezügen bei Arbeitnehmer:innen verschiedener Altersgruppen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche, Bundesland und Alter)
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche, Bundesland und Alter)
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche, Bundesland und Alter)
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?
i. Wie viele dieser Personen wechselten nach Bezug des Rehabilitationsgeldes in Invaliditätspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, in dem der Bezug endete, Krankheitsbild, Branche, Bundesland und Alter)
ii. Wie viele der Personen, die in Invaliditätspension wechselten, erhielten beim ersten Gutachten auf Arbeitsunfähigkeit ein zustimmendes Gutachten der PVA?