4037/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.11.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Erhaltungszustandsbericht nach Artikel 17 FFH-Richtlinie (Wolf)
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)[1] verpflichtet Österreich, bis 31. Dezember 2025 einen Bericht gemäß Artikel 17 zum Erhaltungszustand geschützter Arten einzureichen. Bei der letzten Meldung wurde der Wolf mit „unknown“ gemeldet. Mittlerweile liegen Daten zu Wolfsvorkommen in Österreich vor (z. B. vom Verein „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ (ZVR-Zahl 1822244074)[2], der Stiftung KORA[3], der LCIE[4]).
Das „Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs“ meldet für das Jahr 2024 einen Wolfs-bestand von etwa 102 Tieren und 9 Rudeln.[5] In den aktuellen Verbreitungskarten[6] vom Oktober 2025 ist ersichtlich, dass ein Austausch der Populationen stattfindet, da in Österreich sich Wölfe aus verschiedenen biographischen Regionen (Mittel-europäischen Tieflandpopulation, Dinarischen Population und der Alpenpopulation) vernetzen.
Studien und Gutachten (Hackländer, Herzog, Norer)[7] sowie Urteile des EuGH (C-629/23[8]) stellen klar, dass die Bewertung auf Populationsebene zu erfolgen hat und sozioökonomische Tragfähigkeit bei der Festlegung von Managementmaßnahmen einzubeziehen ist.
Aktuell ist der Wolf in der Roten Liste der IUCN in Europa als nicht mehr gefährdet eingestuft (IUCN 2020). Auf biogeografischer Ebene der EU kommen die „Artikel 17“-Berichte für den Zeitraum 2013-2018 zu dem Schluss, dass der Wolf im Alpenraum einen günstigen Erhaltungszustand aufweist. Prof. Hackländer stellt in einem Gutachten 2024 fest, dass im Alpenraum bereits genügend Wölfe vorhanden sind, um einen günstigen Gesamtbestand darzustellen.[9] Die internationale Expertengruppe Wolf Alpine Group berichtet bereits im Juni 2023, dass für die Alpenwolfpopulation die Präsenz von 206 Rudeln und 37 Paaren mit insgesamt 243 Fortpflanzungseinheiten, verteilt über den gesamten Alpenbogen von West nach Ost, dokumentiert ist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welchen Erhaltungszustand (FV / U1 / U2 / X) plant Österreich 2025 für den Wolf zu melden?
2. Wird dabei von einem nationalen Maßstab oder von der alpinen Population als Bezugsraum ausgegangen?
3. Welche Datenquellen werden für die Meldung herangezogen (z. B. Österreichzentrum BWL, KORA, LCIE)?
4. Teilt das Ministerium die Sicht, dass Österreich Teil der alpinen Wolfspopulation ist und nicht als eigenständiger Referenzraum gilt?
5. Ist geplant, einen nationalen Beitragswert (z. B. 5-15% der alpinen Population) zu definieren?
a. Wenn ja, in welchem Größenkorridor (z. B. 20-100 Wölfe) bewegt sich dieser Beitragswert aus Sicht des Ministeriums?
6. Ist vorgesehen, eine interdisziplinäre Expertengruppe einzusetzen, um die nationale Meldung nach Artikel 17 fachlich zu begleiten?
a. Wenn ja, welche Experten würden beigezogen werden?
7. Welche weiteren Fachrichtungen (z. B. Wildbiologie, Forst- und Almwirtschaft, Genetik, Raumplanung, Recht, Sozioökonomie) sollen eingebunden werden?
8. Gibt es bereits Abstimmungen mit anderen Alpenländern zur gemeinsamen Bewertung?
9. Plant das Ministerium, im Zuge der Meldung eine tragfähige Bestandsgrenze für Österreich zu definieren?
10. Wird dabei auf demografische, genetische und sozioökonomische Kriterien Bezug genommen?
11. Inwieweit wird die Anwendung von Artikel 16 FFH-RL (Entnahmen/ Management) im Zusammenhang mit der Art.17-Meldung berücksichtigt?
12. Gibt es Gespräche mit CH, IT, DE, SI und FR hinsichtlich einer abgestimmten Bewertungs- und Managementstrategie?
13. Ist ein gemeinsamer Alpenansatz für Entnahmen, Monitoring und Konflikt-minimierung geplant?
14. Besteht die Absicht, die Europäische Kommission über ein alpenraumweites Wolfsmanagement zu informieren oder ein solches einzufordern?
15. Welche Auswirkungen hätte eine Meldung „favourable (FV)“ auf den Schutzstatus und den Einsatz von Managementmaßnahmen in Österreich?
16. Welche weiteren Schritte plant das Ministerium bei Vorliegen des günstigen Erhaltungszustandes?
17. Wie soll verhindert werden, dass sich die Bestände ohne Begrenzung weiterentwickeln und Alm- bzw. Weidetierhaltung verdrängen?
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A31992L0043 (aufgerufen am 10.11.2025)
[2] https://baer-wolf-luchs.at/ (aufgerufen am 10.11.2025)
[3] https://www.kora.ch/de (aufgerufen am 10.11.2025)
[4] https://www.lcie.org/ (aufgerufen am 10.11.2025)
[5] https://baer-wolf-luchs.at/wp-content/uploads/2025/06/OeZ-Statusbericht-Wolf-2024.pdf (aufgerufen am 10.11.2025)
[6] https://baer-wolf-luchs.at/verbreitungskarten/wolf-verbreitung (aufgerufen am 10.11.2025)
[7] https://boku.ac.at/fileadmin/data/H03000/H83000/H83200/Publikationen/BOKU_
Berichte_zur_Wildtierforschung_23.pdf
https://www.freytagberndt.com/de/der-wolf-im-visier-konflikte-und-losungsansatze.html
https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/norer/dok/Wolfsmanagement_in_OEsterreich_
Rechtliche_Gestaltungsmoeglichkeiten.pdf (aufgerufen am 10.11.2025)
[8] https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-629/23 (aufgerufen am 10.11.2025)
[9] https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/land-forstwirtschaft/agrar/LWSJF/Gutachten_Wolf_von_Prof._Hacklaender_vom_16.04.2024.pdf (aufgerufen am 10.11.2025)