4038/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.11.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Nicole Sunitsch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Faire Behandlung und Abfertigung für die Justizwache
Die Bediensteten der Justizwache leisten tagtäglich einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Funktionsfähigkeit des österreichischen Rechtsstaates. Sie tragen hohe Verantwortung, sind physischer und psychischer Belastung ausgesetzt und arbeiten unter herausfordernden Bedingungen in Justizanstalten, die oftmals an der personellen Grenze stehen.
Trotz dieser besonderen Verantwortung sehen sich viele Justizwachebedienstete seit Jahren mit Ungerechtigkeiten konfrontiert. So erhalten Exekutivbeamte der Justizwache keine Abfertigung bei Pensionsantritt, da für Beamte seit der Aufhebung der früheren Abfertigungsregelung im Gehaltsgesetz kein Anspruch mehr besteht.[1] Gleichzeitig liegt das Bruttogrundgehalt nach über zwei Jahrzehnten Dienstzeit bei rund 3.000 Euro[2] – ohne die für das tägliche Leben notwendigen Zulagen ist ein finanzielles Auskommen schwierig.
Besonders problematisch ist, dass Zulagen im Krankheitsfall – etwa bei längerer Dienstunfähigkeit – gänzlich oder teilweise entfallen, wodurch die Einkommen der Betroffenen deutlich sinken.[3] Hinzu kommt eine zunehmende Personalnot: Der Beruf verliert an Attraktivität, weil sich Bezahlung und Absicherung nicht mit den Belastungen decken.
Die Justizwache trägt eine besondere Verantwortung unter herausfordernden Bedingungen. Um dieser gerecht zu werden, sind zeitgemäße und leistungsgerechte Rahmenbedingungen erforderlich – insbesondere klare Regelungen zur Abfertigung, ein tragfähiges Grundgehalt sowie sozial faire Lösungen bei Krankheit. Diese Verbesserungen sind im Interesse der Bediensteten, der Anstalten und der öffentlichen Sicherheit.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Justizwachebedienstete sind derzeit im Ressort beschäftigt?
a. Wie viele davon sind pragmatisierte Beamte?
b. Wie viele davon sind Vertragsbedienstete?
2. Ist es zutreffend, dass Justizwachebeamte bei Pensionsantritt keine Abfertigung erhalten?
a. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
i. Seit wann gilt diese Regelung?
ii. Welche Ausnahmen bestehen (z. B. bei Austritt ohne Pensions-anspruch)?
b. Welche Regelungen gelten für Beamte?
c. Welche Regelungen gelten für Vertragsbedienstete (inkl. Anwendung der „Abfertigung neu“)?
3. Plant das Ressort die Einführung oder Prüfung einer Abfertigungsregelung bei Pensionsantritt für die Justizwache?
a. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll dies erfolgen (angestrebte Norm oder Novelle)?
i. Geplanter Zeitplan (Prüfung, Begutachtung, Inkrafttreten)
ii. Budgetauswirkungen nach Varianten
iii. Betroffener Personenkreis (Neuzugänge, Bestand, pragmatisiert, Vertragsbedienstet)
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie hoch ist das durchschnittliche Bruttogrundgehalt von Justizwache-bediensteten (ohne Zulagen)?
a. Nach 10 Dienstjahren
b. Nach 20 Dienstjahren
c. Nach 30 Dienstjahren
5. Welche Zulagen erhalten Justizwachebedienstete? (Bitte um Auflistung der Zulagenarten (z. B. Gefahren-, Journaldienst- u. a.), Angabe der durchschnittlichen monatlichen Höhe je Zulagenart und Dienstgrad und Anteil der Zulagen am durchschnittlichen Monatseinkommen)
6. Wirken sich längere Krankenstände auf Zulagen aus?
a. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
i. Welche Zulagen entfallen oder werden gekürzt?
ii. Ab welchem Zeitpunkt des Krankenstandes entfallen Zulagen?
iii. In welcher Höhe / Prozentsatz?
iv. Bestehende Härtefall- oder Schutzregelungen (z. B. bei Dienstunfall)?
7. Sind im Jahr 2024 Justizwachebedienstete aufgrund längerer Krankheit auf das Grundgehalt ohne Zulagen zurückgefallen?
a. Wenn ja, wie viele Fälle sind davon betroffen, und wie stellt sich die Situation im Detail dar? (Bitte um Angabe der Anzahl der Fälle, durchschnittlicher Einkommensverlust pro Monat und durchschnittliche Dauer des reinen Bezugs des Grundgehalts)
8. Wie stellt sich der aktuelle Personalstand in den Justizanstalten dar?
a. Besetzte Planstellen
b. Unbesetzte Planstellen
c. Fluktuation 2022–2024 (Zugänge / Abgänge, absolut und in %)
9. Setzt die Generaldirektion Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung?
a. Wenn ja, bitte um Angabe zu
i. Maßnahmenliste (Recruiting, Ausbildung, Prämien, Karriere-pfade)
ii. Dafür vorgesehene Budgetmittel 2024 / 2025
iii. Zielwerte (z. B. zu besetzende Planstellen)
iv. Bisherige Ergebnisse (Bewerberzahlen / Abschlussquoten)
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie hoch waren 2024 die Budgetmittel im BMJ für die nachstehend genannten Gruppen?
a. Justizwache (Personal- und Sachaufwand, getrennt)
b. Betreuungspersonal, Psychologen, Sozialarbeiter (jeweils getrennt)
c. Pro-Kopf-Aufwand je Gruppe
11. Sind Anpassungen der Besoldungsstruktur zur Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes Justizwache in Arbeit?
a. Wenn ja, bitte um Angaben zu
i. Stand der Planungen oder Evaluierungen
ii. Rechtliche und budgetäre Hürden
iii. Zeitplan allfälliger Schritte
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Wie werden Rüst-, Umkleide- und Ausrüstzeiten in der Justizwache derzeit gehandhabt?
a. Erfolgt eine ressortweite Anerkennung als Dienstzeit oder entscheiden Dienststellen im Einzelfall?
b. In wie vielen Fällen kam es 2022–2024 zu Abgeltungen / Nach-zahlungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anstalt und Jahr)
c. Plant das Ressort eine einheitliche Klarstellung / Weisung bzw. gesetzliche Regelung zur Anerkennung dieser Zeiten als Dienstzeit?
i. Wenn ja, wie sieht der geplante Zeitplan aus?
ii. Rechtsgrundlage der beabsichtigten Umsetzung
13. Plant das Ressort Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes Justizwache?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen sind kurzfristig (≤ 12 Monate), mittelfristig (1–3 Jahre) und langfristig (> 3 Jahre) geplant?
b. Wenn nein, warum nicht?