404/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.02.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft 

betreffend Zweckentfremdung von Kammerumlagen für parteipolitische Kampagnen durch geförderte Vereine bzw. Institute 

 

Mit einem milliardenschweren von Zwangsmitgliedern finanzierten Budget und gleichzeitig Verbindungen in verschiedenste Parteien bzw. parteilichen Vorfeldorganisationen gilt ein besonders Augenmerk von uns NEOS verschiedenen Finanzierungsströmen der Kammern. Dass diese auch über Umwege für parteipolitische Kampagnen verwendet werden zeigt sich erst kürzlich über die Arbeiterkammer: Das Momentum Institut und das dazugehörende Magazin "Moment" - getragen durch den Verein "Momentum Institut – Verein für sozialen Fortschritt" - gelten als gewerkschafts- und arbeiterkammernaher Thinktank. Im Jahr 2023 stammten von den ca. zwei Millionen Euro der Gesamteinnahmen des Instituts ca. 400.000 Euro aus der "Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung" (ÖGB) und ca. 970.000 Euro von der Bundes-Arbeiterkammer (AK).

Wenn beinahe 70 % der Gesamteinnahmen eines Instituts von arbeitnehmernahen Interessensvertretungen stammen, wirft dies Fragen bezüglich einer politischen Abhängigkeit ganz nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ auf. Dennoch ist es durchaus akzeptabel und gängige Praxis, dass Interessensvertretungen ihnen nahestehende Thinktanks und Vereine finanzieren, sofern die in den jeweiligen Gesetzen formulierten Aufgaben erfüllt werden. Damit können auch parteipolitische Kampagnisierungen betrieben werden, wie dies durch das Momentum Institut bzw. dessen Medium - das Magazin "Moment" - geschieht (siehe dazu die Anfrage "Zweckentfremdung von Arbeiterkammerbeiträgen für parteipolitische Kampagnen durch das Momentum Institut"). (1) 

Solche grundsätzlichen Förderungen an Thinktanks und Vereine sind nicht nur in der Arbeiterkammer, sondern ebenso in der Wirtschaftskammer möglich. Damit stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß diese Fördermöglichkeiten von der Wirtschaftskammer genutzt wird, wie solche Förderungen dem Aufgabenbereich der Wirtschaftskammer und der gesetzlich normierten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 131 WKG entsprechen und wie die Wirtschaftskammer zur Sicherstellung der zweckmäßigen Verwendung Fördervereinbarungen nutzt bzw. inwiefern dies auch kontrolliert wird.


Quelle:

(1) https://www.derstandard.at/story/3000000253809/neos-wirft-momentum-institut-dirty-campaigning-mit-arbeiterkammergeld-vor

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Förderverträge, o.ä. bestanden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 zwischen den Wirtschaftskammern (Landes- bzw. Bundeskammern) und Instituten bzw. Vereinen, die auch über (Online-) Publikationen Medien verfügen? (Bitte um Aufschlüsselung aller Förderverträge inkl. Fördersumme pro Vertrag, Jahr und Kammer, d.h. differenziert nach Landeskammern und der Bundeskammer)
  2. Welchen Inhalt haben diese Förderverträge, o.ä. jeweils? (Bitte um Veröffentlichung der Förderverträge selbst) 
  3. Welchen Zweck erfüllt die Finanzierung von Medienarbeit (wie z.B. der Schaltung von Inseraten von Kommentaren eines Thinktanks oder Vereins) bei der Interessensvertretung von Unternehmer:innen generell?
  4. Welche Aufgabe gemäß Wirtschaftskammergesetz wird mit der Förderung an Institute bzw. Vereine erfüllt, insbesondere wenn diese Fördermittel (egal ob direkt oder indirekt) für die Schaltung von Online-Werbung/Inseraten verwendet werden? 
  5. Wie stellen die Wirtschaftskammern (Landes- bzw. die Bundeskammern) bei der Förderung von Thinktanks und Vereinen sicher, dass der Mitteleinsatz den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 131 WKG unterliegen und dass Werbungen und Inserate ebenjener Thinktanks und Vereine dem gesetzlichen Wirkungsbereich gemäß Wirtschaftskammergesetz der Wirtschaftskammern (Landes- bzw. Bundeskammern) entsprechen?
  6. Wie stellt man von Seiten der Wirtschaftskammern (Landes- bzw. Bundeskammern) sicher, dass die mittels Kammerbeiträgen finanzierten Tätigkeiten und Veröffentlichungen innerhalb von Thinktanks und Vereinen  überparteilichen, qualitativen und objektiven - in letzter Konsequenz wissenschaftlichen - Standards folgen?