4042/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.11.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Maximilian Linder
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend NGO-Business: 128.751 € EU-Fördergeld für den „Club of Ossiach“ und österreichischer Steuergeldanteil
Die korrekte, transparente und zweckgerechte Verwendung öffentlicher Fördermittel ist eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürger in staatliche und europäische Institutionen. Insbesondere im Bereich der EU-Förderungen an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) besteht die Verpflichtung, sicherzustellen, dass die Mittel ihrem vorgesehenen Zweck entsprechen und nachvollziehbar eingesetzt werden. Der Verein „Club of Ossiach“ (ZVR-Zahl 841495439) wird formal als NGO eingestuft und ist im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung tätig.[1]
Zwischen 2021 und 2023 erhielt der Verein EU-Fördermittel in der Höhe von 128.751 Euro.[2]
Die verfügbaren Informationen über die Aktivitäten und die interne Struktur des Vereins sind äußerst begrenzt, sodass die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung stark eingeschränkt ist.
Die Online-Präsenz des Vereins weist Mängel auf, die die Nachvollziehbarkeit der Vereinsaktivitäten erschweren (z.B. fehlendes Impressum, worauf auch im Bericht der „Kleine Zeitung“ mit dem Titel „EU zahlte an geheimnisvollen Verein in Kärnten fast 130.000 Euro“ [3] vom 7. Juli 2025 hingewiesen wird). Der Vorsitzende des Vereins verweigerte laut Medienberichten Auskünfte über die Vereinsarbeit, wodurch eine transparente Überprüfung der geförderten Tätigkeiten erschwert wird.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der mögliche Anteil österreichischer öffentlicher Mittel, der über die EU-Kofinanzierung oder nationale Förderprogramme in die Gesamtförderung eingeflossen sein könnte. Die Austrian Development Agency (ADA) verwaltet und kontrolliert derartige Förderungen, einschließlich Kofinanzierungen mit EU-Mitteln.[4], [5]
Angesichts dieser Unklarheiten stellt sich die Frage, inwiefern die Förderung ein gutes Investment von Steuergeldern darstellt, insbesondere wenn die tatsächlichen Aktivitäten des Vereins nur begrenzt nachvollziehbar sind.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Wurde Ihr Ressort von der Europäischen Kommission über die Förderung des genannten Vereins informiert?
a. Wenn ja, wann, in welcher Form erfolgte diese Information?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgte keine Information?
2. Welche Kommunikations- und Kontrollmechanismen bestehen zwischen dem Landwirtschaftsministerium und der Europäischen Kommission zur Überprüfung von Förderungen an in Österreich ansässige Organisationen?
3. Wurde dem Verein „Club of Ossiach“ zwischen 2021 und 2023 eine EU-Förderung von 128.751 Euro gewährt?
a. Wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine Kofinanzierung bzw. sind nationale Beiträge darin enthalten?
b. Wenn nein, bestehen Pläne oder gibt es Möglichkeiten, eine nachträgliche Überprüfung der Mittelherkunft vorzunehmen?
4. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Club of Ossiach“ wurden in der zurückliegenden Gesetzesperiode (23.10.2019 – 23.10.2024) wurden mit 128.751 € durch österreichische Kofinanzierung oder nationale Beiträge gefördert?
a. Wann wurde diese Förderung beantragt?
b. Von wem wurde diese Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung der Anträge im Rahmen der österreichischen Kofinanzierung geprüft?
c. Wann wurde die Förderung aus österreichischen Mitteln genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen im Rahmen der österreichischen Förderung Sonder-richtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidungen und Volumen öffentlich bekannt-gegeben?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahmen oder Projekte in Bezug auf die österreichische Kofinanzierung?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Club of Ossiach“ erbracht?
[1] https://gfair.network/organizations/club-ossiach-0 (aufgerufen am 24.10.2025)
[2] https://www.eca.europa.eu/de/publications/sr-2025-11 (aufgerufen am 24.10.2025)
[3] https://www.kleinezeitung.at/kaernten/19866683/eu-zahlte-an-geheimnisvollen-verein-in-kaernten-fast-130000-euro (aufgerufen am 24.10.2025)
[4] https://www.ktn.gv.at/DE/repos/files/ktn%2egv%2eat/Abteilungen/Abt2/Dateien/BUDGET/
RA%202024/Subventionsbericht%20des%20Landes%20Ktn%2e%20f%20d%20Jahr%202024%20gem%2e%20Art%2e%2062%20Abs%2e%204%20K-LVG%2epdf?exp=1653225&fps=a77856ef0f6dbaecf1e9cba36d392d1e2d4dfff8
(aufgerufen am 24.10.2025)
[5] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-002754-ASW_EN.html (aufgerufen am 24.10.2025)