4046/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.11.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Nicole Sunitsch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Planstellen und Ist-Besetzung im BMJ 2024-2026

 

 

Die Justiz muss verlässlich arbeiten. Dafür braucht es genug Personal und klare Fakten. Im Bundesvoranschlag sind in der Untergliederung 13 „Justiz“ 2024, 2025 und 2026 jeweils 12.516 Planstellen vorgesehen. Diese Zahl bleibt in der Finanzrahmen-periode konstant.[1], [2], [3]

 

Die tatsächliche Besetzung von Planstellen wird in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ, dies entspricht der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten Person) gemessen. Der Personalplan setzt hierfür eine Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. So sind Plan und Wirklichkeit vergleichbar.[4] Entscheidend ist, wo Plan und Ist auseinanderliegen. Quartalswerte je OLG-Sprengel zeigen Trends, machen Vakanzen sichtbar und ermöglichen ein rasches Gegensteuern. Das dient den Bediensteten und den Menschen, die auf Entscheidungen warten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Planstellen umfasst die UG 13 in den Jahren 2024, 2025 und 2026 (Gesamtzahl)?

a.    Je Bereich (Zentralstelle, Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten)

b.    Je OLG-Sprengel (Wien, Linz, Graz, Innsbruck).

2.    Wie hoch ist die Ist-Besetzung in VBÄ zu den Stichtagen 31.12.2024, 30.09.2025 und 31.12.2026 (Plan/Ziel)?

a.    Je Bereich (Zentralstelle, Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaften, Justizanstalten).

b.    Je OLG-Sprengel.

3.    Wie hoch sind Besetzungsgrad (VBÄ/Plan in %) und Differenz (Plan minus VBÄ in Köpfen) zu den Stichtagen 31.12.2024, 30.09.2025 und 31.12.2026?

a.    Je Bereich.

b.    Je OLG-Sprengel.

4.    Wie haben sich VBÄ, Besetzungsgrad und Vakanzquote quartalsweise von Q1/2024 bis Q3/2025 entwickelt?

a.    Je OLG-Sprengel.

b.    Je Bereich sowie - sofern vorhanden - Q4/2025 und Quartalsplan 2026.

5.    Welche Personalflüsse (Eintritte, Austritte, Pensionierungen, interne Versetzungen) lagen je Quartal in Q1/2024–Q3/2025 vor?

a.    Je Bereich.

b.    Je OLG-Sprengel.

6.    Wie lang sind die Durchlaufzeiten von Ausschreibung bis Dienstantritt (Median und 80-Perzentil) in 2024 und 2025?

a.    Je Bereich.

                                          i.    Welche Prozessschritte verursachen die längsten Verzögerungen (z. B. Auswahl, Sicherheitsüberprüfung, Ausbildung)?

7.    Welche Budgetwirkung hatten unbesetzte Planstellen 2024 und 2025 bis 30.09.2025?

a.    Wie hoch war die Differenz zwischen veranschlagten und ausgezahlten Personalausgaben je Bereich.

                                          i.    Wie wurden nicht gebrauchte Personalmittel verwendet (z. B. Rücklagen, Umschichtungen)?

8.    Welche Zählweisen und Abgrenzungen gelten für die in den Fragen 1-7 genannten Daten?

a.    VBÄ-Definition (Umgang mit Teilzeit, Karenzen, Langzeit-Abwesenheiten, Ersatzkräften).

b.    Abgrenzung Planstellen zu Funktionen/Besoldungsgruppen.

                                          i.    Wie wurde mit Personalreserven/Umwidmungen/Anhebungen seit 2024 umgegangen? (Bitte um Angabe von Anzahl und Datum je Maßnahme)



[1]    https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2024/bfg/teilhefte/UG13/UG13_Teilheft_2024.pdf (aufgerufen am 10.11.2025)

[2]    https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/bfg2025/teilhefte/UG13/
UG13_Teilheft_2025.pdf
(aufgerufen am 10.11.2025)

[3]    https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/bfg2026/teilhefte/UG13/
UG13_Teilheft_2026.pdf
(aufgerufen am 10.11.2025)

[4]    https://oeffentlicherdienst.gv.at/personalmanagement/personalplan/basisinformationen-und-rechtsgrundlagen/ (aufgerufen am 10.11.2025)