405/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.02.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk. MSc, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft 

betreffend Zweckentfremdung von Arbeiterkammerbeiträgen für parteipolitische Kampagnen durch das Momentum Institut

 

Das Momentum Institut und das dazugehörende Magazin "Moment" - getragen durch den Verein "Momentum Institut – Verein für sozialen Fortschritt" - gelten als gewerkschafts- und arbeiterkammernaher Thinktank. Im Jahr 2023 stammten von den ca. zwei Millionen Euro der Gesamteinnahmen des Instituts ca. 400.000 Euro aus der "Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung" (ÖGB) und ca. 970.000 Euro von der Bundes-Arbeiterkammer (AK).

Wenn beinahe 70 % der Gesamteinnahmen eines Instituts von arbeitnehmernahen Interessensvertretungen stammen, wirft dies Fragen bezüglich einer politischen Abhängigkeit ganz nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ auf. Dennoch ist es durchaus akzeptabel und gängige Praxis, dass Interessensvertretungen ihnen nahestehende Thinktanks und Vereine finanzieren, sofern die in den jeweiligen Gesetzen formulierten Aufgaben erfüllt werden. Ob es die gesetzlich normierte Aufgabe der Arbeiterkammer ist, Vereine zu fördern, die klar parteipolitische Kampagnisierungen betreiben erschließt sich aus § 4 Arbeiterkammergesetz (AKG) nicht. 

Genau diese parteipolitische Kampagnisierung stellt aus unserer Sicht eine klare Grenzüberschreitung dar, insbesondere wenn ein solcher Verein über sein Magazin Online-Anzeigen zu Dirty-Campaigning Kommentaren gegen NEOS (inkl. großen Bildern der NEOS Parteivorsitzenden Beate Meinl-Reisinger) des Magazins "Moment" auf der Homepage der Kronen Zeitung geschaltet wurden.

Es sei die Frage erlaubt, inwiefern eine gegen eine Partei bzw. Person gerichtete Anzeige in der "Kronen Zeitung" dem gesetzlichen Wirkungsbereich gemäß § 4 AKG der Arbeiterkammern und den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 62 AKG entsprechen - aber auch wie ernst es die Arbeiterkammer mit Überparteilichkeit schlussendlich beim Einsatz ihrer Budgets nimmt. 

 

Quellen:

https://www.derstandard.at/story/3000000253809/neos-wirft-momentum-institut-dirty-campaigning-mit-arbeiterkammergeld-vor

https://x.com/BMeinl/status/1881436186142810143

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Förderverträge, o.ä. bestanden zwischen den Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) und dem Momentum Institut bzw. dem Verein "Momentum Institut – Verein für sozialen Fortschritt" in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025? (Bitte um Aufschlüsselung aller Förderverträge inkl. Fördersumme pro Vertrag, Jahr und Kammer, d.h. differenziert nach Kammern in den Bundesländern und der Bundeskammer)
    1. Welchen Inhalt haben diese Förderverträge, o.ä. jeweils? (Bitte um Veröffentlichung der Förderverträge selbst)
  1. Welche weiteren Förderverträge, o.ä. bestehen zwischen den Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) und anderen Insituten und Vereinen, die ebenso über (Online-) Publikationen Medien verfügen?
    1. Welchen Inhalt haben diese Förderverträge, o.ä. jeweils? (Bitte um Veröffentlichung der Förderverträge selbst)
  1. Welchen Zweck erfüllt die Finanzierung von Medienarbeit (wie z.B. der Schaltung von Inseraten von Kommentaren eines Thinktanks oder Vereins) bei der Interessensvertretung von Arbeitnehmern generell?
  2. Welche Aufgabe gem. § 4 AKG wird mit der Förderung an das Momentum Institut bzw. den Verein "Momentum Institut - Verein für sozialen Fortschritt" erfüllt, insbesondere wenn diese Fördermittel (egal ob direkt oder indirekt) für die Schaltung von Online-Werbung/Inseraten verwendet werden?
  3. Wie stellen die Arbeiterkammern bei der Förderung von Thinktanks und Vereinen wie z.B. dem Momentum Institut sicher, dass der Mitteleinsatz den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 62 AKG unterliegen und dass Werbungen und Inserate ebenjener Thinktanks und Vereine dem gesetzlichen Wirkungsbereich gemäß § 4 AKG der Arbeiterkammern entsprechen?
  4. Wie stellt man von Seiten der Arbeiterkammern sicher, dass die mittels AK-Beiträgen finanzierten Tätigkeiten und Veröffentlichungen innerhalb von Thinktanks und Vereinen wie z.B. dem Momentum Institut überparteilichen, qualitativen und objektiven - in letzter Konsequenz wissenschaftlichen - Standards folgen?

    Exkurs zur Zack Media GmbH:
  5.  Gab es Zahlungsflüsse der Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) an die Zack Media GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025? (Bitte um Aufschlüsselung der konkreten Zahlungen und der Zahlungsgründe (auch bei allen Unterfragen) nach Jahren und Kammern, d.h. differenziert nach Kammern in den Bundesländern und der Bundeskammer)
    1. Wurden von Seiten der Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) ZackZack-Clubmitgliedschaften abgeschlossen?

                                          i.    Wenn ja, wie viele und zu welchem Gesamtpreis?

    1. Wurden von Seiten der Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) Veranstaltungen der Zack Media GmbH finanziert bzw. wurden der Zack Media GmbH Infrastruktur der Arbeiterkammer kostenlos zu Verfügung gestellt? 

                                          i.    Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Jahren) 

    1. Wurden von Seiten der Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer), Kosten, die Dritte für die Zack Media GmbH übernommen haben, beglichen? Beispielsweise übernimmt ein Gastronomiebetreiber die Kosten für eine Veranstaltung und stellt sie dann der Arbeiterkammer weiter in Rechnung.
  1. Gab es jemals Zahlungsflüsse der Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) in Zusammenhang mit der Veranstaltung "Salon Pilz" in der Kulisse Wien? (Bitte um Aufschlüsselung der konkreten Zahlungen und der Zahlungsgründe (auch bei allen Unterfragen) nach Jahren und Kammern, d.h. differenziert nach Kammern in den Bundesländern und der Bundeskammer)
    1. Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?
    2. Haben die Arbeiterkammern (bzw. die Bundeskammer) in diesem Zusammenhang jemals direkte Zahlungen an Personen geleistet?

                                          i.    Wenn ja, an wen, wann und in welchem Ausmaß?