Eingelangt am 13.02.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Johannes Gasser BA Bakk.
MSc, Kolleginnen und Kollegen
an Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft
betreffend Zweckentfremdung von
Arbeiterkammerbeiträgen für parteipolitische Kampagnen durch das
Momentum Institut
Das Momentum Institut und das
dazugehörende Magazin "Moment" - getragen durch den Verein
"Momentum Institut – Verein für sozialen Fortschritt" -
gelten als gewerkschafts- und arbeiterkammernaher Thinktank. Im Jahr 2023
stammten von den ca. zwei Millionen Euro der Gesamteinnahmen des Instituts ca.
400.000 Euro aus der "Österreichische Gewerkschaftliche
Solidarität Privatstiftung" (ÖGB) und ca. 970.000 Euro von der
Bundes-Arbeiterkammer (AK).
Wenn beinahe 70 % der Gesamteinnahmen
eines Instituts von arbeitnehmernahen Interessensvertretungen stammen, wirft
dies Fragen bezüglich einer politischen Abhängigkeit ganz nach dem
Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ auf. Dennoch ist
es durchaus akzeptabel und gängige Praxis, dass Interessensvertretungen
ihnen nahestehende Thinktanks und Vereine finanzieren, sofern die in den jeweiligen
Gesetzen formulierten Aufgaben erfüllt werden. Ob es die gesetzlich
normierte Aufgabe der Arbeiterkammer ist, Vereine zu fördern, die klar
parteipolitische Kampagnisierungen betreiben erschließt sich aus § 4
Arbeiterkammergesetz (AKG) nicht.
Genau diese parteipolitische Kampagnisierung
stellt aus unserer Sicht eine klare Grenzüberschreitung dar, insbesondere
wenn ein solcher Verein über sein Magazin Online-Anzeigen zu
Dirty-Campaigning Kommentaren gegen NEOS (inkl. großen Bildern der NEOS
Parteivorsitzenden Beate Meinl-Reisinger) des Magazins "Moment" auf
der Homepage der Kronen Zeitung geschaltet wurden.

Es sei die Frage erlaubt, inwiefern eine gegen
eine Partei bzw. Person gerichtete Anzeige in der "Kronen
Zeitung" dem gesetzlichen Wirkungsbereich gemäß § 4
AKG der Arbeiterkammern und den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 62 AKG
entsprechen - aber auch wie ernst es die Arbeiterkammer mit
Überparteilichkeit schlussendlich beim Einsatz ihrer Budgets nimmt.
Quellen:
https://www.derstandard.at/story/3000000253809/neos-wirft-momentum-institut-dirty-campaigning-mit-arbeiterkammergeld-vor
https://x.com/BMeinl/status/1881436186142810143
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
- Welche Förderverträge, o.ä.
bestanden zwischen den Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) und dem
Momentum Institut bzw. dem Verein "Momentum Institut – Verein
für sozialen Fortschritt" in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024
und 2025? (Bitte um Aufschlüsselung aller Förderverträge
inkl. Fördersumme pro Vertrag, Jahr und Kammer, d.h. differenziert
nach Kammern in den Bundesländern und der Bundeskammer)
- Welchen Inhalt haben diese
Förderverträge, o.ä. jeweils? (Bitte um
Veröffentlichung der Förderverträge selbst)
- Welche weiteren Förderverträge,
o.ä. bestehen zwischen den Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer)
und anderen Insituten und Vereinen, die ebenso über (Online-)
Publikationen Medien verfügen?
- Welchen Inhalt haben diese
Förderverträge, o.ä. jeweils? (Bitte um
Veröffentlichung der Förderverträge selbst)
- Welchen Zweck erfüllt die Finanzierung
von Medienarbeit (wie z.B. der Schaltung von Inseraten von Kommentaren
eines Thinktanks oder Vereins) bei der Interessensvertretung von
Arbeitnehmern generell?
- Welche Aufgabe gem. § 4 AKG wird mit
der Förderung an das Momentum Institut bzw. den Verein "Momentum
Institut - Verein für sozialen Fortschritt" erfüllt,
insbesondere wenn diese Fördermittel (egal ob direkt oder indirekt) für
die Schaltung von Online-Werbung/Inseraten verwendet werden?
- Wie stellen die Arbeiterkammern bei der
Förderung von Thinktanks und Vereinen wie z.B. dem Momentum Institut
sicher, dass der Mitteleinsatz den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß §
62 AKG unterliegen und dass Werbungen und Inserate ebenjener
Thinktanks und Vereine dem gesetzlichen Wirkungsbereich gemäß
§ 4 AKG der Arbeiterkammern entsprechen?
- Wie stellt man von Seiten der
Arbeiterkammern sicher, dass die mittels AK-Beiträgen finanzierten
Tätigkeiten und Veröffentlichungen innerhalb von Thinktanks und
Vereinen wie z.B. dem Momentum Institut überparteilichen,
qualitativen und objektiven - in letzter Konsequenz wissenschaftlichen -
Standards folgen?
Exkurs zur Zack Media GmbH:
- Gab es Zahlungsflüsse der
Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) an die Zack Media GmbH in den
Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025? (Bitte um
Aufschlüsselung der konkreten Zahlungen und der Zahlungsgründe
(auch bei allen Unterfragen) nach Jahren und Kammern, d.h. differenziert
nach Kammern in den Bundesländern und der Bundeskammer)
- Wurden von Seiten der Arbeiterkammern (bzw.
der Bundeskammer) ZackZack-Clubmitgliedschaften abgeschlossen?
i. Wenn ja, wie viele und zu welchem Gesamtpreis?
- Wurden von Seiten der Arbeiterkammern (bzw.
der Bundeskammer) Veranstaltungen der Zack Media GmbH finanziert bzw.
wurden der Zack Media GmbH Infrastruktur der Arbeiterkammer kostenlos zu
Verfügung gestellt?
i. Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß? (Bitte um tabellarische
Auflistung nach Jahren)
- Wurden von Seiten der Arbeiterkammern (bzw.
der Bundeskammer), Kosten, die Dritte für die Zack Media GmbH
übernommen haben, beglichen? Beispielsweise übernimmt ein
Gastronomiebetreiber die Kosten für eine Veranstaltung und stellt
sie dann der Arbeiterkammer weiter in Rechnung.
- Gab es jemals Zahlungsflüsse der
Arbeiterkammern (bzw. der Bundeskammer) in Zusammenhang mit der
Veranstaltung "Salon Pilz" in der Kulisse Wien? (Bitte um
Aufschlüsselung der konkreten Zahlungen und der Zahlungsgründe (auch
bei allen Unterfragen) nach Jahren und Kammern, d.h. differenziert nach
Kammern in den Bundesländern und der Bundeskammer)
- Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?
- Haben die Arbeiterkammern (bzw. die
Bundeskammer) in diesem Zusammenhang jemals direkte Zahlungen an Personen
geleistet?
i. Wenn ja, an wen, wann und in welchem Ausmaß?