406/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Lehrperson verbreitet Rassentheorien

BEGRÜNDUNG

Wie Medienberichten unlängst zu entnehmen war, soll sich ein Biologielehrer eines Grazer Gymnasiums bei rechtsextremen Gruppen engagieren und als Kontaktmann für „rassentheoretische Lesekreise“ in Erscheinung[1] treten, wo Bücher wie „Making sense of race“ besprochen werden. Konkret handelt es sich um eine Person, die schon in der Vergangenheit bei Aktionen der rechtsextremen „Identitären“-Bewegung beteiligt war, beispielsweise bei einer Aktion gegen Menschen auf der Flucht in Griechenland gemeinsam mit dem Gründer der „Identitären“ Martin Sellner[2]. Aktuell scheint sich die Person bei der „Aktion 451“ politisch zu beteiligen, eine Organisation, die der österreichische Verfassungsschutz als „Tarngruppe“ der rechtsextremen „Identitären“ in seinem Bericht führt[3]. Die betroffene Lehrkraft scheint eben dort als Kontaktperson für Lesekreise auf. Die Literatur, die sich bei der Aktion 451 finden lässt, versammelt Autoren der sogenannten „Konservativen Revolution“, die als ideologische Wegbereiter des Nationalsozialismus gelten können, aber auch rechtsextreme Publikationen rund um den „Antaios Verlag“ des Verlegers Götz Kubitschek. Dessen „Institut für Staatspolitik“ wird vom deutschen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, da es „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt und „menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte“ propagiert[4]. Das Naheverhältnis der „Aktion 451“ zu dem rechtsextremen Verleger Götz Kubitschek zeigte sich auch bei einer Kundgebung in Wien. Die „Aktion 451“ wollte Kubitschek zu einem Vortrag an die Universität einladen, was die Universitätsleitung untersagte. Daraufhin organisierte die „Aktion 451“ eine Kundgebung vor der Universität an der Kubitschek teilnahm und in deren Folge einige Rechtsextreme wegen Körperverletzungsdelikten von der Polizei festgenommen und angezeigt wurden[5]. Dies führte auch das immanente Gewaltpotential, das rechtsextremen Ideologien eingeschrieben ist, vor Augen.

Rechtsextremismus ist kein Kavaliersdelikt, denn rechtsextreme Einstellungen als Ideologien menschlicher Ungleichheit beinhalten immer den Anreiz zu Gewalt, Ausschluss und Verbrechen. Aus der historischen Erfahrung des Nationalsozialismus hat Österreich aus diesem Grund einen antifaschistischen Staatsauftrag festgeschrieben, der sich auch in einer klaren Gesetzgebung gegen neonazistische Umtriebe äußert. Gerade Bildungseinrichtungen haben den Auftrag, die Werte einer offenen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft zu vermitteln. Umso bedenklicher ist es, wenn Lehrkräfte sich bei Organisationen beteiligen, die diesen Werten in aller Offenheit wiedersprechen und diese ablehnen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

Fragen zu vorliegendem Fall:

1.     Ist Ihnen der gegenständliche Fall bekannt? Wenn ja, seit wann?

2.     Und welche konkreten Schritte haben Sie seitdem deswegen unternommen?

3.     Wie kann das BMBWF sicherstellen, dass besagter Lehrer seinen Biologie­Unterricht im Sinne des SCHUG §17 („...entsprechend dem Lehrplan...hat er... den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln...") gestaltet                              und                                                 kein längst überholtes rassentheoretisches Gedankengut vermittelt?

4.     Welche konkreten Schritte unternimmt das BMBWF, um sicherzustellen, dass die regionale Bildungsbehörde den Fall des Lehrers angemessen prüft und angemessene Konsequenzen zieht?

Grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Lehrpersonen, die rechtsextremes Verhalten an den Tag legen:

5.     Welche rechtlichen und disziplinären Maßnahmen stehen dem BMBWF, Schulleitungen und Bildungsdirektionen grundsätzlich zur Verfügung, wenn Eltern oder Schüler:innen Bedenken gegenüber rechtsextremen demokratiefeindlichen Aktivitäten im außerschulischem Bereich einer Lehrkraft äußern?

6.     Welche Kriterien werden herangezogen, um zu beurteilen, ob ein außerschulisches rechtsextremes demokratiefeindliches Verhalten einer Lehrperson mit den dienstrechtlichen Pflichten unvereinbar ist?

7.     Unter welchen Voraussetzungen kann eine Lehrkraft aufgrund rechtsextremer demokratiefeindlicher politischer Aktivitäten vom Schuldienst suspendiert oder entlassen werden?

8.     Welche Schritte können gesetzt werden, um zu verhindern, dass Lehrkräfte, die sich privat im rechtsextremen demokratiefeindlichen Umfeld bewegen, entsprechenden Einfluss auf Schüler:innen ausüben?

9.     Welche konkreten Schritte setzen Sie bereits jetzt schon, um zu verhindern, dass Lehrkräfte, die sich privat im rechtsextremen demokratiefeindlichen Umfeld bewegen, entsprechenden Einfluss auf Schüler:innen ausüben?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000255863/identitaerer-biologielehrer-als-kontaktmann-fuer-rassentheoretische-lesekreise

[2] https://www.belltower.news/identitaere-bewegung-rechtsextremer-grenzschutz-in-griechenland-96675/

[3] https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/180_2024_VSB_2023_V20240517_BF.pdf

[4] https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/2023-04-26-ifs-ein-prozent.html

[5] https://www.derstandard.at/story/3000000195725/deutscher-rechtsextremist-kubitschek-trat-unter-protest-vor-uni-wien-auf