4062/J XXVIII. GP
Eingelangt am 28.11.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Nicole Sunitsch, Michael Gmeindl
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend NGO-Business: Mittelverwendung bei „NEUSTART“ (Bewährungs-hilfe, Haftentlassenenhilfe, Täter-Opfer-Ausgleich)
Der Verein „NEUSTART Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit“ (ZVR-Zahl 203142216) erbringt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) Leistungen in den Bereichen Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe und Täter-Opfer-Ausgleich. Die Leistungen sind vertraglich geregelt (Generalvertrag/Leistungs-verträge) und stützen sich u. a. auf das Bewährungshilfegesetz sowie einschlägige Förderrichtlinien. Ein Rechnungshof-Bericht (März 2024) hält fest, dass NEUSTART im Bereich Bewährungshilfe fast 11.000 Personen betreute und dafür einen Aufwands-kosten-zuschuss von zuletzt knapp 33 Mio. € pro Jahr erhielt.[1] Nicht durch andere Erlöse gedeckte Aufwendungen der Haftentlassenenhilfe wurden im Rahmen des Aufwandskostenzuschusses ersetzt.
Konkret wurden 2022 vom BMJ insgesamt 43,8 Mio. € an NEUSTART ausbezahlt; davon 32,7 Mio. € für die Bewährungshilfe. Die Haftentlassenenhilfe wurde 2022 zusätzlich mit 1,88 Mio. € gefördert; darüber hinaus flossen rund 987.000 € an direkten Länderförderungen in die Haftentlassenenhilfe.1
Zur Einordnung (systemische Perspektive, nicht NEUSTART-spezifisch): Die amtliche Wiederverurteilungsstatistik (Kohorte Ausgangsjahr 2018, Beobachtungszeitraum vier Jahre) weist eine Wiederverurteilungsquote von 31,1% aus; 68,9% der Personen blieben ohne weitere rechtskräftige Verurteilung.[2]
Vor diesem Hintergrund erscheint eine präzise Darstellung von Mittelverwendung, Auflagen, Kontrollen und Wirkungsevaluierungen angezeigt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Welche Leistungsbereiche von NEUSTART wurden 2018 bis 2024 aus BMJ-Mitteln finanziert (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, elektronisch überwachter Hausarrest etc.)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr mit Beträgen und Rechtsgrundlagen (z.B. Bewährungshilfegesetz; einschlägige Sonderrichtlinien; ARF-Bund))
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins NEUSTART wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen Auflagen (Berichtspflichten, Kennzahlen, Wirkungsindikatoren)?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme (z.B. Wiederverurteilungs-/Widerrufsquoten, Übergangsindikatoren Arbeit/Wohnen)?
i. Falls ja, bitte um Aufschlüsselung nach Methode, Zeitraum und Ergebnis.
ii. Falls nein, warum nicht?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein NEUSTART erbracht?
3. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins NEUSTART wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen Auflagen (Berichtspflichten, Kennzahlen, Wirkungsindikatoren)?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme (z.B. Wiederverurteilungs-/Widerrufsquoten, Übergangsindikatoren Arbeit/Wohnen)?
i. Falls ja, bitte um Aufschlüsselung nach Methode, Zeitraum und Ergebnis.
ii. Falls nein, warum nicht?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein NEUSTART erbracht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein NEUSTART in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt bzw. Vergleichsangebote eingeholt?
i. Falls nein, warum nicht und Angabe der Begründung.
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurden Berichtspflichten, Kennzahlen, Wirkungsindikatoren vereinbart?
f. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
g. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein NEUSTART durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein NEUSTART in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt bzw. Vergleichsangebote eingeholt?
i. Falls nein, warum nicht und Angabe der Begründung.
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurden Berichtspflichten, Kennzahlen, Wirkungsindikatoren vereinbart?
f. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
g. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch die den Verein NEUSTART durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Kenn- und Zielzahlen nutzt das Ressort für Bewährungshilfe/ Resozialisierung im Wirkungscontrolling (Ziel/Ist je Jahr seit 2018)?
7. In welchem Ausmaß wurden nicht gedeckte Aufwendungen (insb. Haft-entlassenenhilfe) 2018 bis 2024 ersetzt? (Bitte um jährliche Aufschlüsselung)
8. Wie hoch ist nach Kenntnis des Ressorts der BMJ-Finanzierungsanteil an NEUSTART (in %) und wie wird er ermittelt?
9. Welche Leistungen erbringt NEUSTART im Rahmen des elektronisch überwachten Hausarrests?
a. Welche Kosten fielen hierfür jährlich seit 2018 an?
10. Inwiefern fällt die Tätigkeit des Vereins NEUSTART in den Kernbereich staatlicher Aufgaben (Justiz, Strafvollzug, öffentliche Sicherheit) und auf welcher Grundlage sieht Ihr Ressort eine staatliche Verpflichtung zur Finanzierung dieser Leistungen?
11. Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Rückfallprävention und Opferschutz, seit 2018 überprüft und dokumentiert (z.B. externe Studien, Kooperationen)?
a. Wie ist der derzeitige Status und welche Ergebnisse liegen vor?
12. Wie haben sich die Budgetansätze für Bewährungshilfe im Bundeshaushalt seit 2018 entwickelt?
a. Womit werden Veränderungen begründet?