4063/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.11.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Schmiedlechner

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Rituelle Schlachtungen ohne vorausgegangene Betäubung

 

 

Der stetig wachsende Anteil an Muslimen in Österreich, verlangt eine dementsprechende Versorgung an deren religiös - vorgegebene Ernährungsrichtlinie „Halal“. Besonders zum Zeitpunkt muslimischer Opferfeste häufen sich Skandale um laienhafte, nicht korrekt durchgeführte rituelle Schächtungen ohne Betäubung von Opfertieren.[1]

 

Das österreichische Tierschutzgesetz erlaubt eine sogenannte rituelle Schlachtung ohne vorausgehende Betäubung einzig bei Vorliegen religiöser Gründe. Rituelle Schlachtungen dürfen nur in einer dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden.[2] Zum Leid der Tiere wird auch bei der verpflichtenden durchgeführten „Post Cut Stunning“ Betäubung nach dem Halsschnitt dem Schlächter der „unmittelbare“ Zeitpunkt seinem persönlichen Zeitgefühl überlassen - wenn dieser überhaupt durchgeführt wird.[3] Der aktuelle Stand der Forschung zeigt, dass das Schlachten durch einen Schnitt in der Halsregion ohne vorherige Betäubung Schmerzen bei Wiederkäuern verursacht. Auch kann mittels EEG - Analysen bei Kälbern und Ziegen gezeigt werden, dass nach dem Halsschnitt noch ein Bewusstsein für schmerzhafte Reize vorhanden ist. Dieser Zustand kann bei kleineren Nutztieren wie Schafen bis zu 8 Sekunden und bei Rindern möglicherweise über 60 Sekunden andauern. Gemessene erhöhte Blutwerte während der Schlachtvorgänge ohne Betäubung führen auf Schmerzerlebnisse zurück[4]. EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben.[5] Während Schweden, Dänemark und Polen im Sinne des Tierschutzes die rituelle Schlachtung ohne Betäubung verboten haben, hinkt Österreich bei diesem so wichtigen Tierschutz Thema hinterher!

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Bewilligungen für rituelle Schlachtungen ohne vorausgegangene Betäubung wurden von den Behörden in Österreich in den letzten 5 Jahren ausgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach jeweiligem Anlassgrund sowie Datum der Bewilligung aller Bezirkshauptmannschaften und Magistrate in Österreich)

a.    Welche Auflagen müssen erfüllt werden, damit eine solche Bewilligung erteilt wird?

2.    Wie viele Tiere folgender Nutztierrassen wurden in den letzten 5 Jahren ohne vorausgegangene Betäubung in Österreich rituell geschlachtet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken)

a.    Rinder

b.    Schafe

c.    Ziegen

d.    Geflügel

3.    Wie viele Schlachtanlagen, welche das rituelle Schlachten von Tieren ohne vorausgegangene Betäubung durchführen, wurden von den Behörden in Österreich zugelassen? (Bitte um Auflistung aller Schlachtanlagen nach Bundesländern und Zulassungsjahr)

4.    Wie viele muslimische Schlächter gibt es in Österreich, welche befugt sind rituelle Schlachtungen durchzuführen?

5.    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Person behördlich rituelle Schlachtungen durchführen darf?

a.    Welche Kenntnisse und Fähigkeiten sind dafür Voraussetzung?

b.    In welcher Form wird sichergestellt, dass diese Person auch über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie und Praxis verfügt?

6.    Wird der Lehrgang für „Halal“ Zertifizierung von Ihrem Ministerium gefördert?

Wenn ja, mit welchem Betrag pro Teilnehmer?

a.    Seit wann gibt es diesen Lehrgang?

b.    Wie viele Personen haben diesen seit Bestehen absolviert?

7.    Wie viele temporäre Schlachtorte für rituelle Schlachtungen wurden in Ermangelung eines regulären Schlachthofes von den Bezirksverwaltungs-behörden und Magistraten in den letzten 5 Jahren genehmigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Bezirken)

8.    Wie viele Anzeigen gab es in den letzten 5 Jahren aufgrund von Missachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für rituelle Schlachtungen ohne vorangegangene Betäubung?

9.    Werden Sie Maßnahmen tätigen, um das Tierleid bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung zu beenden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Welche verpflichtenden Kennzeichnungen gibt es für „Halal“-Fleisch?

11. Wie viel rituell geschächtetes Fleisch wurde in den letzten 5 Jahren in Österreich produziert?

12. Wie viel rituell geschächtetes Frischfleisch wurde in den letzten 5 Jahren nach Österreich importiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Nutztierarten: Rind, Schaf, Ziege und Geflügel sowie Angabe des jeweils exportierenden Landes)

13. Wie viel rituell geschächtetes verarbeitetes Fleisch wurde in den letzten 5 Jahren nach Österreich importiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Nutztierarten: Rind, Schaf, Ziege und Geflügel sowie Angabe des jeweils exportierenden Landes)



[1]    https://vgt.at/de/aktuelles/detailseite/6952/schaecht-skandal-videos-beweisen-behoerdenversagen.html (aufgerufen am 22.10.2025)

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
20003541
(aufgerufen am 22.10.2025)

[3]    https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/hunderte-schafe-ohne-betaeubung-getoetet-politik-und-tierschuetzer-im-clinch/401735688 (aufgerufen am 22.10.2025)

[4]    https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00480169.2014.964345 (aufgerufen am 22.10.2025)

[5]    https://www.derstandard.at/story/2000122595381/eugh-eu-staaten-duerfen-rituelle-schlachtung-ohne-betaeubung-verbieten (aufgerufen am 22.10.2025)