4065/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.11.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aberkennungsverfahren bei syrischen Asylberechtigten

 

 

Am 9. Dezember 2024 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ online:

 

„Österreich stoppt laufende syrische Asylverfahren vorerst

Nach dem Sturz des syrischen Diktators Bashar al-Assad sei das Vorliegen von Schutzgründen erneut zu prüfen, heißt es aus dem Innenministerium […]

 

Alle Asylverfahren für syrische Staatsangehörige würden gestoppt, hieß es aus dem Innenministerium am Montag. Allein heuer hätten 12.500 Syrerinnen und Syrer um Asyl angesucht – mehrere Tausend Verfahren seien derzeit am Laufen sind und müssten überprüft werden – auch in allen Familiennachzugs-verfahren. Betroffen seien rund 7.300 offene Verfahren in erster Instanz.“ [1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele syrische Staatsbürger stellten seit 2015 bis zum Stichtag der Anfrage einen Asylantrag? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat und Anzahl).

a.    Wie vielen dieser Asylanträge wurde stattgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

b.    Wie viele dieser Asylanträge wurden abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

c.    Bei wie vielen dieser Asylanträge wurde das Verfahren bis Stichtag dieser Anfrage unterbrochen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

d.    Bei wie vielen dieser Asylanträge ist das Asylverfahren in erster Instanz noch nicht abgeschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung, Grund für den fehlenden Verfahrens-abschluss sowie Anzahl)

2.    Wie viele syrische Staatsbürger machten seit 2015 bis zum Stichtag der Anfrage in ihrem Asylantrag eine Verfolgung durch das Assad-Regime, welches seit Dezember 2024 gestürzt wurde, als im Verfahren zu berücksichtigenden Grund für Asyl geltend? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat und Anzahl)

a.    Wie vielen dieser Asylanträge wurde stattgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

b.    Wie viele dieser Asylanträge wurden abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

c.    Bei wie vielen dieser Asylanträge wurde das Verfahren bis Stichtag dieser Anfrage unterbrochen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

d.    Bei wie vielen dieser Asylanträge ist das Asylverfahren in erster Instanz noch nicht abgeschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung, Grund für den fehlenden Verfahrens-abschluss sowie Anzahl)

3.    Wie viele syrische Staatsbürger machten seit 2015 bis zum Stichtag der Anfrage in ihrem Asylantrag die Wehrpflicht des Assad-Regimes, die seit Dezember 2024 weggefallen ist, als im Verfahren zu berücksichtigenden Grund für Asyl geltend? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl).

a.    Wie vielen dieser Asylanträge wurde stattgegeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

b.    Wie viele dieser Asylanträge wurden abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

c.    Bei wie vielen dieser Asylanträge wurde das Verfahren bis Stichtag dieser Anfrage unterbrochen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung sowie Anzahl)

d.    Bei wie vielen dieser Asylanträge ist das Asylverfahren in erster Instanz noch nicht abgeschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monat der Antragsstellung, Grund für den fehlenden Verfahrens-abschluss sowie Anzahl)

4.    Wie haben sich die Zahlen aus der medialen Ankündigung zum „Asyl-Stopp“ im „Standard“ von 9. Dezember entwickelt („Allein heuer hätten 12.500 Syrerinnen und Syrer um Asyl angesucht – mehrere Tausend Verfahren seien derzeit am Laufen sind und müssten überprüft werden – auch in allen Familiennachzugs-verfahren. Betroffen seien rund 7.300 offene Verfahren in erster Instanz“1), insbesondere in Bezug auf die 12.500 syrischen Asylanträge im Jahr 2024, die „mehreren Tausend Verfahren, die überprüft werden müssen“ sowie die 7.300 Asylanträge in erster Instanz, die zum damaligen Zeitpunkt noch offen waren?

a.    Wie viele der 7.300 offenen Asylanträge vom Dezember 2024 wurden bis zum Stichtag der Anfrage beendet? (Bitte um Aufschlüsselung in „Asyl in erster Instanz gewährt“, „Asyl in erster Instanz nicht gewährt“, „Verfahren unterbrochen“, „Verfahren läuft“ sowie sonstige, weitere Gründe)

5.    Bei wie vielen Asylberechtigten aus Syrien kann aufgrund des offenbaren Wegfalls des Asylgrunds (Verfolgung durch das Assad-Regime, Wehrpflicht unter Assad, …) formell ein Aberkennungsverfahren durchgeführt werden?

6.    Bei wie vielen Asylberechtigten aus Syrien wurde seit 1. Dezember 2024 bis zum Stichtag der Anfrage ein Aberkennungsverfahren eingeleitet?

7.    Bei wie vielen Asylberechtigten aus Syrien wurde seit 1. Dezember 2024 bis zum Stichtag der Anfrage ein Aberkennungsverfahren abgeschlossen?

8.    Gibt es Weisungen oder sonstige interne Vorgaben, die Mitarbeiter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hindern, Aberkennungs-verfahren bei syrischen Asylberechtigten einzuleiten?

a.    Falls ja, ist der Grund dafür die potenzielle Kostentragung, da aberkannte Asylberechtigte, die bisher Sozialhilfe von den Bundesländern erhalten haben, in diesen Fällen subsidiär Schutzberechtigte werden können, wodurch der Bund die meisten Kosten der Grundversorgung eben dieser tragen müsste?

9.    Durch welche Maßnahmen können Sie Aberkennungsverfahren für Asyl-berechtigte aus Syrien beschleunigen?

a.    Welche Maßnahmen davon werden Sie wann umsetzen?

b.    Warum haben Sie diese bisher nicht durchgeführt?

c.    Welche Maßnahmen haben Sie in Bezug auf die Durchführung von Aberkennungsverfahren von syrischen Asylberechtigten seit 1. Dezember 2024 umgesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und Datum der Umsetzung)

10. Haben Sie Kenntnis davon, dass Vereine oder NGOs, welche Personen in Asylverfahren begleiten, die Beratung dahingehend auslegen, den Personen anlassbezogen möglichst unwiderlegbare Asylgründe vorzuschlagen?

11. Welche NGOs bzw. Vereine, die als Berater und Verfahrenshilfe von Personen im Asylverfahren auftreten, werden durch das Innenministerium gefördert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Name der NGO bzw. des Vereins, Sitz der NGO bzw. des Vereins, Ansprechpartner der NGO bzw. Obmann des Vereins, jährliche Fördersumme für die Jahre ab 2015 bis 2025)

a.    Gibt es NGOs bzw. Vereine, mit denen Sie seit 2019 die Förderverträge beendet haben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Name der NGO bzw. des Vereins, Sitz der NGO bzw. des Vereins, jährliche Fördersumme für die Jahre ab 2019 bis zur Beendigung der Förderung sowie Datum und Grund für die Beendigung der Förderung)



[1]    https://www.derstandard.at/story/3000000248497/oesterreich-stoppt-laufende-syrische-asylantraege-vorers (aufgerufen am 20.10.2025)