4067/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.11.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Christoph Steiner

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Regenbogenflagge vor dem Landesgericht - Wenn die Justiz Flagge zeigt.

 

 

Vor dem Gebäude des Innsbrucker Landesgerichts wird seit geraumer Zeit eine Regenbogenfahne gemeinsam mit einer EU-Flagge gehisst. Diese Beflaggung ist für die Allgemeinheit deutlich sichtbar und erweckt den Eindruck einer expliziten gesellschaftspolitischen Positionierung der Justiz, was noch dazu verstärkt wird, da weder die National- noch die Landesfahne gehisst ist.

 

 

Foto: Christoph Steiner, privat

 

Gerichtsgebäude und deren öffentliche Erscheinung sind traditionell politisch und weltanschaulich neutral ausgestaltet. Viele Österreicher stellen sich daher die Frage, was diese Art von linksideologischem Aktionismus mit einem Justizgebäude, aber auch einem öffentlichen Gebäude, das vom Steuerzahler finanziert wird, zu tun hat.

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Bürger Fragen hinsichtlich Zuständigkeit, Rechtfertigung und Kosten dieser Symbolmaßnahme.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Seit wann wird die genannte und in dieser Anfrage abgelichtet Regenbogen-fahne vor dem Landesgericht Innsbruck geführt?
  2. Erfolgte eine Abstimmung oder Weisung seitens des Bundesministeriums für Justiz?
    1. Falls ja, wann und von wem wurde diese erteilt?
    2. Falls ja, wie lautet diese Weisung im Wortlaut?
  3. Wer hat die Entscheidung zur Beflaggung mit einer Regenbogenfahne veranlasst?
  4. Wurden externe Organisationen oder Interessensvertretungen im Zusammen-hang mit der Beflaggungsentscheidung konsultiert?
    1. Falls ja, welche?
  5. Wurde für diese Maßnahme ein eigenes Budget vorgesehen?
    1. Falls ja, in welcher Höhe?
  6. Wie hoch waren die gesamten Kosten für die Anschaffung an diesem Standort?
  7. Welche konkrete Zielsetzung verfolgt das Justizministerium mit der Beflaggung von Gerichtsgebäuden im Kontext von LGBTIQ-Symbolik?
  8. Wie wird in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass die Justiz im öffentlichen Erscheinungsbild auch weiterhin weltanschauliche, politische und gesellschaftliche Neutralität bzw. Unabhängigkeit wahrt?
  9. Wird auch an weiteren Justizgebäuden in Österreich (Gerichte, Staatsanwalt-schaften, Dienststellen des Ressorts) eine Regenbogenfahne geführt? (Bitte um Nennung der Standorte)
    1. Falls ja, erfolgte hierfür eine Abstimmung oder Weisung seitens des Ressorts?
      1. Falls ja, wann und von wem wurde diese erteilt?
      2. Falls ja, wie lautet diese Weisung im Wortlaut?
    2. Falls ja, auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten inklusive aller Nebenkosten hierfür insgesamt?
  10. Auf Basis welcher Kriterien wird entschieden, an welchen Standorten die Regenbogenfahne gehisst wird?
  11. Welche zeitliche Befristung besteht für die Beflaggung vor dem Landesgericht Innsbruck sowie allfällig den anderen Gebäuden?
    1. Ist diese auf bestimmte Aktionswochen (z. B. „Pride Month“) beschränkt oder wird die Fahne dauerhaft bzw. ganzjährig geführt?
    2. Falls sie ganzjährig geführt wird, aus welchem Grund?
  12. Wurden Beschwerden, Einwendungen oder Anfragen von Bürgern oder Bediensteten aufgrund der Beflaggung registriert?
    1. Falls ja, wie viele und wie wurde darauf reagiert?
  13. Warum wird am genannten Standort weder die Bundesfahne noch die Tiroler Landesfahne geführt?
  14. Gibt es weitere Standorte in Österreich, an denen die Regenbogenfahne geführt wird, ohne dass gleichzeitig eine Bundesfahne oder Landesfahne gehisst ist?
    1. Falls ja, welche Standorte betrifft dies?
    2. Auf Basis welcher Entscheidung oder Weisung wurde und wird diese Priorisierung vorgenommen?