Eingelangt am 28.11.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des
Abgeordneten Christoph Steiner
an
die Bundesministerin für Justiz
betreffend
Regenbogenflagge vor dem
Landesgericht - Wenn die Justiz Flagge zeigt.
Vor
dem Gebäude des Innsbrucker Landesgerichts wird seit geraumer Zeit eine
Regenbogenfahne gemeinsam mit einer EU-Flagge gehisst. Diese Beflaggung ist
für die Allgemeinheit deutlich sichtbar und erweckt den Eindruck einer
expliziten gesellschaftspolitischen Positionierung der Justiz, was noch dazu
verstärkt wird, da weder die National- noch die Landesfahne gehisst ist.

Foto: Christoph Steiner,
privat
Gerichtsgebäude
und deren öffentliche Erscheinung sind traditionell politisch und
weltanschaulich neutral ausgestaltet. Viele Österreicher stellen sich
daher die Frage, was diese Art von linksideologischem Aktionismus mit einem
Justizgebäude, aber auch einem öffentlichen Gebäude, das vom
Steuerzahler finanziert wird, zu tun hat.
Vor
diesem Hintergrund stellen sich für die Bürger Fragen hinsichtlich
Zuständigkeit, Rechtfertigung und Kosten dieser Symbolmaßnahme.
In
diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin
für Justiz nachstehende
Anfrage
- Seit wann wird die genannte und in
dieser Anfrage abgelichtet Regenbogen-fahne vor dem Landesgericht
Innsbruck geführt?
- Erfolgte eine Abstimmung oder
Weisung seitens des Bundesministeriums für Justiz?
- Falls ja, wann und von wem wurde
diese erteilt?
- Falls ja, wie lautet diese Weisung
im Wortlaut?
- Wer hat die Entscheidung zur
Beflaggung mit einer Regenbogenfahne veranlasst?
- Wurden externe Organisationen oder
Interessensvertretungen im Zusammen-hang mit der Beflaggungsentscheidung
konsultiert?
- Falls ja, welche?
- Wurde für diese Maßnahme
ein eigenes Budget vorgesehen?
- Falls ja, in welcher Höhe?
- Wie hoch waren die gesamten Kosten
für die Anschaffung an diesem Standort?
- Welche konkrete Zielsetzung
verfolgt das Justizministerium mit der Beflaggung von
Gerichtsgebäuden im Kontext von LGBTIQ-Symbolik?
- Wie wird in diesem Zusammenhang
sichergestellt, dass die Justiz im öffentlichen Erscheinungsbild auch
weiterhin weltanschauliche, politische und gesellschaftliche
Neutralität bzw. Unabhängigkeit wahrt?
- Wird auch an weiteren
Justizgebäuden in Österreich (Gerichte, Staatsanwalt-schaften,
Dienststellen des Ressorts) eine Regenbogenfahne geführt? (Bitte um
Nennung der Standorte)
- Falls ja, erfolgte hierfür
eine Abstimmung oder Weisung seitens des Ressorts?
- Falls ja, wann und von wem wurde
diese erteilt?
- Falls ja, wie lautet diese
Weisung im Wortlaut?
- Falls ja, auf welchen Betrag
belaufen sich die Kosten inklusive aller Nebenkosten hierfür
insgesamt?
- Auf Basis welcher Kriterien wird
entschieden, an welchen Standorten die Regenbogenfahne gehisst wird?
- Welche zeitliche Befristung besteht
für die Beflaggung vor dem Landesgericht Innsbruck sowie
allfällig den anderen Gebäuden?
- Ist diese auf bestimmte
Aktionswochen (z. B. „Pride Month“) beschränkt oder wird
die Fahne dauerhaft bzw. ganzjährig geführt?
- Falls sie ganzjährig
geführt wird, aus welchem Grund?
- Wurden Beschwerden, Einwendungen
oder Anfragen von Bürgern oder Bediensteten aufgrund der Beflaggung
registriert?
- Falls ja, wie viele und wie wurde
darauf reagiert?
- Warum wird am genannten Standort
weder die Bundesfahne noch die Tiroler Landesfahne geführt?
- Gibt es weitere Standorte in
Österreich, an denen die Regenbogenfahne geführt wird, ohne dass
gleichzeitig eine Bundesfahne oder Landesfahne gehisst ist?
- Falls ja, welche Standorte
betrifft dies?
- Auf Basis welcher Entscheidung
oder Weisung wurde und wird diese Priorisierung vorgenommen?