4074/J XXVIII. GP

Eingelangt am 01.12.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Missstände und Gewaltschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

 

 

In den vergangenen Jahren wurden in mehreren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in SOS-Kinderdörfen, schwerwiegende Vorwürfe körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt bekannt. Ermittlungen laufen unter anderem in Kärnten, Salzburg und Tirol.[1] Betroffene der Standorte Moosburg, Seekirchen und Imst traten an die Öffentlichkeit, wodurch erheblicher Aufklärungs-bedarf entstand. SOS-Kinderdorf hat eine zusätzliche unabhängige Aufarbeitung angekündigt.[2] Gleichzeitig dokumentiert die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht 2024 eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe infolge massiven Personalmangels.[3] Dies gefährdet sowohl den Gewaltschutz als auch die Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Präventionsmechanismus.

 

Angesichts der Schwere der bekannt gewordenen Fälle, der strukturellen Herausforderungen und der bundesweiten Bedeutung eines funktionierenden Kinder- und Jugendschutzsystems ist die Einhaltung von Qualitätsstandards unumgänglich sowie das Funktionieren von Prävention, Monitoring und Ausbildung. Eine Aufarbeitung aktueller Missstände ist damit dringend geboten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Welche Mindestinhalte muss ein aktuelles, fachgerechtes sozialpädagogisches Konzept in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen umfassen, insbesondere im Hinblick auf Gewaltprävention, Partizipation, Beschwerde-wege und Krisenmanagement?
  2. Wie und in welchen Intervallen wird die Aktualität dieser Konzepte sowie deren tatsächliche Umsetzung vor Ort überprüft?

a.    Wann erfolgte die letzte Überprüfung je Bundesland?

  1. Gibt es ein einheitliches Raster für Risikoanalysen, Fallbesprechungen, verpflichtende Supervision und Deeskalations-Trainings?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn nein, wann ist die Vorlage eines solchen Rasters geplant?

  1. Welche Mindestqualifikationen und Anerkennungsverfahren gelten für Betreuungspersonal in Wohngruppen, differenziert nach Leitung, Fachkraft und Nacht- oder Springerdienst?
  2. Wie hoch ist der verbindliche Anteil an facheinschlägig ausgebildetem Personal pro Schicht sowie der Betreuungsschlüssel tagsüber und nachts in den einzelnen Bundesländern?

a.    Welche aktuellen sowie angestrebten Werte liegen dazu vor?

  1. Welche verpflichtenden Fortbildungen zu Kinderschutz, Traumapädagogik, sexualisierter Gewalt, Risikoerkennung und Dokumentation sind vorgeschrieben?
    1. Wie wird die Teilnahme an diesen Fortbildungen überprüft?
  2. Wie viele externe Kontrollen fanden seit 01.01.2020 in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den jeweiligen Bundesländern statt? (Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland)
    1. Durch welche Stellen wurden diese Kontrollen durchgeführt?
  3. Wie viele Empfehlungen der Volksanwaltschaft zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sind seit 2024
    1. offen,
    2. in Umsetzung,
    3. umgesetzt?
  4. Welche Fristen gelten für die Mängelbehebung nach Kontrollen?
  5. Welche Sanktionen greifen bei Nichtumsetzung?

a.    Wie oft wurde seit 2020 Sanktionen gesetzt?

  1. Gibt es eine bundesweite, öffentlich zugängliche Übersicht über Kontroll-ergebnisse und behördliche Auflagen?
    1. Wenn nein, ist eine solche geplant und ab wann?
  2. Welche verpflichtenden internen und externen Meldesysteme bestehen für Kinder, Angehörige und Personal, einschließlich anonymer Meldung?
  3. Sind diese Meldesystem kindgerecht und kostenlos gestaltet?
  4. Wie ist die Unabhängigkeit und Ausstattung der Ombudsstelle gesichert, insbesondere hinsichtlich Budget, Personal und Kinderrechts-Expertise?
  5. Wie viele Fälle zu stationären Einrichtungen wurden seit 2020 behandelt? (Bitte um Auflistung nach Jahr)
  6. Welche Schutz- und Unterstützungsangebote erhalten Betroffene nach Meldungen?

a.    Wodurch und in welchem Umfang erfolgt die Finanzierung dieser Leistungen?

  1. Welche zusätzlichen Ressourcen plant Ihr Ministerium für Personal und Training, um die von der Volksanwaltschaft benannten Risiken zu reduzieren?
  2. Welche Informationen liegen Ihrem Ministerium zu den Fällen in den SOS-Kinderdörfern Moosburg, Seekirchen und Imst vor, insbesondere zur Zahl der betroffenen Kinder, zu den Zeiträumen, zu gesetzten Maßnahmen und behördlichen Auflagen?
  3. Welche Sofortmaßnahmen, Prüfungen und Nachkontrollen wurden seit Bekanntwerden der Vorwürfe angeordnet?

a.    Mit welchem Ergebnis an den jeweiligen Standorten?

  1. Plant Ihr Ministerium eine Veröffentlichungspflicht für schwere Vorfälle und behördliche Auflagen, ähnlich den Qualitätsberichten?

a.    Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Präventionskonzepte gelten aktuell als Mindeststandard in Kinder- und Jugendeinrichtung?

a.    Werden diese künftig verschärft?

  1. Haben die bekannt gewordenen Vorfälle Auswirkungen auf das Spenden-Gütesiegel von SOS-Kinderdorf?

a.    Wenn ja, inwiefern?



[1]    https://www.falter.at/zeitung/20250916/sos-aus-dem-kinderdorf (aufgerufen am 18.10.2025)

https://www.profil.at/morgenpost/sos-kinderdorf-moosburg-wer-blieb-untaetig/403085531 (abgerufen am 18.10.2025)

https://orf.at/stories/3406388/ (aufgerufen am 18.10.2025)

[2]    https://kurier.at/chronik/oesterreich/sos-kinderdorf-missbrauch-gewalt-irmgard-griss-untersuchungskommission/403091954 (aufgerufen am 18.10.2025)

[3]    https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/pb-48-praeventiv_2024-bf-mit-wappen.pdf (aufgerufen am 18.10.2025)