4077/J XXVIII. GP
Eingelangt am 01.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Unterstützung bei Heimreisezertifikaten (sogenannten Laissez-Passer)
Die Organisation von Heimreisezertifikaten, auch bekannt als „Laissez-Passer“, für abgelehnte Asylwerber und ausreisepflichtige Personen ist ein komplexer Prozess, der eine enge Zusammenarbeit zwischen österreichischen BehördLaisser-Passer
en und den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Herkunftsstaaten erfordert.
Fehlen gültige Reisedokumente, beantragt die zuständige österreichische Behörde – in der Regel das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – bei der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslandes die Ausstellung eines Heimreisezertifikats.
Nach dem unterfertigten Abgeordneten vorliegenden Informationen erfolgt bereits in einzelnen Fällen eine Unterstützung durch österreichische Botschaften und Konsulate bei diesem Prozess. Eine solche aktive Mitwirkung ist grundsätzlich wünschenswert, um Rückführungen zu erleichtern und die Zahl der vollziehbaren Ausreisen zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Sind die Beamten Ihres Ressorts grundsätzlich angehalten, bei der Organisation von Heimreisezertifikaten (Laissez-Passer) für abgelehnte Asylwerber bzw. ausreisepflichtige Personen mitzuwirken?
a. Wenn ja, wie gestaltet sich dieses Verfahren konkret? (Bitte um detaillierte Darstellung des Ablaufs und der Zuständigkeiten)
2. In welchen Ländern unterstützen österreichische Botschaften oder Konsulate derzeit aktiv bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten?
3. In welchen Ländern erfolgt keine oder nur eine eingeschränkte Kooperation der dortigen Behörden bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten?
4. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um die Zusammenarbeit mit Staaten mit geringer Kooperationsbereitschaft zu verbessern?
5. Wie viele Heimreisezertifikate wurden in den letzten fünf Jahren jeweils pro Herkunftsland beantragt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Jahr und Land)
6. Wie viele Heimreisezertifikate wurden in denselben Zeiträumen tatsächlich ausgestellt? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Jahr und Land)
7. Wie viele Rückführungen konnten auf Grundlage der ausgestellten Heimreisezertifikate tatsächlich durchgeführt werden?
8. Aus welchen Gründen resultieren ausgestellte Heimreisezertifikate oftmals nicht in einer tatsächlichen Rückkehr? (Bitte um Aufschlüsselung nach den häufigsten Ursachen)
9. Welche rechtlichen oder praktischen Hürden bestehen aus Sicht Ihres Ressorts bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten?
10. Gibt es bilaterale Rückübernahmeabkommen, in denen die Ausstellung von Heimreisezertifikaten ausdrücklich geregelt ist?
a. Wenn ja, mit welchen Staaten?
11. In welcher Form arbeitet Ihr Ressort mit dem Innenministerium (insbesondere dem BFA) in diesen Fällen zusammen?
12. Wird das Thema Heimreisezertifikate bzw. Rückführungskooperation regelmäßig auf diplomatischer Ebene (z.B. bei bilateralen Gesprächen oder EU-Formaten) behandelt?
a. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
13. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen Ihrem Ressort für diese Aufgaben zur Verfügung?
14. Plant Ihr Ressort, die Unterstützung bei der Organisation von Heimreise-zertifikaten in Zukunft weiter zu intensivieren?
a. Wenn ja, in welcher Form?