4084/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Spitzensportförderung im Bundesministerium für Inneres (BMI)

 

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres kann man Folgendes lesen:

 

„Spitzensport

Spitzensportförderung im BMI

 

Spitzensportförderung im BMI ist als duales Förderungssystem aufgebaut und verbindet eine nachhaltige Berufsausbildung mit der Möglichkeit, Sport professionell auszuüben. Spitzensportlerinnen und -sportlern wird einerseits eine fundierte Berufsausbildung und damit gleichzeitig eine soziale Absicherung abseits der sportlichen Karriere geboten, andererseits werden ihnen Förderungen für Training, Vorbereitungszeiten und Wettkämpfe gewährt. Im Gegenzug präsentieren die Athletinnen und Athleten die Marke Polizei innen- und außenwirksam und vertreten dadurch das Bild einer leistungsstarken Polizei in Österreich.

 

Weiteres verpflichten sich Spitzensportlerinnen und –sportler

 

·         zur Teilnahme bei offiziellen Anlässen (Ministerempfang, Veranstaltungen) und Kampagnen des BMI

·         zum sichtbaren und medienwirksamen Anbringen des Polizei-Sport-Logos bei öffentlichen Auftritten

·         zum aktiven Mitwirken am Medien- und Social Media-Konzept des BMI

·         sowie zur Teilnahme an Sportmeisterschaften der Exekutive“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann gibt es die Spitzensportförderung offiziell im BMI?

2.    Auf welcher gesetzlichen bzw. verordnungsmäßigen Grundlage wird diese Spitzensportförderung durchgeführt?

3.    Welche Budgetmittel wurden bislang für den Spitzensport bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr seit 2000)

a.    Welche Teile davon entfallen auf Personalkosten, Ausbildungskosten, Reisekosten, Trainingsaufwendungen, Öffentlichkeitsarbeit und externe Kommunikationsmaßnahmen?

4.    Werden die teilnehmenden Spitzensportler auf regulären Planstellen geführt?

a.    Wenn ja, um wie viele Planstellen für Spitzensportler handelt es sich da?

b.    Wenn ja, in welchen Entlohnungsgruppen sind die Teilnehmenden eingereiht?

c.    Wenn ja, in welchen Dienststellen oder Einrichtungen sind diese Planstellen organisatorisch zugeordnet?

d.    Falls die Teilnehmenden nicht auf Planstellen geführt werden: Unter welcher haushaltsrechtlichen Position werden sie finanziert?

5.    Wie viele Spitzensportler sind derzeit in der Spitzensportförderung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Sportart und Dienstort)

6.    Welche dienstrechtliche Stellung haben die Spitzensportler (z. B. in Ausbildung, im Präsenzdienst, in Sonderverwendung)?

7.    Scheinen die Spitzensportler in den Dienstplänen der jeweiligen Dienststellen auf?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß (Prozentsatz der Dienstzeit) sind sie tatsächlich an ihren Dienststellen im Dienst?

b.    Wenn ja, welche konkreten dienstlichen Aufgaben werden ihnen dort zugewiesen?

8.    Wie wird während Wettkampf- und Trainingsphasen sichergestellt, dass die Personalressourcen der betroffenen Dienststellen nicht übermäßig belastet werden?

9.    Werden die Spitzensportler im Rahmen der Dienstzeit für Training oder Wettkämpfe freigestellt?

a.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Ausmaß?

10. Wer entscheidet über Freistellungen, Dienstplanänderungen und die Anrechnung von Trainingszeiten auf die Dienstzeit?

11. Welche Abteilungen im BMLI sind für Planung, Umsetzung und Kontrolle der Spitzensportförderung zuständig?

12. Wurden im Zuge der Einführung der Spitzensportförderung Änderungen oder Ergänzungen im Dienstrecht oder in den Ausbildungsvorschriften der Polizei vorgenommen?

13. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Spitzensportler für die Spitzensportförderung?

14. Wer entscheidet über die Aufnahme in die Spitzensportförderung? (Bitte um Angaben zum Entscheidungsgremium, Zusammensetzung und Entscheidungs-prozess)

15. In welcher Höhe erhalten die teilnehmenden Spitzensportler finanzielle Unterstützung (z. B. Ausbildungsvergütung, Sonderzulagen, Reisekosten, Trainingsaufwendungen etc.)?

16. Werden diese finanziellen Mittel aus dem Budget des BMI, aus Sport-fördermitteln oder aus einer Mischfinanzierung getragen?

17. Inwieweit werden Fördermittel des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für die Spitzensportförderung herangezogen?

18. Welche Verpflichtungen haben die teilnehmenden Spitzensportler im Rahmen der Spitzensportförderung gegenüber dem BMI, insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Auftritte und die Verwendung des „Polizei“-Logos?

19. Wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert?

20. Welche konkreten Ziele verfolgt das BMI mit der Öffentlichkeitsarbeit durch Spitzensportler (z. B. Imagepflege, Personalrekrutierung, Öffentlichkeits-information über die Polizei etc.)?

21. Wurden für das Kommunikationskonzept externe Agenturen beauftragt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchen Kosten?

22. Wie bewertet das BMI die Nachhaltigkeit dieses Fördermodells in Bezug auf spätere berufliche Integration der Athleten in den Polizeidienst?

23. Gibt es auf die angespannte Personalsituation bei der Polizei durch die Spitzensportförderung positive Auswirkungen?

a.    Wenn ja, wie viel Prozent an Personal sind dadurch mehr im Dienst?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.bmi.gv.at/211/ (aufgerufen am 12.11.2025)