4085/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Spitzensportförderung „Athleta“ im Bundesministerium für Justiz

 

 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz kann man Folgendes lesen:

 

„Die innovative Spitzensportförderung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) mit dem Titel ‚Athleta‘ stellt eine wegweisende Initiative dar, die darauf abzielt, Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in ihrer sportlichen sowie beruflichen Entwicklung umfassend zu unterstützen und zu fördern.

 

Im Rahmen von Athleta erhalten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler die Möglichkeit, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren. Die Spitzensportförderung ermöglicht den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern eine fundierte Berufs-ausbildung als Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte, die es ihnen erlaubt sich trotzdem voll und ganz auf ihre Wettkämpfe und Trainings konzentrieren zu können. Diese duale Ausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil von Athleta, da sichergestellt wird, dass die Sportlerinnen und Sportler auch nach dem Ende ihrer aktiven Karriere im Leistungssport über eine solide berufliche Ausbildung, mit vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten verfügen. Gleichzeitig gewährleistet die Spitzen-sportförderung durch das BMJ, dass den Sportlerinnen und Sportlern alle notwendigen Ressourcen und Unterstützung zur Verfügung stehen, um in ihrem jeweiligen Sportfeld im höchsten Maße erfolgreich zu sein.

 

Das BMJ verfolgt mit ‚Athleta‘ auch das Ziel, Sportlerinnen und Sportler als Marken-botschafterinnen und Botschafter für die Arbeit im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug einzusetzen und verpflichtet sie aus diesem Grund aktiv an der Öffentlichkeitsarbeit des BMJ mitzuwirken. Durch diese Repräsentation der Justiz-wache tragen die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler aktiv zur Öffentlichkeits-arbeit des BMJ bei und schaffen ein positives Bewusstsein für die Bedeutung der Arbeit im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere der Justizwache.

 

Insgesamt bietet ‚Athleta‘ eine ganzheitliche Förderung, die den Bedürfnissen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gerecht wird und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Justiz leistet.

 

Diese Mitwirkungspflicht beinhaltet:

 

·         Teilnahme an offiziellen Anlässen des BMJ sowie der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen und Veranstaltungen, wo diese vertreten sind,

·         sichtbare und medienwirksame Anbringung des ‚Justizwache‘-Logos bei öffentlichen Auftritten und bei Social-Media-Postings,

·         aktive Mitwirkung am Medien- und Social-Media-Konzept des BMJ,

·         Teilnahme an Sportmeisterschaften der Exekutive, Teilnahme an Kampagnen des BMJ, insb. der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen,

·         Verständigung der Abteilung II/4 bei sportlichen Angelegenheiten (z.B. Doping-überprüfung u.Ä.).“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann besteht das Programm „Athleta“ offiziell im BMJ?

2.    Auf welcher gesetzlichen bzw. verordnungsmäßigen Grundlage wird diese Spitzensportförderung durchgeführt?

3.    Welche Budgetmittel wurden bislang für das Programm „Athleta“ bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr seit 2000)

a.    Welche Teile davon entfallen auf Personalkosten, Ausbildungskosten, Reisekosten, Trainingsaufwendungen, Öffentlichkeitsarbeit und externe Kommunikationsmaßnahmen?

4.    Werden die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler auf regulären Planstellen geführt?

a.    Wenn ja, um wie viele Planstellen für Athleta-Teilnehmende handelt es sich?

b.    Wenn ja, in welchen Entlohnungsgruppen sie die Teilnehmenden eingereiht?

c.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten oder Einrichtungen sind diese Planstellen organisatorisch zugeordnet?

d.    Falls die Teilnehmenden nicht auf Planstellen geführt werden: Unter welcher haushaltsrechtlichen Position werden sie finanziert?

5.    Wie viele Sportlerinnen und Sportler nehmen derzeit am Programm teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Sportart und Dienstort)

6.    Welche dienstrechtliche Stellung haben die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler (z. B. in Ausbildung, im Präsenzdienst, in Sonderverwendung)?

7.    Scheinen die Athleta-Teilnehmenden in den Dienstplänen der jeweiligen Justizanstalten auf?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß (Prozentsatz der Dienstzeit) sind sie tatsächlich in den Justizanstalten im Dienst?

b.    Wenn ja, welche konkreten dienstlichen Aufgaben werden ihnen dort zugewiesen?

8.    Wie wird während Wettkampf- und Trainingsphasen sichergestellt, dass die Personalressourcen der betroffenen Justizanstalten nicht übermäßig belastet werden?

9.    Werden teilnehmende Sportlerinnen und Sportler im Rahmen der Dienstzeit für Training oder Wettkämpfe freigestellt?

a.    Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Ausmaß?

10. Wer entscheidet über Freistellungen, Dienstplanänderungen und die Anrechnung von Trainingszeiten auf die Dienstzeit?

11. Welche Abteilungen im BMJ sind für die Planung, Umsetzung und Kontrolle des Programms zuständig?

12. Wurden im Zuge der Einführung von „Athleta“ Änderungen oder Ergänzungen im Dienstrecht oder in den Ausbildungsvorschriften der Justizwache vorgenommen?

13. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Sportlerinnen und Sportler für das Programm?

14. Wer entscheidet über die Aufnahme in das Programm? (Bitte um Angaben zum Entscheidungsgremium, Zusammensetzung desselben und Entscheidungs-prozess)

15. In welcher Höhe erhalten die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler eine finanzielle Unterstützung (z. B. Ausbildungsvergütung, Sonderzulagen, Reise-kosten, Trainingsaufwendungen etc.)?

16. Werden diese finanziellen Mittel aus dem Justizbudget, aus Sportfördermitteln oder aus einer Mischfinanzierung getragen?

17. Inwieweit werden Fördermittel des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für das Programm „Athleta“ herangezogen?

18. Welche Verpflichtungen haben die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler im Rahmen des Programms gegenüber dem BMJ, insbesondere im Hinblick auf Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Auftritte und die Verwendung des Justiz-wache-Logos?

19. Wie wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert?

20. Welche konkreten Ziele verfolgt das BMJ mit der Öffentlichkeitsarbeit durch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (z. B. Imagepflege, Personal-rekrutierung, Öffentlichkeitsinformation über den Strafvollzug etc.)?

21. Wurden für das Kommunikationskonzept externe Agenturen beauftragt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, zu welchen Kosten?

22. Wie bewertet das BMJ die Nachhaltigkeit dieses Fördermodells in Bezug auf spätere berufliche Integration der Sportlerinnen und Sportler in den Justiz-dienst?

23. Gibt es auf die angespannte Personalsituation bei der Justizwache durch „Athleta“ positive Auswirkungen?

a.    Wenn ja, wie viel Prozent an Personal sind dadurch mehr im Dienst?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/athleta-spitzensport.e97.de.html (aufgerufen am 10.11.2025)