4087/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sonderausstattung für Häftlinge

 

 

Nach Informationen von Dienstnehmern erhalten Häftlinge in Österreich auf Anfrage oder Antrag häufig Unterstützungen, die über den grundversorgenden Auftrag hinausgeht. Diese Darstellungen verlangen nach einer Klärung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Anträge oder Anforderungen für Sonderausstattung erhielten Justizanstalten durch Insassen seit 2015? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Datum, konkretes Begehr, Entscheidung der Behörde (inkl. Begründung) sowie - sofern Stattgabe – Kosten)

a.    Wie viele Anträge auf Sonderausstattung gab es seit 2015 insgesamt?

                                          i.    Wie viele davon wurden seit 2015 gewährt?

2.    Welchen Ermessensspielraum hat die Behörde bei der Gewährung von Sonderausstattungen für Insassen?

a.    Welche Arten der Sonderausstattungen für Häftlinge in Justizanstalten müssen verpflichtend gewährt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Art, aktueller Anzahl der Gewährungen bundesweit sowie jährlichen Kosten seit 2015)

b.    Welche Arten der Sonderausstattungen für Häftlinge in Justizanstalten können freiwillig gewährt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Art, aktueller Anzahl der Gewährungen bundesweit sowie jährlichen Kosten seit 2015)

3.    Wie hoch waren Ausgaben in den Justizanstalten, um das Praktizieren eines Glaubens für Insassen sicherzustellen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Religion, Justizanstalt und Jahr seit 2015)

a.    Welche Ausgaben sind davon umfasst? (Bitte um Aufschlüsselung nach Religion, Art der Ausgabe (Ankauf Bücher, Teppiche, …) sowie jährliche Kosten seit 2015)

4.    Wurden seit 2015 für die Insassen von Justizanstalten Gebetsteppiche für das Praktizieren des islamischen Glaubens angekauft?

a.    Falls ja, in welchem Ausmaß wurden Gebetsteppiche angekauft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Anzahl der Teppiche, Teppichtypen und Kosten (Einzel- sowie Gesamtkosten))

b.    Falls ja, von welchem Unternehmen wurden die Teppiche gekauft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Rechnungsdatum, Anzahl der Teppiche, Teppicharten (sofern verschiedene Typen) sowie Sitz und Bezeichnung des Unternehmens)

5.    Bleiben angekaufte Gebetsteppiche bei Verwendung grundsätzlich im Eigentum der Republik Österreich?

a.    Falls ja, wie hoch ist der gegenständliche Wert aller in den Justiz-anstalten im Bestand befindlichen Gebetsteppiche in Österreich?

b.    Falls nein, an wen werden die Eigentumsrechte übertragen?

c.    Falls nein, werden die Gebetsteppiche den Insassen kostenlos überlassen?

d.    Falls nein, gehen die Gebetsteppiche kostenlos in das Eigentum der Insassen über?

e.    Falls nein, wie viele Gebetsteppiche wurden seit 2015 an Insassen übertragen?

f.     Falls nein, wie hoch ist der Anschaffungswert jener Gebetsteppiche, die seit 2015 an Insassen übertragen wurden?

6.    Stimmt es, dass Insassen von Justizanstalten die Farbe ihres Gebetsteppichs, der ihnen von der Republik Österreich zur Verfügung gestellt wird, selbst wählen können?

7.    Wie viele Gebetsteppiche befinden sich aktuell (Stichtag der Anfrage) im Bestand der Justizanstalten bzw. deren nach- oder übergeordneten Dienststellen?