4089/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Irreführende Preisauszeichnung im Lebensmitteleinzelhandel – Auswirkungen auf Konsumentenschutz, Markttransparenz und Preisfairness
Medienberichten zufolge hat das Wiener Marktamt im Zuge verstärkter Marktaufsichtsmaßnahmen im September 2025 insgesamt 272 gezielte Kontrollen bei den vier größten Lebensmitteleinzelhändlern (Rewe, Spar, Hofer und Lidl) durchgeführt.[1] Dabei wurden 198 Verstöße festgestellt, darunter falsche Grundpreisangaben, unrichtige Mengenkennzeichnungen sowie fehlende Angaben des niedrigsten Preises. Seit Jahresbeginn 2025 wurden laut Marktamt Wien bereits 1.215 Kontrollen durchgeführt und 502 Anzeigen erstattet. Die verstärkten Maßnahmen erfolgen im Kontext einer bundesweiten Strategie zur Eindämmung irreführender Preisauszeichnung – insbesondere bei Rabattaktionen.
Vertreter des Handelsverbands sehen in den Kontrollen eine Form der Kriminalisierung der gesamten Branche und warnen davor, dass Rabattaktionen künftig reduziert werden könnten, um Risiken zu vermeiden. Das Marktamt wiederum betont die Notwendigkeit klarer und korrekter Preisinformation für Konsumenten, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten. Es kündigte an, die Frequenz der Kontrollen nicht zu reduzieren. Parallel dazu wird auf Bundesebene an einem Gesetz gegen die sogenannte „Shrinkflation“ gearbeitet. Auch die Statistik Austria soll verstärkt in die Analyse der Preisentwicklung entlang der gesamten Lieferkette eingebunden werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilt Ihr Ministerium die Ergebnisse der Kontrollen des Wiener Marktamts hinsichtlich Preisauszeichnung und Transparenz im Lebensmittel-einzelhandel?
2. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium, um Konsumenten vor irreführenden Preisgestaltungen und mangelnder Kennzeichnung zu schützen?
3. Wie wird sichergestellt, dass geltende Vorschriften zur Preisauszeichnung auch bei komplexen Preis- und Rabattstrukturen (z. B. bei saisonalen Aktionswaren oder Packungsgrößenänderungen) nachvollziehbar und praxisnah umgesetzt werden?
4. Wie viele Anzeigen und Kontrollen im Bereich der Preisauszeichnung wurden österreichweit seit Inkrafttreten der relevanten Gesetzesänderungen 2022 durchgeführt?
5. Welche gesetzlichen oder administrativen Schritte plant Ihr Ministerium, um Verstöße gegen die korrekte Preisauszeichnung effizienter zu verfolgen?
6. Wie soll künftig mit der Problematik der „Shrinkflation“ (gleichbleibender Preis bei sinkender Produktmenge) umgegangen werden – plant Ihr Ministerium konkrete gesetzliche Maßnahmen?
7. Plant Ihr Ministerium eine stärkere Einbindung der Konsumentenschutz-organisationen in die Kontrolle und öffentliche Kommunikation im Bereich Preiswahrheit?
8. Wie wird gewährleistet, dass sowohl große Handelsketten als auch kleinere Händler fair und einheitlich kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
[1] https://www.derstandard.at/story/3100000292018/rabattschwindel-im-supermarkt-marktamt-wien-sieht-198-verstoesse-in-einem-monat (aufgerufen am 06.11.2025)