409/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.02.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Wartezeiten auf Großgeräte in Österreich
Das österreichische Gesundheitssystem ist geprägt von Debatten über Unterversorgung, hohe Patientenfrequenzen und Wartezeiten. Auch in Bezug auf die bildgebende Diagnostik mit CT- und MRT-Untersuchungen wird immer wieder darüber diskutiert (1). Der Einblick in die Wartezeiten ist noch relativ einfach - immerhin liefern die Sozialversicherungsträger hierzu einen Überblick (2) - in der öffentlichen Debatte bleibt deren Zustandekommen trotzdem ein Mysterium. Soweit bekannt, werden die gesetzlich vorgesehenen Wartefristen regelmäßig überschritten (3), anhand der Liste der SV muss allerdings der Eindruck entstehen, dass Wartezeiten und Überschreitungen stark von regionalen Verteilungen abhängen. Während bildgebende Untersuchungen in der Theorie zur Verkürzung von Wartezeiten zwar auch in Krankenhäusern durchgeführt werden könnten, scheinen in der Realität Personalmangel und zuletzt auch Schwierigkeiten bei der Koordination dazu zu führen, dass niedergelassener und stationärer Bereich nicht gut ineinandergreifen können (3, 4).
Potenzial, die Versorgung zu verbessern, gäbe es genug. Österreichweit sind rund 140 selbstständige Ambulatorien, die auch in der Bildgebung tätig sind, im Betrieb (5); Von diesen haben jedoch nur 66 einen Kassenvertrag. Aufgrund dieses Umstandes forderten nicht zuletzt Radiologen die Aufnahme eines größeren Anteils der vorhandenen Geräte in den Großgeräteplan des ÖSG, oder einfacher gesagt: dass mehr Ambulatorien Kassenverträge bekommen (3). Soweit aus den bisherigen Unterlagen zum neuen ÖSG ersichtlich, ist dies allerdings nicht eingeplant (6,7).
Die Zahl der Wahlarztkostenerstattungen im radiologischen Bereich beläuft sich auf zwischen 2.500 und 3.500 Anträge pro Monat (8) – der Andrang abseits der Kasseninstitute ist enorm. Inwiefern es sich hier um Untersuchungen aufgrund medizinischer Notwendigkeiten und sich ändernder Krankheitsbilder handelt und wie hoch hingegen der Anteil der Untersuchungen ist, die zur mehrfachen Absicherung durchgeführt werden, bleibt unklar. Nachdem aus früheren Abfragen ersichtlich wird, dass wir in Österreich besonders viele Untersuchungen durchführen und einzelne Ärzt:innen zu einem erhöhten Aufkommen führen (9), sind einige Aspekte der feststellbaren Häufigkeit und infolgedessen wohl auch geläufige Zuweisungsstrategien fragwürdig.
Weniger Fragen gibt es bezüglich der Großgeräte in der Strahlentherapie. Während die Notwendigkeit des Einsatzes kaum in Frage gestellt wird, haben Wartezeiten hier ungleich tragischere Auswirkungen. Verzögerungen bei der Strahlentherapie sind Verzögerungen oft lebensnotwendiger Behandlungen. Doch auch beim Zugang zu diesen Großgeräten gibt es seit Jahren Berichte über zu lange Wartezeiten und in weiterer Folge eigene Projekte zur Verkürzung dieser Zeiten (10). Allein aufgrund allbekannter Entwicklungen im Krankheitsgeschehen müssen wir in Zukunft von höheren Bedarfen ausgehen, die sich allerdings ebenfalls nicht in den Zahlen der Geräte in der Strahlentherapie im neuen Großgeräteplan widerspiegeln (6,7). Hinzu kommt, dass das Ministerium auf frühere Anfragen hin keine Auskunft zu Wartezeiten auf Strahlentherapie leisten konnte (11). Zugegebenermaßen sind Berichterstattungen über Wartezeiten im Bereich Strahlentherapie in den vergangenen zehn Jahren seltener geworden und dennoch scheinen weiterhin Versorgungslücken zu bestehen (12). Dementsprechend zahlt es sich auch in diesem Bereich, vor allem mit Blick auf die potenziell tragischen Auswirkungen, nach wie vor aus, genau hinzusehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Bitte für die Fragen von eins bis acht um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre nach Großgerät/ Bundesland, stationärem und ambulantem Bereich sowie Leistungskategorie (analog zu LKF-Kategorien).