4091/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend RTR und KommAustria außer Kontrolle – Zensur statt Medienvielfalt

 

 

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) sowie die Kommunikations-behörde Austria (KommAustria) nehmen in Österreich zentrale Aufgaben in der Medienaufsicht und -förderung wahr. Was ursprünglich als Garant für Medienvielfalt, Objektivität und Medienfreiheit gedacht war, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem politisch gesteuerten System aus Förderwillkür, einseitiger Bevorzugung regierungsnaher Medien und mangelnder Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickelt.

 

Insgesamt vergeben RTR und KommAustria Jahr für Jahr rund 100 Millionen Euro an Medienförderungen. Diese Fördergelder werden von Beiräten[1] verteilt, deren Mitglieder vielfach parteinahe oder linksideologisch geprägte Personen sind. Die Nominierung dieser erfolgt nahezu ausschließlich durch linke NGOs oder die Bundesregierung selbst. Als Beispiel sei hier etwa Oliver Lehmann, Mitglied des Förderbeirats zur Vergabe der Qualitätsjournalismusförderung, ein ehemaliger Falter-Redakteur oder Eva Weissenberger, u.a. Mitglied des Fachbeirats zur Vergabe der Förderungen aus dem Nichtkommerzieller Rundfunkfonds, Preisträgerin von Medienpreisen der SPÖ und Grünen, genannt. Die Beiratsmitglieder sind per Gesetz, u.a. § 28 KOG (KommAustria-Gesetz) zur „objektiven Ausübung ihrer Funktion[2] verpflichtet. Dieser Anforderung wird offenkundig nicht erfüllt, so werden die grundlegenden Anforderungen an Unabhängigkeit und politische Neutralität der Gremien bestenfalls mangelhaft beachtet. Die so konstruierte Förderpraxis ist völlig intransparent, selektiv und politisch motiviert – ein Zustand, der einer Demokratie nicht würdig ist.

 

Während sich die RTR in der offiziellen Darstellung selbst als neutrale Behörde bezeichnet, treten in Wahrheit deutliche politische Tendenzen zutage. Kritische, oppositionelle oder freie Medien werden eingeschüchtert, während regierungstreue oder öffentlich-rechtlich vernetzte Akteure bevorzugt behandelt werden. Besonders bezeichnend ist der Umgang der KommAustria mit dem Sender ServusTV. Statt Medienvielfalt zu schützen, wurde dort mit massiven juristischen Drohungen bis hin zum Entzug der Sendelizenz operiert, um unliebsame Meinungen zu zensieren. Gott sei Dank ohne Erfolg, so hob das BVwG den Bescheid der Medienbehörde KommAustria vom 23. Dezember 2022 zum wöchentlichen Servus-TV Satireformat „Der Wegscheider“ ersatzlos auf.[3] Das Gericht stellte fest, dass keine Verletzung des Bestimmungen des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes durch den Sender erfolgte.[4] Insofern erhärtet sich abermals der erdacht, dass die KommAustria mit eindeutiger politischer Schlagseite agiert und mit zum Teil dubiosen Methoden versucht unbequem Meinungen oder Kritik an der Regierung zu unterbinden. Das ist kein unabhängiger Vollzug des Medienrechts, sondern Machtmissbrauch durch eine Behörde, die längst ihre Unparteilichkeit verloren hat.

 

Völlig versagt hat die Behörde auch bei einer ihrer zentralen Aufgaben, nämlich den ORF zu kontrollieren. Trotz zahlreicher Verstöße gegen Objektivität, offensichtlicher parteipolitischer Schlagseite in der Berichterstattung und öffentlicher Kritik durch Medienkonsumenten hat die KommAustria über Jahre hinweg keine ernsthaften Aufsichtsmaßnahmen ergriffen. Der ORF darf sich offenbar alles erlauben – politische Einseitigkeit im Programm, Redakteure als Aktivisten oder selektive Themenauswahl – ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Diese doppelten Standards entlarven ein massives Kontrollversagen von RTR und KommAustria, die sich gegenüber dem Staatsfunk in völliger Unterordnung üben, während sie gegenüber freien und alternativen Medien Härte demonstrieren.

 

Hinzu kommt eine zunehmende ideologische Verzahnung staatlicher Institutionen in der Auseinandersetzung mit sogenannten „Desinformationsnetzwerken“, sprich unbequemen Meinungen und Medien. Die gemeinsame Veranstaltung von RTR, ORF und Bundesstelle für Sektenfragen, am 13. November 2025, machte dies überdeutlich.[5] Dort sprach die Geschäftsführerin der Bundesstelle für Sektenfragen, Ulrike Schiesser, offen über „Kontosperren“ und „steuerliche Überprüfungen“ als Mittel gegen unliebsame Informationskanäle und Medien. Dass die RTR bei derartigen Vorstößen mitwirkt oder diesen jedenfalls Raum gibt, zeigt, wohin sich Österreichs Medienpolitik entwickelt – immer weiter weg von Freiheit und Vielfalt, hin zu Überwachung und Zensur.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Nach welchen Kriterien (formell und fachlich) werden Mitglieder der Förderbeiräte der RTR und KommAustria bestellt und wer entscheidet über ihre Besetzung? (Bitte um Aufschlüsselung je nach Beirat)

a.    Welche Maßnahmen bestehen, um politische Unvereinbarkeiten mit der Tätigkeit im Bereich von Beiräten bei RTR/KommAustria, festzustellen?

b.    Welche Folge hat die Feststellung einer Unvereinbarkeit bzw. Befangenheit?

c.    Besteht eine Meldepflicht für politische Tätigkeiten für Mitglieder von Beiräten gegenüber der RTR/KommAustria bzw. Ihres Ressorts?

2.    Welche Mittel stehen der RTR/KommAustria zur Abwicklung ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung?

3.    Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) sind per 31.10.2025 bei der RTR und der KommAustria tätig?

4.    Bestehen Einschränkungen für politische Tätigkeiten von Mitarbeitern der RTR?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche Maßnahmen bestehen, um parteipolitische Einflussnahme bei der Vergabe von Medienförderungen auszuschließen?

6.    Wie kontrolliert Ihr Ressort die tatsächliche korrekte Verwendung bzw. Zuweisung der Fördermittel durch RTR und KommAustria?

7.    Gibt es eine externe oder unabhängige Evaluierung der Förderpraxis dieser Behörden?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Warum wurden trotz bekannter Vorwürfe politischer Einseitigkeit bislang keine strukturellen Reformen in der Beiratsbesetzung vorgenommen?

a.    Sind legistische Anspassungen in diesem Zusammenhang vorgesehen bzw. geplant?

9.    Wie oft und aufgrund welcher Delikte wurden in den letzten fünf Jahren Verfahren gegen den ORF wegen möglicher Verstöße gegen das Objektivitäts-gebot bzw. Vorgaben des ORF-G eingeleitet und mit welchen Ergebnissen? (Bitte um Aufschlüsselung)

10. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass der ORF einer tatsächlichen, wirksamen Aufsicht unterliegt?

11. War Ihrem Ressort die Abhaltung der Veranstaltung von RTR, ORF und der Bundesstelle für Sektenfragen am 13.11.2025 betreffend „Medienkompetenz – Informiert oder manipuliert – Wie gelingt Medienkompetenz trotz aktueller Informationsflut?“ vorab bekannt?

a.    Wenn ja, wurde diesbezüglich eine Weisung an Mitarbeiter ausgesprochen?

b.    War jemand aus Ihrem Ressort in die Planung und/oder den Ablauf der Veranstaltung involviert?

c.    Welche Mitarbeiter Ihres Ressorts nahmen an dieser Veranstaltung teil? (Bitte um Auflistung)

d.    Erhielt die Geschäftsführerin der Bundesstelle für Sektenfragen, Ulrike Schiesser, für ihren Vortrag bei der RTR am 13.11.2025 ein Honorar?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

12. Sieht Ihr Ressort Maßnahmen wie Kontosperren („Debanking“) oder steuerliche Überprüfungen von Medien als zulässige Mittel der Medienaufsicht durch die betreffenden Stellen?

a.    Wenn ja, auf welcher Grundlage?

b.    Wenn nein, warum wird ein solches Verhalten durch staatliche Stellen toleriert?

c.    Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es der RTR erlaubt, Veranstaltungen durchzuführen, bei denen Maßnahmen wie „Debanking“ und Steuerüberprüfungen gegen Medien empfohlen werden?

13. Welche Definitionen oder Kriterien gelten im Bereich der RTR/KommAustria für den Begriff „Desinformation“ bzw. „Fake-News“ und wer hat diese festgelegt?

14. Plant Ihr Ressort gesetzliche Änderungen für stärkere Eingriffsmöglichkeiten der Regulierungsbehörden in den Bereich der digitalen Kommunikation oder alternativen Informationskanäle?

15. Wie stellt Ihr Ressort bzw. die RTR/KommAustria sicher, dass der vorgebliche Kampf gegen „Desinformation“ nicht als Instrument der Zensur und zur Einschränkung kritischer Berichterstattung missbraucht wird?

16. Welche Kontroll- oder Beschwerdemöglichkeiten bestehen für Medien, die sich durch Entscheidungen der RTR oder KommAustria in ihren Rechten beeinträchtigt sehen?

17. Wie viele dieser Beschwerden wurden in den letzten fünf Jahren positiv im Sinne des Beschwerdeführers entschieden oder führten zur Aufhebung eines Bescheides?

a.    Welche Erkenntnisse wurden aus diesen Verfahren gezogen und in die Tätigkeit der RTR/KommAustria einbezogen?



[1]    https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/foerderungen/qualitaetsjournalismus/fachbeirat/
startseite.de.html
(aufgerufen am 01.12.2025)

[2]    https://www.jusline.at/gesetz/kog/paragraf/28 (aufgerufen am 01.12.2025)

[3]    https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/ra_2023030148.html (aufgerufen am 01.12.2025)

[4]    https://www.horizont.at/medien/news/servustv-kommaustria-beschwerde-zu-der-wegscheider-aufgehoben-91806 (aufgerufen am 01.12.2025)

[5]    https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veranstaltungen/Veranstaltungen/2025/
Medienkompetenz_Veranstaltung-2025.de.html
(aufgerufen am 01.12.2025)