4093/J XXVIII. GP

Eingelangt am 02.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Sektenstelle außer Rand und Band

 

 

Die Bundesstelle für Sektenfragen agiert seit geraumer Zeit, besonders jedoch seit der Corona-Pandemie, als völlig unkontrollierte Denunziationsinstitution gegen unbescholtene Bürger, Vereine und zivilgesellschaftliche Bewegungen. Überdies geriert sich die der Aufsicht des Bundeskanzleramts unterstellte Anstalt öffentlichen Rechts immer häufiger als parteiischer Akteur in der heimischen Innenpolitik und das völlig an ihrem eigentlichen Auftrag und ihren Kernkompetenzen vorbei. Denn die Sektenstelle ist laut Selbstdefinition eine „öffentlich-rechtliche Serviceeinrichtung“[1] – keine Partei, keine NGO und auch keine Interessensvertretung.

 

Die Sektenstelle unterliegt den im Rahmen des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen vorgesehenen Aufsichtsrechten durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister, entsprechend ist dort in § 1 Abs. 1 Folgendes festgehalten:

 

„Zweck dieses Bundesgesetzes ist die Einrichtung einer Stelle, deren Aufgabe es ist, Gefährdungen, die von Sekten oder von sektenähnlichen Aktivitäten ausgehen können, zu dokumentieren und darüber zu informieren.“[2]

 

Kein Wort steht jedoch davon geschrieben, dass die Sektenstelle Bewertungen oder gar Handlungsanleitungen abgeben soll.

 

Dennoch mehren sich Vorfälle, in denen die Behörde als Instrument zur politischen und gesellschaftlichen Delegitimierung kritischer Positionen eingesetzt wird. Besonders deutlich zeigte sich diese Entwicklung im Umgang der Bundesstelle mit den Corona-Protesten: Bürger, die Lockdowns, Impfpflicht oder Grundrechtseingriffe kritisch hinterfragten oder ablehnten, wurden in Berichten und öffentlichen Stellungnahmen wiederholt als Teil „sektenähnlicher Netzwerke“ oder als anfällig für „radikale Ideologien“ dargestellt. Auch oppositionelle Parteien sowie deren Kommunikationskanäle – darunter Inhalte der FPÖ – wurden pauschal als Verbreiter von „Desinformation“ und als Teil eines angeblich sektiererischen Umfelds eingestuft. Diese Gleichsetzung legitimer politischer Kritik sowie einer demokratisch legitimierten Partei mit sektenhaften Strukturen überschreitet klar den gesetzlichen Auftrag der Bundesstelle und beweist klar eine politisch motivierte Einordnung.

 

Zahlreiche ihrer Publikationen und Stellungnahmen – insbesondere der aktuelle Tätigkeitsbericht sowie begleitende Online-Monitoring-Studien – weisen zudem eine deutliche ideologische Schlagseite auf. Kritik an staatlichen Maßnahmen, an Pandemiepolitik, an Klimaprotesten, an LGBTIQ-Politiken oder an medialen Mainstreamnarrativen wird wiederholt mit Begriffen wie „Sekte“, „Verschwörungs-theorie“ oder „Extremismus“ verknüpft. Dadurch geraten zunehmend auch Bürger ins Visier, die lediglich von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen.

 

Besonders problematisch ist die mangelnde Transparenz sowie die fehlende Wissenschaftlichkeit vieler Einschätzungen: Die Behörde stützt weitreichende Schlussfolgerungen häufig auf eigene frühere Berichte oder auf Einzelpersonen mit geringer Reichweite, während relevante gesellschaftliche Gefährdungsfelder – etwa islamistische und linksextreme Radikalisierung – kaum oder gar nicht behandelt werden. Zugleich bestehen enge Kooperationen mit Sicherheitsbehörden sowie eine auffällige Parallelität zu politisch gefärbten Narrativen anderer staatlicher Stellen.

 

Zunehmend treten auch Versuche zutage, regierungskritische Medienplattformen und alternative Informationskanäle als strukturelle Gefährdung darzustellen. So werden etwa Spendenaufrufe oder Produktwerbung in sozialen Netzwerken problematisiert, während gleichzeitig mit zweierlei Maß auf andere Formen politischer Radikalisierung geblickt wird.

 

Eine gemeinsame Veranstaltung von RTR, ORF und der Bundesstelle am 13. November 2025, an der die Geschäftsführerin der Sektenstelle, Ulrike Schiesser, teilnahm, zeigte zudem, dass staatliche Institutionen aktiv an einer Verschärfung des regulativen Zugriffs auf digitale Kommunikationsräume arbeiten.[3] Dabei wurde offen über Maßnahmen wie Kontosperren („Debanking“), steuerrechtliche Überprüfungen oder erweiterte Eingriffe im Rahmen des Digital Services Act und nationaler „Hass-im-Netz“-Gesetze gesprochen, um gegen vermeintliche „Akteure der Desinformation“ vorzugehen.

 

Passend dazu führen Sektenstelle und ORF neuerdings auch einen gemeinsamen Feldzug gegen gläubige Christen hierzulande – während Islamisten und ihre riesigen und tatsächlich brandgefährlichen Influencer-Netzwerke natürlich geflissentlich ausgeklammert und ignoriert werden. Sowohl im aktuellen Sektenbericht[4] als auch in medienöffentlichen Auftritten wurde christlichen Jugendorganisationen, religiösen Sommercamps und konservativen christlichen Influencern wiederholt ein Näheverhältnis zu „Fundamentalismus“, „Manipulation“ oder „sektenhaften Strukturen“ unterstellt. Religiöse Ferienlager werden als „Wildwestzone“ dargestellt, Eltern als „naiv“ bezeichnet und konservative Wertorientierungen pauschal in die Nähe extremer Ideologien gerückt. In mehreren ORF-Beiträgen wurde dieses Framing zusätzlich verstärkt, indem Vertreter der Bundesstelle konservative christliche Inhalte – etwa traditionelle Rollenbilder, kritische Positionen zu LGBTIQ-Politik oder missionarische Arbeit – als problematisch oder potentiell extremistisch einstuften.

 

Diese pauschalen Zuschreibungen treffen nicht nur religiöse Minderheiten, sondern auch breite Teile der christlichen Zivilgesellschaft. Sie erzeugen den Eindruck, dass religiös motivierte Inhalte oder konservative Werthaltungen grundsätzlich als Sicherheitsrisiko betrachtet werden, während andere ideologische Milieus weitgehend unbeachtet bleiben. Dadurch entsteht ein politisch hochsensibler Bereich, in dem staatliche Stellen und öffentlich-rechtliche Medien die Grenze zwischen legitimer Beobachtung und politisch-weltanschaulicher Bewertung zunehmend überschreiten.

 

Diese Entwicklungen wecken erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und demokratiepolitischen Ausrichtung der Bundesstelle. Anstatt objektiver Analyse entsteht der Eindruck einer Behörde, die politische Opposition, regierungskritische Stimmen, traditionelle Wertehaltungen und alternative Medien pauschal problematisiert und damit ihren gesetzlichen Auftrag überschreitet.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen finanziellen Zuwendungen an die Bundesstelle für Sektenfragen durch die Republik?

a.    Werden der Bundesstelle für Sektenfragen weitere Zuwendungen, Förderungen, Zuschüsse oder Ähnliches gewährt?

                                          i.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe/in welchem Ausmaß?

b.    Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Zuwendungen an die Bundesstelle für Sektenfragen in der vergangenen und in der laufenden Legislaturperiode gesamt?

c.    Wer kontrolliert die Mittelverwendung der Bundesstelle für Sektenfragen?

2.    Über wie viele Angestellte verfügt die Bundesstelle für Sektenfragen?

a.    Auf welche Höhe belaufen sich die monatlichen Personalkosten?

b.    Auf welche Höhe beläuft sich das monatliche Gehalt der Geschäftsführung sowie ihrer Stellvertretung?

3.    Erwirtschaftet die Bundesstelle für Sektenfragen finanzielle Gewinne und/oder Umsätze?

a.    Wenn ja, womit und in welcher Höhe?

4.    Welche Abteilung oder Sektion zeichnet in Ihrem Ressort für die Bundesstelle für Sektenfragen zuständig?

a.    Gibt es personelle Überschneidungen zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und Ihrem Ressort und/oder anderen Ressorts? (Bitte um Nennung)

b.    Sind Sie gegenüber der Bundesstelle für Sektenfragen weisungsbefugt?

5.    Wann wird die Geschäftsführung der Bundesstelle für Sektenfragen neu bestellt?

6.    Welche Maßnahmen ergreift das Ressort angesichts der Tatsache, dass die Bundesstelle für Sektenfragen laut Gesetz ausschließlich „dokumentieren und informieren“ soll – jedoch zunehmend Bewertungen, ideologische Einordnungen und politisch gefärbte Handlungsanleitungen veröffentlicht?

a.    Wie stellt das Ressort sicher, dass eine Behörde unter seiner Aufsicht nicht als parteipolitischer Akteur auftritt?

7.    Welche rechtliche Grundlage ermächtigt die Bundesstelle für Sektenfragen, politische Opposition, Bürgerproteste und religiöse Aktivitäten als „sektenähnlich“ zu klassifizieren?

8.    Ist Ihnen bekannt, dass die Bundesstelle für Sektenfragen ihre eigenen früheren Publikationen regelmäßig als primäre Quellen für neue Einschätzungen zitiert?

a.    Wie wird die wissenschaftliche Validität solcher zirkulären Begründungen bewertet?

9.    War Ihnen bzw. Ihrem Ressort die Teilnahme der Bundesstelle für Sektenfragen in Person von Geschäftsführerin Ulrike Schiesser bei der Veranstaltung „Medienkompetenz – Informiert oder manipuliert – Wie gelingt Medien-kompetenz trotz aktueller Informationsflut?“ am 13.11.2025 bekannt?

10. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist es der Bundesstelle für Sektenfragen erlaubt, (öffentlich) Maßnahmen wie „Debanking“ und Steuerüberprüfungen gegen Medien zu empfehlen?

11. Erhielt Geschäftsführerin Schiesser für ihren Vortrag bei der RTR am 13.11.2025 ein Honorar?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Werden die von Geschäftsführerin Schiesser bei ihrem Vortrag getätigten Aussagen Konsequenzen für sie nach sich ziehen?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

12. Sehen Sie angesichts der dokumentierten Fälle Anlass, die Führung der Bundesstelle für Sektenfragen oder deren strukturelle Ausrichtung zu überprüfen?

13. Planen Sie die gesetzliche Grundlage der Bundesstelle für Sektenfragen zu präzisieren, um politische Instrumentalisierung auszuschließen?

14. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen zwischen der Bundesstelle für Sektenfragen und heimischen Sicherheitsbehörden?

15. Warum widmet sich die Bundesstelle für Sektenfragen nicht islamistischen und linksradikalen Influencern und Bewegungen in Österreich?

a.    Wie begründet man die auffällige Schwerpunktsetzung auf konservative, christliche und regierungskritische Milieus?

16. Sind die katholische sowie die evangelische Kirche angesichts der zunehmenden Problematisierung des christlichen Glaubens für Sie bald ein Fall für die Sektenstelle?

17. Gelten Kreuze in Amtsstuben und anderen öffentlichen Einrichtungen als sektiererisch oder „sektennah“?

18. Halten Sie konservativ-christliche Werte grundsätzlich für ein Sicherheitsrisiko?

a.    Wenn nein, warum vermittelt die Bundesstelle für Sektenfragen wiederholt diesen Eindruck?

19. Plant die Bundesregierung, eine offizielle Liste „erwünschter Meinungen“ zu veröffentlichen, damit Bürger künftig wissen, wann sie als „sektennah“ gelten?

20. Wird von Seiten der Bundesregierung daran gearbeitet, auch Ironie, Zweifel und kritisches Denken als potenziell „radikalisierungsgefährdend“ zu klassifizieren, um frühzeitig gegen freie Meinungsbildung vorzugehen?



[1]    https://bundesstelle-sektenfragen.at/ (aufgerufen am 01.12.2025)

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10010108
(aufgerufen am 01.12.2025)

[3]    https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veranstaltungen/Veranstaltungen/2025/
Medienkompetenz_Veranstaltung-2025.de.html
(aufgerufen am 01.12.2025)

[4]    https://bundesstelle-sektenfragen.at/wp-content/uploads/Taetigkeitsbericht-2024.pdf (aufgerufen am 01.12.2025)