4099/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Vollzug der Melde- und Kontrollpflichten im Mutterschutz

 

 

Der Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen und ihrer ungeborenen Kinder zählt zu den zentralen Anliegen des Arbeitsrechts und ist im Mutterschutzgesetz (MSchG) umfassend geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Schwangerschaft unverzüglich dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden und eine Evaluierung des Arbeitsplatzes vorzunehmen, um mögliche Gefährdungen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu setzen.

 

In der Praxis bestehen jedoch zahlreiche Unsicherheiten über die tatsächliche Umsetzung dieser Bestimmungen. Insbesondere gibt es Fragen über die Meldequote, die Kontrollfrequenz der Arbeitsinspektion sowie die Sanktionspraxis bei Verstößen. Zudem stellt sich die Frage, ob kleine und mittlere Betriebe (KMU) ausreichend unterstützt werden, um die gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Meldungen über schwangere Arbeitnehmerinnen wurden dem Arbeitsinspektorat im Zeitraum 2020-2025 jeweils übermittelt?

2.    Wie viele Schwangerschaften wurden im Zeitraum 2020-2025 nicht oder verspätet gemeldet?

3.    Wie viele Arbeitgeber wurden im Zeitraum 2020-2025 wegen verspäteter oder unterlassener Meldungen verwaltungsstrafrechtlich belangt?

4.    Wie viele Verwarnungen wurden im selben Zeitraum ausgesprochen?

5.    Wie hoch waren die verhängten Strafbeträge?

a.    Wie lautet die durchschnittliche Strafhöhe?

6.    Welche häufigsten Gründe lagen für Meldeverstöße vor?

7.    In wie vielen Betrieben wurde im Zeitraum 2020-2025 eine Evaluierung des Arbeitsplatzes gemäß MSchG durchgeführt?

    1. In wie vielen dieser Fälle führten diese Evaluierungen zu konkreten Maßnahmen bzw. welche Maßnahmen wurden daraufhin gesetzt?

8.    In wie vielen Fällen kontrollierte das Arbeitsinspektorat, ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden?

9.    In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum 2020-2025 Verwarnungen oder Strafen wegen fehlender oder mangelhafter Evaluierung ausgesprochen?

    1. Welche häufigsten Mängel wurden dabei festgestellt?
  1. Gibt es verbindliche Vorgaben oder Intervalle, wie oft eine Kontrolle nach erfolgter Meldung erfolgen soll?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, sind entsprechende Regelungen geplant?

  1. Wie viele Kontrollen in Betrieben mit schwangeren Arbeitnehmerinnen fanden im Zeitraum 2020-2025 statt?

a.    Wie viele fanden davon unangekündigt statt?

  1. In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum 2020-22025 eine unmittelbare Gefährdungslage festgestellt, die ein Einschreiten erforderlich machte?
    1. In wie vielen dieser Fälle wurde im Zeitraum 2020-2025 zusätzlich ein Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet?
  2. Gibt es systematische Auffälligkeiten in bestimmten Branchen oder Betrieben?

14. Welche Unterstützungs- oder Beratungsangebote bietet die Arbeitsinspektion insbesondere KMU zur Einhaltung des Mutterschutzes?

  1. Welche Förderungen bietet Ihr Ministerium an, um Betriebe im Rahmen der Einhaltung des Mutterschutzes zu entlasten?

a.    In welchem Umfang gibt es Förderungen?

b.    Welches Volumen wiesen die ausbezahlten Förderungen im Zeitraum 2020-2025 auf?

c.    An wen wurden diese Förderungen im Zeitraum 2020-2025 ausbezahlt?

16. Wie viele KMU wurden im Zeitraum 2020-2025 im Zusammenhang mit Mutterschutzbestimmungen kontrolliert?

a.    In wie vielen Fällen wurden Mängel festgestellt?

17. Wie stellt Ihr Ministerium sicher, dass Arbeitgeber ausreichend über ihre Verpflichtungen informiert sind?

18. Wie viele Arbeitsinspektoren sind derzeit österreichweit tätig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

19. Wie viele davon sind speziell für den Bereich Mutterschutz geschult oder zuständig?

20. Plant Ihr Ministerium, zusätzliche Ressourcen oder Schwerpunktaktionen im Bereich Mutterschutzkontrollen bereitzustellen?

21. Welche Maßnahmen vollzieht bzw. plant Ihr Ministerium, um die Kontroll- und Durchsetzungsquote beim Mutterschutz zu erhöhen?

22. Sind gesetzliche Anpassungen geplant, um sowohl den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen zu stärken als auch die bürokratische Belastung für KMU zu reduzieren?

23. Plant Ihr Ministerium, verbindliche Kontrollintervalle oder einheitliche Standards für Evaluierungen einzuführen?

24. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums gesetzt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verstößen (z.B. durch ein zentrales digitales Register) zu verbessern?

25. Wird eine Erhöhung der Strafrahmen bei schweren oder wiederholten Verstößen geprüft?