4105/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Versicherung von Extremwetterschäden

 

 

Der Rechnungshofbericht „Extremwetterschäden in Österreich“ (Reihe BUND 2025/35)[1] mit folgenden Prüfungsziel:

 

„Der RH überprüfte von Juni bis August 2024 die Gebarung im Zusammenhang mit Extremwetterschäden im Bundesministerium für Finanzen, in den Ländern Kärnten und Tirol sowie bei der GeoSphere Austria. Ergänzende Erhebungen fanden u.a. im Bundesministerium für Inneres, im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft statt. Im Hinblick auf die am 1. April 2025 in Kraft getretene Novelle des Bundesministeriengesetzes richtet der RH seine Empfehlungen an das nunmehr zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Prüfungsziel war es, die Entwicklung von Extremwetterereignissen, ihre Auswirkungen, die Kosten der durch sie verursachten Schäden, die Finanzierung der Schadensbeseitigung und Präventionsmaßnahmen darzustellen und zu analysieren. Der überprüfte Zeitraum umfasste insbesondere die Jahre 2019 bis 2023.“ [2]

 

zeigt deutlich, dass Österreich bei der Bewältigung und Absicherung von Extremwetterschäden erhebliche strukturelle Mängel aufweist.

 

So hält der Rechnungshof fest, dass

 

·         Extremwetterereignisse zunehmen und die wirtschaftlichen Schäden erheblich sind,[3]

·         der Versicherungsschutz fragmentiert ist – nur rund 5 % der privaten Werte sind gegen Hochwasser versichert,[4]

·         die Beihilfenpraxis zwischen den Ländern uneinheitlich ist (z. B. Kärnten Ø 31% vs. Tirol Ø 63% Privatschadensdeckung);[5]

·         und die Projekt- und Datenlage (CESARE) zur Schadenserfassung unvollständig bleibt.[6]

 

Der Rechnungshof fordert daher unter anderem die Entwicklung eines nationalen Versicherungsmodells mit Selbstbehalten, die Harmonisierung der Beihilfenpraxis sowie mehr Transparenz und Datenkohärenz.

 

Diese Kritik deckt sich mit den wiederholten Forderungen der FPÖ nach Rechtssicherheit für Katastrophenopfer und einer bundeseinheitlichen Regelung der Hilfen, wie sie auch im Entschließungsantrag 4146/A(E) [7] betreffend „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung für Katastrophenschäden“ vom 18. September 2024 und der Petition 8/PET[8] betreffend „Umfassende Entschädigung und Rechts-sicherheit für Hochwasseropfer“ vom 16. Juni 2025 festgehalten wurden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch sind derzeit die Versicherungsgrade gegen Naturgefahren (insbesondere Hochwasser, Vermurung, Sturm, Hagel) nach Bundesland und Risikoart für die Jahre 2019 bis 2025?

a.    Welche Deckelungen oder Ausschlüsse (z. B. Hochwasserausschluss, 10.000 €-Höchstbetrag) sind bei Elementarschadenversicherungen marktüblich?

b.    Wie viele bestehende Polizzen in Österreich enthalten einen Hochwasserdeckel von 10.000 € oder weniger?

2.    Wurden seit 2024 Sondierungen oder Gespräche mit dem Versicherungs-verband Österreich (VVO) zur Einführung eines Basismodells mit Solidaritätskomponente und Selbstbehalten geführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Rechnungshofes (TZ 19), ein nationales Versicherungsmodell nach dem Vorbild anderer EU-Staaten zu entwickeln?

4.    Wie wird derzeit sichergestellt, dass die Beihilfen aus dem Katastrophenfonds in den Bundesländern nach einheitlichen Kriterien vergeben werden?

a.    Welche unterschiedlichen Beihilfensätze bestehen aktuell zwischen den Ländern?

b.    Wie hoch war der Anteil der Akuthilfe im Vergleich zu präventiven Ausgaben aus dem Katastrophenfonds in den Jahren 2019 bis 2024?

5.    Plant ihr Ressort künftig Mittelumschichtungen zugunsten der Akuthilfe vorzunehmen, wie sie im RH-Bericht angeregt wurden?

6.    Wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt oder gekürzt? (Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern)

a.    Was waren die Gründe für die Ablehnung bzw. Kürzung? (Bitte um Auflistung der Begründungen nach Häufigkeit)

7.    Welche gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Maßnahmen wurden seit September 2024 gesetzt, um die Rechtssicherheit für Katastrophenopfer zu erhöhen?

8.    Welche gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Maßnahmen wurden seit September 2024 gesetzt, um den Versicherungsschutz zu verbessern?

9.    Welche gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Maßnahmen wurden seit September 2024 gesetzt, um eine bundeseinheitliche Standardisierung der Schadensabwicklung zu erreichen?

10. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts CESARE (nationale Schaden- und Ereignisdatenbank)?

a.    Wann ist die Vollumsetzung geplant?

11. Welche europäischen Modelle (insbesondere Frankreich und Belgien) wurden von der Bundesregierung oder dem VVO analysiert, um die Möglichkeit einer Pflicht- oder Anschlusslösung über bestehende Feuerversicherungen zu prüfen?

a.    Wie bewertet ihr Ressort die Übertragbarkeit solcher Modelle auf Österreich hinsichtlich Tarifaufsicht, Risikoverteilung, Solidaritäts-mechanismen und Höchstgrenzen?

12. Gibt es Überlegungen, eine europaweite Harmonisierung der Elementar-schadenversicherung zu initiieren oder zu unterstützen?



[1]    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_35_T_K_Extremwetterschaeden.pdf (aufgerufen am 22.10.2025)

[2]    S. 11

[3]    S. 28-33, TZ 7-8

[4]    S. 54-65, TZ 19

[5]    S. 57-61, TZ 15

[6]    S. 43-49, TZ 12

[7]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/4146 (aufgerufen am 22.10.2025)

[8]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/PET/8 (aufgerufen am 22.10.2025)