4112/J XXVIII. GP
Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Pfeifer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend ÜBA 1 und ÜBA 2 – Finanzierung, Teilnehmerstruktur und Kosten
Im Zeitraum 2019 bis 2024 wurden erhebliche Mittel für die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA 1 und ÜBA 2) eingesetzt. Laut Beantwortung (2520/AB) der parlamentarischen Anfrage betreffend „Kosten für die Überbetriebliche Berufsausbildung“ (2991/J)[1] sind die tatsächlichen Zahlungen in den jeweiligen Kalenderjahren dokumentiert, wodurch nachvollziehbare Aussagen über die Programm- und durchschnittlichen Teilnahmekosten möglich sind.
„Aus Gründen der Zweckmäßigkeit enthalten die Tabellen die tatsächlichen Zahlungen im jeweiligen Kalenderjahr, auf deren Basis belastbare und einigermaßen aussagekräftige Aussagen über Programm- und durchschnittliche Teilnahmekosten gemacht werden können."1
Da sich die bisherige Darstellung vor allem auf die Gesamtausgaben und deren Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern bezieht, besteht darüber hinaus ein erhebliches Interesse an weiterführenden Informationen, insbesondere zu Trägern, Teilnehmerstruktur, vermittelten Lehrberufen, Übergängen in betriebliche Ausbildungen, AMS-Kontrollen sowie Kostenunterschieden zwischen den Bundes-ländern.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister/die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Träger (Bildungseinrichtungen) wurden im Zeitraum 2019 bis 2024 für die Durchführung der ÜBA 1 und ÜBA 2 vom AMS finanziert? (Bitte um tabellarische Auflistung nach Trägern und Bundesländern, jährlichen Kosten und Anzahl der Personen)
2. Welche Personengruppen befanden sich in Zeitraum 2019 bis 2024 in den ÜBA 1 und ÜBA 2? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten KON/SUB)
3. Welche Berufe wurden im Zeitraum 2019 bis 2024 in der ÜBA 1 und ÜBA 2 ausgebildet? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern, Anzahl der Teilnehmer und dafür aufgewendete Kosten)
4. Wie viele Teilnehmer sind im Zeitraum 2019 bis 2024 während einer ÜBA 1 in ein betriebliches Lehrverhältnis übergetreten? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Bundesländern, differenziert nach Österreichern, Ausländern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, Vertriebenen)
5. Wie wurden die Träger im Zeitraum 2019 bis 2024 durch das AMS kontrolliert, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Zweckmäßigkeit sowie der erzielten Vermittlungsergebnisse?
6. Warum sind die Kosten pro Teilnehmer im Zeitraum 2019 bis 2024 in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch?[2]
7. Gibt es unterschiedliche Kostenübernahmen seitens des AMS für die jeweiligen Bundesländer?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Festlegung der Kosten-schlüsselung?
c. Wenn ja, wie kommt dieser Schlüssel zustande?