4114/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Haftunfähigkeit bei verurteilten Straftätern

 

 

In Österreich besteht die Möglichkeit, verurteilte Straftäter in bestimmten Fällen als haftunfähig zu erklären. Diesbezüglich gibt Bedarf nach Offenlegung der Praxis. Zudem sind keine Zahlen zum Rückfallrisiko von haftunfähigen Straftätern, wie etwa im Fall eines Sexualstraftäters[1], sowie zu weiteren staatlichen Maßnahmen, um dies zu verhindern, bekannt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Bei wie vielen verurteilten Straftätern wurde aufgrund von Vollzugs-untauglichkeit der Strafvollzug aufgeschoben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr (ab 2015), Grund des Haftaufschubs, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel, Justizanstalt und Bundesland)

a.    Aufgrund welcher Delikte (Versuch und Vollendung) wurden die seit 2015 als vollzugsuntauglich erklärten Straftäter verurteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Delikt und Jahr)

b.    Welche Haftdauer war für die seit 2015 als vollzugsuntauglich erklärten Straftäter aufgrund ihrer Verurteilung vorgesehen (Bitte um Aufschlüsselung in Jahresschritten)

c.    Wie oft wurde seit 2015 die Vollzugsuntauglichkeit insgesamt länger als ein Jahr gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Jahr und Gesamtdauer der gewährten Vollzugsuntauglichkeit)

d.    Wie viele dieser verurteilten Straftäter traten die Haft mittlerweile an? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Staatsbürgerschaft, Aufenthalts-titel des Verurteilten und Justizanstalt)

e.    Wie viele dieser verurteilten Straftäter versuchten, sich dauerhaft dem Strafvollzug zu entziehen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Jahr, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel und verübtem Delikt/verübter Delikte)

2.    Wie viele verurteilte Sexualstraftäter wurden seit 2015 aufgrund von Vollzugsuntauglichkeit nicht in den Strafvollzug überstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Grund des Haftaufschubs, Staatsbürgerschaft sowie Aufenthaltstitel des Verurteilten)

3.    Wie viele wegen §§ 75, 76 StGB Verurteilte wurden seit 2015 aufgrund von Vollzugsuntauglichkeit nicht in den Strafvollzug überstellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Grund des Haftaufschubs, Staatsbürgerschaft sowie Aufenthaltstitel des Verurteilten)

4.    Welche Kriterien und medizinischen bzw. psychologischen Begutachtungen führen zur Feststellung von Vollzugsuntauglichkeit?

5.    Nach welchem Zeitraum wird die gewährte Vollzugsuntauglichkeit grundsätzlich neuerlich überprüft?

6.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die öffentliche Sicherheit im Falle von Vollzugsuntauglichkeit dennoch zu gewährleisten (z. B. Unterbringung in Einrichtungen, therapeutische Betreuung, behördliche Kontrolle)?

7.    Wie oft haben Straftäter seit 2015 während ihrer Vollzugsuntauglichkeit erneut eine Straftat versucht oder vollendet? (Bitte um Aufschlüsselung in absoluten Zahlen, Prozentzahlen („Rückfallquote“) sowie nach Art der neuerlichen Straftaten)

8.    In wie vielen Fällen wurde seit 2015 Unterbrechung der Freiheitsstrafe nach § 99 StVG gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Justizanstalt)

a.    Wie viele Straftäter versuchten, sich während der Unterbrechung dauerhaft dem Strafvollzug zu entziehen?

9.    In wie vielen Fällen wurde seit 2015 Ausgang nach § 99a StVG gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Justizanstalt)

a.    Wie viele Straftäter versuchten, sich während der Unterbrechung dauerhaft dem Strafvollzug zu entziehen?

10. Wie viele verurteilte Straftäter wurden bedingt entlassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Jahr (ab 2015), Grund der bedingten Entlassung, Justizanstalt und Bundesland)

a.    Aus welchen Herkunftsstaaten stammen die seit 2015 bedingt entlassenen Straftäter? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Nationalität)

b.    Aufgrund welcher Delikte (Versuch und Vollendung) wurden die seit 2015 bedingt entlassenen Straftäter verurteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Delikt und Jahr)

c.    Welche Haftdauer wurde den seit 2015 als bedingt entlassenen Straftätern aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Strafvollzugs nachgesehen? (Bitte um Aufschlüsselung in Jahresschritten)

11. Wie hoch ist der Anzahl jener verurteilten Straftäter, die nach bedingter Entlassung erneut straffällig geworden sind? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Deliktgruppe)

12. Welche Maßnahmen hat es seither gegeben und gibt es aktuell, um zu verhindern, dass haftunfähige Straftäter wieder straffällig werden?

a.    Gibt es weitere Fälle, in denen haftunfähige Straftäter auf freiem Fuß erneut straffällig wurden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Jahr (ab 2011), Staatsbürgerschaft, Aufenthaltstitel und verübtem Delikt)



[1]    https://www.diepresse.com/660608/kinderschaender-musste-nicht-ins-gefaengnis (aufgerufen am 06.11.2025)

https://www.diepresse.com/661863/haftunfaehiger-paedophiler-scharfe-kritik-an-der-justiz (aufgerufen am 06.11.2025)