Eingelangt am 18.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend Terroranschlag in Villach
Am 15. Februar 2025 ereignete sich in Villach
ein schrecklicher Terroranschlag, bei dem der 23-jährige Syrer Ahmad G.
wahllos Passanten attackierte. Dabei erstach er einen 14-jährigen
Jugendlichen und verletzte fünf weitere Personen, zum Teil
lebensgefährlich. Ahmad G. soll sich innerhalb weniger Monate über
das Internet radikalisiert haben und Anhänger eines islamistischen
Influencers sein. Bei einer ersten, oberflächlichen Sichtung seines Handys
wurden zudem Propagandamaterial der Terrormiliz IS und eine entsprechende Fahne
in seiner Wohnung gefunden.
Ahmad G. soll laut Medienberichten im Jahr
2021 Asyl in Österreich erhalten haben und zuvor behördlich nicht
aufgefallen sein. Im Magazin Thema vom 17. Februar 20251 behauptet
allerdings seine ehemalige Nachbarin Helga B., dass er sehr wohl psychisch
auffällig gewesen sei.
Recherchen von Heute und Die Presse
zeigen zudem, dass der Attentäter zuvor von Deutschland nach Österreich
zurückgewiesen wurde. 2
1 https://on.orf.at/video/14263751/thema-vom-17022025
2 https://www.heute.at/s/enthuellt-deutschland-schob-is-fanatiker-23-zu-uns-ab-120091347
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wann und wo beantragte Ahmad G. Asyl in
Österreich? (Bitte um chronologische Auflistung des Asylverfahrens)
- Wann bekam Ahmad G. den positiven
Asylbescheid?
- Wurde Ahmad G. jemals iZm einem
Strafverfahren behördlich auffällig?
- Wenn ja, wegen welcher Delikte?
- Wenn nein, gab es Anzeigen?
i. Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?
- Gab es anderwärtige polizeiliche
Vormerkungen iZm Ahmad G.?
- Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
- Wurde jemals gegen Ahmad G. eine
Maßnahme nach dem SPG ausgesprochen? (Wegweisung nach §38 SPG
oÄ)
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, wann?
- Ist es richtig, dass Ahmad G. von
Deutschland nach Österreich zugewiesen wurde?
- Wenn ja, aus welchem Grund?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, von wo wohin genau?
- War dem BMI bekannt, dass gegen Ahmad G. in
Deutschland strafrechtlich ermittelt wurde?
- Wenn ja, gab es Rechtshilfeersuchen von
Deutschland an Österreich?
i. Wenn ja, welche?
- Lagen vor dem 15.2.2025 beim LKA
Kärnten Informationen über den mutmaßlichen
Attentäter vor?
- Wenn ja, welche und seit wann?
- Lagen vor dem 15.2.2025 beim LVT
Kärnten Informationen über den mutmaßlichen
Attentäter vor?
- Wenn ja, welche und seit wann?
- Lagen vor dem 15.2.2025 bei der DSN
Informationen über den mutmaßlichen Attentäter vor?
- Wenn ja, welche und seit wann?
- Lagen vor dem 15.2.2025 beim BKA
Informationen über den mutmaßlichen Attentäter vor?
- Wenn ja, welche und seit wann?
- Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen
wurden nach dem Terroranschlag vom 15.2.2025 durchgeführt?
- Wann wurden diese durchgeführt?
- Konnte festgestellt werden, ob Ahmad G.
über Messengerdienste iZm dem Attentat mit Dritten kommuniziert hat?
- Wenn ja, mit welchem Messenager?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, mit wem?
- Wenn ja, welchen Inhalt hatte die
Kommunikation?
- Konnte festgestellt werden, ob Ahmad G.
online seine Tat angekündigt hat?
- Wenn ja, wo?
- Wenn ja, auf welche Weise?
- Wenn ja, wie konnte das festgestellt
werden?
- Konnte eruiert werden, durch welche
islamistischen Influencer Ahmad G. radikalisiert wurde?
- Wenn ja, um wen handelt es
sich?
- Wenn ja, wurden konkrete Ermittlungsmaßnahmen
gegen den islamistischen Influencer eingeleitet?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn ja, gab es Rechtshilfeersuchen?
1. Wenn ja, an wen und mit welchem Inhalt?
- Was konkret versteht der Herr Innenminister
unter "anlassloser Massenüberprüfung"?
- Wo ist diese im Gesetz geregelt?