4129/J XXVIII. GP
Eingelangt am 05.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Verbandsklage „Aktion Extrascharf“ des Vereins für Konsumenten-information gegen den Online-Marktplatz Temu
Am 8. November 2024 haben die Europäische Kommission sowie nationale Verbraucherschutzbehörden den Online-Marktplatz Temu offiziell abgemahnt und zur Einhaltung der geltenden EU-Verbraucherschutzvorschriften aufgefordert.[1], [2] Die Maßnahme erfolgte im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung durch das Netzwerk für Verbraucherschutzkooperation (CPC), im Rahmen derer Temu über bestimmte Plattformpraktiken informiert wurde, die mutmaßlich gegen europäische Standards verstoßen. Nach Auffassung der Behörden umfassen diese Praktiken unter anderem irreführende Geschäftsmethoden sowie die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten.
Die Plattform steht nun unter dem zunehmenden Druck, ihre Geschäftsmodelle und internen Abläufe entsprechend anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verbraucherschutz in der Europäischen Union gerecht zu werden.[3]
Aufgrund zunehmend dokumentierter Fälle manipulativer Marketingstrategien, datenschutzrechtlicher Verstöße sowie intransparenter Geschäftsmodelle sehen sich immer mehr nationale und internationale Behörden sowie Verbraucherschutz-organisationen veranlasst, rechtliche Schritte gegen global agierende Online-Handelsplattformen (besonders Temu) einzuleiten.[4]
Medienberichten[5] zufolge hat der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des BMASGPK eine Verbandsklage namens „Aktion Extrascharf“ gegen den Online Markt Temu eingebracht. Ziel der Klage ist es, den Einsatz aggressiver und manipulativer Designelemente – auch „Dark Patterns“ genannt – künftig zu unterbinden.[6] Diese gezielt eingesetzten Design- und Gestaltungsmuster sollen das Verhalten der Verbraucher (die insbesondere gezielt vulnerable Nutzergruppen ansprechen) so manipulieren, dass sie zu übermäßigem Konsumverhalten verleiten, insbesondere mit dem Ziel, spontane Kaufentscheidungen zu fördern und die Preisgabe persönlicher Daten ohne ausreichende Transparenz oder Zustimmung zu begünstigen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wurden bereits Beschwerden in Hinsicht auf irreführende Kaufvorgänge seitens des Konsumenten- oder des Verbraucherschutzes eingereicht?
a. Wenn ja, gegen welche Online-Märkte?
b. Bezogen sich diese Beschwerden auf die Verkaufsmethodik oder waren diese produktbezogen?
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift Ihr Ministerium, um sicherzustellen, dass der Einsatz manipulativer Designmuster (sogenannter „Dark Patterns“) auf digitalen Plattformen rechtlich unterbunden wird?
3. Warum wurden die Marketingstrategien von Temu bislang nicht durch die zuständigen Behörden kontrolliert oder eingeschränkt, um eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern?
4. Welche rechtlichen Schritte leitet Ihr Ministerium ein, um derartige Marketing-praktiken bzw. Verkaufsmethodik zu kontrollieren und zu verhindern?
5. Welche Schritte ergreift das Ministerium, um die Transparenz dieser Verkaufsmethodik zu gewährleisten?
6. Welche Maßnahmen bieten Sie an, um geschädigten Verbrauchern ihr Recht auf Rückerstattung zu gewährleisten?
7. Welche Maßnahmen ergreift das Ministerium, um den Schutz der Verbraucher auf Online-Märkten zu gewährleisten?
8. Medienberichten[7] zufolge sollen die Zollbefreiung bei Bestellungen unter 150 € aus Drittstaaten fallen. Es wird allerdings verhandelt, ob die Abgaben von den Verbrauchern zu bezahlen sind oder nicht. Gibt es in diesem Zusammenhang bereits Gespräche in diese Richtung?
[1] https://germany.representation.ec.europa.eu/news/irrefuhrung-von-verbrauchern-eu-kommission-drangt-temu-zur-einhaltung-des-eu-verbraucherschutzrechts-2024-11-08_de (aufgerufen am 29.10.2025)
[2] https://factlines.com/blog/eu-warns-temu-on-consumer-protection-compliance (aufgerufen am 29.10.2025)
[3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_5622 (aufgerufen am 29.10.2025)
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000290329/wie-stark-werden-onlinekaeufer-manipuliert-sozialministerium-klagt-billigriesen-temu (aufgerufen am 29.10.2025)
[5] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251003_OTS0002/aktion-extrascharf-gegen-fernost-plattformen-handelsverband-begruesst-vki-klage-gegen-temu (aufgerufen am 29.10.2025)
[6] https://verbraucherrecht.at/verfahren-gegen-temu (aufgerufen am 29.10.2025)
[7] https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/19885442/zollbefreiung-fuer-china-packerl-unter-150-euro-faellt (aufgerufen am 29.10.2025)