4138/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Maximilian Linder

an den Bundeskanzler

betreffend Auswirkungen des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) auf Importeure von gebrauchten Stahlrohren

 

 

Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) will die Europäische Union sicherstellen, dass importierte Waren mit eingebetteten CO2-Emissionen ähnlich behandelt werden wie gleichartige EU-Produkte, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen.[1]

 

Ziel ist die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und „Carbon Leakage“. In der praktischen Umsetzung entstehen jedoch für bestimmte Branchen erhebliche Probleme. Besonders betroffen sind österreichische Unternehmen, die gebrauchte Stahlrohre importieren und wiederverwenden.

 

Diese Betriebe leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Ressourcen-schonung, indem sie hochwertige, gebrauchte Gas- und Dampfleitungsrohre aufbereiten und einer weiteren Nutzung zuführen. Durch die Wiederverwendung wird die CO2-intensive Neuproduktion von Stahlrohren vermieden – was im Sinne der EU-Klimaziele grundsätzlich positiv zu bewerten wäre.

 

Trotzdem behandelt das CBAM-System gebrauchte Stahlrohre rechtlich gleich wie Neuproduktionen. Entscheidend sind lediglich Warencodes (CN-Codes) und Herkunft, nicht aber der Produktstatus. Schrott ist ausgenommen, jedoch nur echter Schmelzschrott – nicht aber funktionsfähige, wiederverwendbare Gebrauchtrohre.

 

Während der Übergangsfrist (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) müssen Importeure quartalsweise die eingebetteten Emissionen pro Sendung melden. Ab 1. Jänner 2026 sind zusätzlich CBAM-Zertifikate auf Basis der gemeldeten Emissionen abzugeben. Die finanzielle Abwicklung – also der tatsächliche Erwerb und die Abgabe der CBAM-Zertifikate – erfolgt gemäß derzeitiger EU-Regelung jedoch erst im Jahr 2027 für die im Jahr 2026 importierten Waren.

 

Die Ermittlung dieser Emissionsdaten stellt gerade für gebrauchte Produkte ein massives Problem dar, da Produktionsdaten von vor 20 bis 50 Jahren in der Regel nicht mehr existieren. Auch die EU-Methode, die ab 2025 vorrangig anlagen-spezifische Daten verlangt, ist in der Praxis für Gebrauchtware kaum anwendbar.

 

Damit werden Unternehmen, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft handeln, benachteiligt. Eine Anpassung oder differenzierte Regelung im CBAM wäre notwendig, um ökologische und wirtschaftliche Ziele besser miteinander zu vereinbaren.

 

Zudem entsteht für die betroffenen Unternehmen eine erhebliche Planungsunsicherheit, da die Abgabepflicht zeitversetzt greift (erst 2027) und die tatsächliche Höhe der Abgabe vom künftig schwankenden Preis der EU-Emissionszertifikate abhängt. Eine verlässliche Kalkulation für Geschäfte im Jahr 2026 ist daher kaum möglich.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die durch das CO2-Grenzausgleichs-system (CBAM) entstehende Unsicherheit für Importeure gebrauchter Stahlrohre zu verringern, insbesondere im Hinblick darauf, dass für im 2026 in Österreich verkaufte Waren die Abgabepflicht erst 2027 greift, die Höhe der Abgabe noch nicht festgelegt ist und die Händler daher derzeit nicht wissen, wie sie die zukünftigen Kosten gegenüber ihren Kunden kalkulieren und verrechnen sollen?

a.    Wie soll sichergestellt werden, dass Händler Verkaufspreise und Abgaben korrekt kalkulieren können, obwohl der relevante Zertifikatspreis erst im Jahr 2027 feststehen wird?

b.    Welche Unterstützungs- oder Informationsmaßnahmen sind vorgesehen, um mögliche Liquiditäts- oder Planungsprobleme für betroffene Unternehmen zu vermeiden?

c.    Welche Abstimmung oder Arbeitsgespräche mit betroffenen Branchenverbänden oder Unternehmen haben dazu bereits stattgefunden?

                                          i.    Welche Ergebnisse oder Rückmeldungen liegen dazu vor?

2.    Auf welche Weise befasst sich Ihr Ressort mit der aktuellen Rechtslage, wonach CBAM keine Unterscheidung zwischen Neu- und Gebrauchtwaren vorsieht?

a.    Welche rechtlichen oder politischen Handlungsspielräume werden derzeit geprüft, um eine differenzierte Regelung zu ermöglichen?

3.    Gibt es Unterstützungs- und Hilfsangebote für österreichische Importeure im Zeitraum der Übergangsphase (01.10.2023 bis 31.12.2025) im Rahmen des CBAM Transitional Registry, um ihre Melde- und Berichtspflichten – nach der Verordnung – effizient zu erfüllen?

a.    Wenn ja, sind diese Unterstützungsmaßnahmen auch branchen-spezifisch ausgestattet, und wurden entsprechende Informations- oder Unterstützungsprogramme für bestimmte Importwaren, wie etwa gebrauchte Stahlrohre, bereits umgesetzt oder sind solche Programme noch geplant?

4.    In welcher Form wird auf EU-Ebene darauf hingewiesen, dass gebrauchte Stahlrohre im Gegensatz zu echtem Schmelzschrott nicht von CBAM ausgenommen sind, obwohl sie einen klaren Beitrag zur Ressourcenschonung leisten?

a.    Welche Initiativen hat Österreich bisher gesetzt, um diese Differenzierung anzuregen?

b.    Welche Rückmeldungen seitens der Europäischen Kommission liegen dazu vor?

5.    Welche konkreten Maßnahmen oder Vorschläge sind vorgesehen oder werden geplant, um auf europäischer Ebene eine Neuregelung oder Ausnahme-bestimmung für wiederverwendete Produkte wie gebrauchte Stahlrohre zu initiieren?

a.    Gibt es bereits Gespräche oder Abstimmungen mit anderen Mitgliedstaaten, die ähnliche Probleme haben?

6.    Welche wirtschaftlichen Auswirkungen werden für österreichische Importeure, erwartet, wenn die Verpflichtung zur Abgabe von CBAM-Zertifikaten ab 2027 erstmals auch gebrauchte Stahlrohre betrifft?

a.    Gibt es Schätzungen über die zusätzliche Kostenbelastung für die betroffenen Unternehmen?

b.    Sind Maßnahmen zur Abfederung dieser Belastungen vorgesehen?

7.    Auf welche Weise wird die Umsetzung des CBAM zwischen den zuständigen Stellen koordiniert, insbesondere im Hinblick auf Importeure gebrauchter oder recycelter Waren?

a.    Gibt es dafür ein gemeinsames Leitdokument oder eine interne Arbeitsgruppe?

8.    Welche Möglichkeiten sieht Ihr Ressort, auf EU-Ebene die Einführung einer CO2-Gutschrift oder Bonusregelung für wiederverwendete Produkte anzuregen, um deren ökologischen Nutzen abzubilden?

a.    Wurde eine entsprechende Initiative bereits vorbereitet oder eingebracht?

9.    Wie geht Ihr Ressort mit dem Umstand um, dass die Übergangsphase des CBAM-Systems bereits Ende 2025 ausläuft, obwohl zahlreiche praktische Fragen – insbesondere bei Gebrauchtwaren – noch ungeklärt sind?

a.    Unterstützt Ihr Ressort eine Verlängerung dieser Übergangsphase, um rechtliche und technische Fragen zu klären?

b.    Gibt es hierzu bereits Gespräche auf EU-Ebene?

10. In welcher Form wird sichergestellt, dass betroffene österreichische Unternehmen rechtzeitig Klarheit über die CBAM-Behandlung von gebrauchten Stahlrohren und ähnlichen Produkten erhalten?

a.    Bis wann ist mit einer endgültigen europäischen Entscheidung zu rechnen?

b.    Wird bis dahin eine nationale Übergangsregelung geprüft oder vorbereitet?



[1]    https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-CBAM.html (aufgerufen am 28.10.2025)