414/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, MMag. Markus Hofer, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Missbrauch von Mitgliedsbeiträgen: Beschwerde rund um
mögliches Aufsichtsversagen

Covid-Förderskandal: Extrageld mit falschen Mascherln für Wirtschaftsbund und Co.?

Aktuelle Medienberichte rund um die Vergabe von Covid-Hilfen durch die Wirtschaftskammer Steiermark an ihre Wählergruppen wirft weiterhin Fragen auf und sorgt für Unruhe unmittelbar vor der WKO-Wahl. Im Mittelpunkt steht ein möglicher „Covid-Förderskandal“, der durch eine vermeintliche Beschwerde an den Wirtschaftsminister angefacht wurde. Es geht um 200.000 Euro, die 2020 aus WK- Mitgliederbeiträgen an die Wählergruppen verteilt wurden. Die Auszahlung erfolgte nach dem Stärkeverhältnis der Wählergruppen aus den WK-Wahlen: Der schwarze Wirtschaftsbund erhielt rund 134.000 Euro, der rote SWV 25.000 Euro, der blaue FW 26.000 Euro und die Grüne Wirtschaft 15.500 Euro. Kritiker argumentieren, dass die Pandemie nur als Vorwand genutzt wurde, um finanzielle Engpässe zu lösen.

Selbstverwaltung mit gesetzlichen Grenzen: Wo blieb die Aufsicht?

Die österreichische Bundesverfassung garantiert den Wirtschaftskammern Selbstverwaltung, setzt jedoch klare Grenzen, die eingehalten werden müssen. Laut Art. 120c B-VG sind die Kammern verpflichtet, ihre Aufgaben sparsam und wirtschaftlich "nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen" zu erfüllen. § 133 des Wirtschaftskammergesetzes (WKG) regelt, dass die Verwendung der Mittel - also der Beiträge der Zwangsmitglieder - in der Haushaltsordnung festzulegen ist, die vom erweiterten Vorstand der Bundeskammer beschlossen wird. Diese Haushaltsordnung schreibt die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung vor. Gemäß § 18 der WKO-Haushaltsordnung dürfen Ausgaben nur auf Basis einer Anweisung des zuständigen Leiters der Organisationseinheit erfolgen. Mit dieser Anweisung wird die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Ausgabe bestätigt. Die aktuelle Diskussion über die mutmaßliche Vergabe von Mitteln, um finanzielle Defizite auszugleichen, scheint jedoch gegen diese Bestimmungen zu verstoßen.

Es stellt sich daher die dringende Frage, ob der Wirtschaftsminister seiner Aufsichtspflicht gemäß § 136 WKG tatsächlich nachgekommen ist und inwiefern die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wurden bzw. werden.

Bundesminister haben grundsätzlich zwei Monate Zeit, parlamentarische Anfragen zu beantworten, können dies selbstverständlich auch früher tun. Angesichts der bevorstehenden Wirtschaftskammerwahlen vom 10. bis 13. März 2025 wäre es im Sinne von Transparenz und Fairness dringend geboten, dass der Wirtschaftsminister zeitnah Auskunft darüber gibt, ob Gelder unrechtmäßig an wahlwerbende Parteien - mit Ausnahme von UNOS - aus Mitgliedsbeiträgen geflossen sind.

https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/stmk_wirtschaft/19313998/vor-wk-wahl-kommt-licht-in-corona-posse

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007962

https://www.wko.at/oe/wko/haushaltsordnung.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Covid-Förderskandal:

a.    Wann und in welcher Form ist dem BMAW, die gegenständliche Angelegenheit erstmals zur Kenntnis gebracht worden?

b.    Inwiefern sind die Wirtschaftskammern an die gesetzlichen Vorgaben des §133 WKG iVm §18 der WKO-Haushaltsordnung gebunden?

c.    Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben des §133 WKG iVm §18 der WKO- Haushaltsordnung durch die Wirtschaftskammern?

2.    Aufsichtsbeschwerde:

a. Wurde eine Aufsichtsbeschwerde in gegenständlicher Angelegenheit eingebracht?

i.    Wenn ja: Wie ist der Bearbeitungsstand?

ii.    Wenn ja: Welche Handlungen hat das BMAW diesbezüglich seit dem Einbringen der Beschwerde gesetzt?

iii.    Wenn ja: Inwiefern gab es seit dem Einbringen der Beschwerde in der gegenständliche Angelegenheit einen Austausch mit der WKO/WK Steiermark?

3.    Aufsicht

a.    Welche Instrumente stehen dem Wirtschaftsminister laut WKG zur Verfügung, um die gesetzmäßige Führung der Geschäfte in den Wirtschaftskammern sicherzustellen?

i.    Wie oft wurden diese Instrumente in den letzten 5 Jahren eingesetzt?

b.    Inwiefern hat das BMAW in der gegenständliche Angelegenheit sein Aufsichtsrecht nach § 136 WKG wahrgenommen, welches die "Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte" der Wirtschaftskammern umfasst?

www.parlament.gv.at