4142/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.12.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Kinderschutz und Gewalt im Zusammenhang mit begleiteten Besuchskontakten

 

 

Im Zusammenhang mit Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie der Ausübung des Kontaktrechts zwischen Kindern und Elternteilen kommt es immer wieder zu komplexen Situationen, in denen Fragen des Kinderschutzes, der Gewaltprävention und der sicheren Gestaltung von Besuchskontakten von zentraler Bedeutung sind.

 

Fachstellen und Organisationen weisen darauf hin, dass bei begleiteten Besuchskontakten besondere Sensibilität erforderlich ist, insbesondere wenn in der Vorgeschichte Hinweise auf Konflikte, häusliche Gewalt, psychische Belastungen oder andere Risikofaktoren bestehen.

 

Laut der Informationsplattform Gewaltinfo kann im Rahmen des Kontaktrechts nach Trennung und Scheidung eine Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt auftreten. Begleitete Besuchskontakte werden dort ausdrücklich als wichtige Schutzmaßnahme genannt. Auch die Sonderrichtlinie zu § 111 AußStrG betont die Verpflichtung, den Besuchskontakt konfliktfrei und gefahrlos durchzuführen.[1]

 

Darüber hinaus berichten verschiedene Fachorganisationen, dass die praktische Umsetzung von Besuchsbegleitungen – insbesondere in Fällen mit Gewalt- oder Hochkonfliktkonstellationen – eine hohe fachliche Kompetenz, standardisierte Abläufe und eine enge Kooperation zwischen Gerichten, Kinder- und Jugendhilfe sowie externen Trägern erfordert.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 


 

Anfrage

 

  1. Erfasst Ihr Ministerium zurzeit systematisch, ob in familiengerichtlichen Verfahren Gewalt gegen Kinder oder Elternteile eine Rolle spielt?

a.    Wenn ja, mittels welchen Systems?

b.    Wenn nein, ist eine solche Erfassung angedacht?

2.    Wie viele familiengerichtliche Verfahren betrafen im Zeitraum 2020-2025 Gewaltvorwürfe im Zusammenhang mit Obsorge, Kontaktrecht oder Besuchsbegleitung?

3.    Wie viele dieser Verfahren im Zeitraum 2020-2025 betrafen minderjährige Kinder unmittelbar als Opfer oder Zeugen von Gewalt?

4.    In wie vielen dieser Fälle im Zeitraum 2020-2025 wurde Besuchsbegleitung angeordnet?

a.    Was waren die Hauptgründe dafür (z. B. Gewalt, Drohung, Entführungs-gefahr, etc.)?

b.    Wie oft betraf die Anordnung den Vater?

c.    Wie oft betraf die Anordnung die Mutter?

d.    Wie alt waren die betroffenen Kinder? (Bitte um Aufschlüsselung nach Altersgruppen)

5.    In wie vielen Fällen im Zeitraum 2020-2025 wurde die Besuchsbegleitung später aufgehoben?

a.    Aus welchen Gründen (z. B. Entspannung der Situation, Nicht-inanspruchnahme, etc.) erfolgte die Aufhebung?

6.    Wie häufig erfolgte im Zeitraum 2020-2025 ein Wechsel von begleitetem zu unbegleitetem Kontakt?

7.    Wie oft kam es während einer begleiteten Besuchsbegleitung im Zeitraum 2020-2025 zu Vorfällen, die als Kindeswohlgefährdung oder Gewalt eingestuft wurden?

8.    Wie oft kam es im Zeitraum 2020-2025 im Kontext von Besuchskontakten zu Entführungen oder Entführungsversuchen?

9.    Wie lange dauern Rückführungsverfahren durchschnittlich?

10. Gibt es bundesweite Standards oder Kriterien für die Risiko- und Gefährdungs-einschätzung bei der Anordnung von Besuchsbegleitung?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Fließen Erkenntnisse über dokumentierte Gewalt systematisch in familien-gerichtliche Kontaktrechtsverfahren ein?

a.    Wenn ja, mit welchen Erfolgen?

b.    Wenn ja, welche Verbesserungsmaßnahmen sind geplant?

c.    Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

12. In welcher Form findet der Austausch zwischen Gerichten und Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich Risikoerkenntnissen statt?

13. Gibt es Schulungs- oder Fortbildungsprogramme für Richter zur Sensibilisierung für Gewalt- und Kinderschutzthemen im Kontaktrecht?

a.    Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?

b.    Wenn ja, welches Budget steht dafür zur Verfügung?

c.    Wenn nein, sind solche angedacht?



[1]     https://www.gewaltinfo.at/themen/gewalt-an-kindern/kontaktrecht-und-kindeswohlgefaehrdung.html (aufgerufen am 10.11.2025)