4164/J XXVIII. GP

Eingelangt am 10.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Tina Angela Berger

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Kosten für den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

 

 

Im November wurde der seit Monaten von der Bundesregierung angekündigte Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Gewalt an Frauen präsentiert. Der NAP umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Ressorts und ist als strategischer Rahmenplan angelegt. Er legt zwar Ziele, Zuständigkeiten und einen Zeitplan fest, eine vollständige Kostenaufstellung für alle Maßnahmen fehlt aber. Zwar ist für den Bereich Frauen, Gleichstellung und Gewaltschutz ein klarer Haushalt für 2025 und 2026 vorgesehen, verlässliche Gesamtkosten lassen sich allerdings nicht ableiten. Der parlamentarische Budgetdienst hat hervorgehoben:

 

Von Regierungsseite wurde mit den Budgetunterlagen keine systematische und konsistente Darstellung der Mittel für Gewaltschutz vorgelegt, die die Inhalte aller relevanten Projekte und Programme enthält.“[1]

 

Demnach existiert keine konsistente Darstellung der Gesamtkosten des NAP gegen Gewalt an Frauen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Mit welchem Gesamtbudget rechnet die Bundesregierung im Zeitraum 2025-2029 für die Umsetzung des NAP? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Ressort)

a.    Falls eine Gesamtsumme derzeit noch nicht festgelegt ist, was sind die Gründe dafür?

b.    Falls eine Gesamtsumme derzeit noch nicht festgelegt ist, bis wann wird eine Kostenabschätzung erfolgen?

2.    Welche konkreten, quantifizierbaren Indikatoren werden im NAP definiert, um den Erfolg der Maßnahmen zu messen?

3.    Welche Kontrollmechanismen sind von der Bundesregierung vorgesehen, um die zweckgebundene Verwendung der Mittel zu überprüfen?

4.    Bis wann plant die Bundesregierung die erste Evaluierung des NAP?

a.    In welchen Intervallen sollen Folgeevaluierungen stattfinden?

b.    Welche Maßnahmen sind vorgesehen, falls Evaluierungen zeigen, dass gesetzte Ziele nicht erreicht werden?

5.    Wie soll über die Fortschritte und Wirkung des NAP öffentlich berichtet werden?

6.    Welche der im neuesten GREVIO-Bericht[2] formulierten Kritikpunkte wurden im NAP berücksichtigt?

a.    Welche Empfehlungen von GREVIO wurden nicht aufgenommen und aus welchen Gründen?

7.    Welche Institutionen sind mit der Datenerhebung und Wirkungsanalyse beauftragt?

8.    Welche Rolle spielt die Nationale Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“ bei der Umsetzung und Überwachung des NAP?

9.    Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im NAP vorgesehenen Maßnahmen ressortübergreifend koordiniert und ohne Doppelgleisigkeiten umgesetzt werden?

a.    Welche Ressorts sind neben dem Frauenministerium maßgeblich an der Umsetzung des NAP beteiligt und welche konkreten Aufgaben übernehmen sie?

10. Welche externen Experten, NGOs oder Fachorganisationen wurden in die Erarbeitung des NAP einbezogen?

11. Welche Maßnahmen des NAP betreffen primär die Prävention von Gewalt und wie hoch ist der dafür vorgesehene Budgetanteil?

12. Welche Maßnahmen betreffen den Ausbau von Unterstützungs- und Schutzstrukturen (z. B. Frauenhäuser, Beratungsstellen), und welche Budgets sind dafür vorgesehen?

13. Welche Maßnahmen im NAP richten sich speziell an Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene häuslicher Gewalt?

14. Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen des NAP auch vulnerable Gruppen (z. B. Frauen mit Behinderung, ältere Frauen) ausreichend berücksichtigen?



[1]     https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/untergliederungsanalysen/BD-UG-31-BMFWF-Frauenangelegenh.-u.-Gleichstellung-Budgets-2025-und-2026.pdf (aufgerufen am 03.12.2025)

[2]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:9fd23a16-62fe-4967-b119-42103209e964/2024_grevio-bericht-dte-uebersetzung.pdf (aufgerufen am 03.12.2025)