4169/J XXVIII. GP
Eingelangt am 10.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Kosten der Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 6. November 2025 wurde der Antrag zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse[1] behandelt.
Auf Nachfrage zu den damit verbundenen Kosten und Aufwendungen wurde vonseiten der Regierungsparteien erklärt, dass diese derzeit noch nicht bekannt seien. Der Nationalrat solle somit den Entschließungsantrag annehmen, ohne dass eine transparente Aufstellung der finanziellen Auswirkungen oder eine detaillierte Kostenübersicht vorliegt.
Michael Bernhard (NEOS) ergänzte auf eine diesbezügliche Kritik in der Ausschussdebatte, dass durch die Ratifizierung „keine relevanten Kosten“[2] verursacht würden, weshalb im Ausschuss selbst keine konkreten Zahlen vorgelegt werden können.
Trotz einer solchen vermeintlichen Zusicherung ist eine detaillierte Kostenaufstellung zu diesem Thema wesentlich, um die parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch werden die voraussichtlichen Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Ratifikation und Umsetzung des Übereinkommens bislang eingeschätzt?
2. Liegen bereits konkrete Kosten- bzw. Aufwandsberechnungen vor?
a. Wenn ja, wann wurden diese erstellt?
b. Wenn ja, warum wurden diese im Ausschuss nicht vorgelegt?
3. Welche Institutionen, Behörden oder externen Partner (national/international) sind in die Umsetzung eingebunden und welche finanziellen Mittel wurden/ werden dafür veranschlagt?
a. Sollten tatsächlich keine Mittel für genanntes Vorhaben veranschlagt sein, warum nicht?
4. Aus welchen Budgetkapiteln werden die Mittel – so sie denn aufgewendet werden – finanziert?
a. Gibt es zusätzliche Mittel, die außerhalb der bestehenden Budgets bereitgestellt werden sollen?
5. Welche Kosten fallen für laufende bzw. einmalige Maßnahmen (z. B. Verwaltung, Koordination, internationale Verhandlungen, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit) an? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme- bzw. Aufgabenbereich)
6. Wer trägt die finanziellen Aufwendungen – Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Träger?
7. Hat das Ressort mit dem zuständigen Finanzministerium eine Kostenschätzung abgestimmt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
8. Wie bewertet das Ressort die Tatsache, dass der Umweltausschuss über die Ratifikation eines internationalen Übereinkommens abstimmt, ohne dass die damit verbundenen Kosten vollständig bekannt sind?
9. Wird vor der Umsetzung des Ratifikationsbeschlusses eine vollständige Kostenanalyse veröffentlicht?
a. Wenn ja, wann ist mit dieser Veröffentlichung zu rechnen?
10. Sind für zukünftige internationale Übereinkommen bzw. Ratifikationsverfahren Änderungen in der Budgetierung oder Transparenz der Kosten geplant, um sicherzustellen, dass dem Parlament vor einer Entscheidung alle relevanten finanziellen Auswirkungen bekannt sind?