4173/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.12.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Evaluierung(en) beim KlimaTicket

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Rechnungshof-Bericht Reihe BUND 2025/38 „KlimaTicket“ über die im Jahr 2024 beim damaligen BMK und den beteiligten Stellen in Oberösterreich und Salzburg vorgenommene Prüfung wurde Ende Oktober 2025 präsentiert. Der in seinen Aussagen und Schlussfolgerungen weit ins Jahr 2025 erweiterte Bericht trifft mehrfach Aussagen zum Thema Evaluierung.

 

Die Rechtsgrundlagen zum KlimaTicket erwähnen bereits Evaluierungsschritte in zweierlei Hinsicht:

·         Gemäß § 3 Klimaticketgesetz (BGBl. I Nr. 75/2021 idgF) ist gesichert, dass die verfügbaren Bundesmittel unter anderem für auch für „Maßnahmen zur Evaluierung der Wirksamkeit“ zur Verfügung stehen.

·         Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets (BGBl. II Nr. 363/2021) hält in § 10 „Evaluierung“ insbesondere die Details der periodisch vorgesehenen Evaluierung der Marktüblichkeit des kommerziellen Yield (= Erlös pro zurückgelegtem Personenkilometer, meist als Überkompensationsprüfung bezeichnet) fest.

Der Rechnungshof-Bericht erwähnt darüber hinaus explizit

·         eine im Jahr 2025 vom BMIMI geplante, über die laufenden Arbeiten in Begleitforschung und Begleitforschung+ hinausgehende größere Evaluierung des KlimaTickets („umfassende Evaluierung des KlimaTickets Österreich und der damit verbundenen Ziele“) sowie

·         ebenfalls für 2025 eine Evaluierung der Umsetzungsvereinbarungen mit den Verkehrsverbünden;

·         im Oktober 2024 beauftragte Arbeiten im Hinblick auf eine für 2026 vorgesehene Evaluierung des (mittlerweile von der neuen Bundesregierung wieder eingestellten) kostenlosen Klimatickets Österreich für 18-jährige (KTÖ18); diese Arbeiten hätten laut RH-Bericht auch bereits konkret mit einer ersten Datenerhebung im März 2025 begonnen.

Im Zusammenhang mit den vom Bund zwecks Tarifvergünstigung und Angebotsverbesserung umfassend bezuschussten „Regionalen KlimaTickets“ der Bundesländer bzw. Verkehrsverbünde hält der Rechnungshof in seinem Bericht deutliche Missstände in den geprüften[1] Ländern Oberösterreich und Salzburg fest. So war die in Oberösterreich vertraglich mit den (an den Bundesmitteln beteiligten) Stadtverkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen fixierte Durch-führung regelmäßiger stichprobenartiger Überkompensationsprüfungen nicht erfolgt. Ebensowenig war in Salzburg das Abgeltungsmodell mit den Verkehrsunternehmen wie vereinbart 2024 evaluiert worden.

 

Die in den „KlimaTicket Reports“[2] dokumentierte Begleitforschung ist als Maßnahme zur Evaluierung der Wirksamkeit im Sinne des KlimaticketG einzustufen. Wie der RH-Bericht konstatiert, liegt mit dem Report 2023/24 ein weiterer Überblick zu wichtigen verkehrspolitischen sowie umwelt- und klimapolitischen Wirkungen des KlimaTickets vor. Durch Vergleich mit vorangegangenen Erhebungen und Analysen sind nunmehr bereits Veränderungen erkennbar hinsichtlich der Klimaticket-Kundschaft sowie des Nutzungsverhaltens, etwa beim Mix der genutzten Verkehrsträger und den mit dem KlimaTicket befriedigten Verkehrszwecken.

Das Regierungsprogramm 2025-2029 von ÖVP, SPÖ und NEOS nennt zwar die „Beibehaltung und Weiterentwicklung eines leistbaren Klimatickets“. Trotzdem wurden zwei massive Preiserhöhungen für das Klimaticket Österreich und die Abschaffung des kostenlosen KTÖ18 beschlossen. Dies allerdings ohne die entsprechenden sachlichen Grundlagen zu kommunizieren und auch zu den im Rechnungshof-Bericht erwähnten Evaluierungen fehlen alle Informationen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE

 

1)    Welche „Maßnahmen zur Evaluierung der Wirksamkeit“ im Sinn von § 3 Klimaticketgesetz sind grundsätzlich vorgesehen?

2)    Welche „Maßnahmen zur Evaluierung der Wirksamkeit“ im Sinn von § 3 Klimaticketgesetz sind bis zur Beantwortung dieser Anfrage erfolgt?

3)    Wurde bereits eine periodisch vorgesehene Evaluierung der Marktüblichkeit des kommerziellen Yield (= Erlös pro zurückgelegtem Personenkilometer) im Sinne von § 10 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets vorgenommen?

4)    Wenn ja, wann, und mit welchen zentralen Ergebnissen?

5)    Wenn ja, wann wird die nächste derartige Evaluierung erfolgen?

6)    Wenn nein, wann wird die erste derartige Evaluierung erfolgen?

7)    Wann wurde die Evaluierung der Umsetzungsvereinbarungen mit den Verkehrsverbünden im Zusammenhang mit den KlimaTickets vorgenommen, die im oben zitierten Bericht des Rechnungshofs erwähnt wird?

8)    Was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?

9)    In welcher Weise wurde dabei die Anregung des RH aufgegriffen, einheit­liche(re) Abgeltungsparameter auf Basis tatsächlicher Verkaufszahlen zu vereinbaren?

10) Falls diese Evaluierung noch nicht begonnen worden sein sollte: Wann wird diese Evaluierung begonnen?

11) Falls diese Evaluierung begonnen aber noch nicht fertiggestellt wurde: Bis wann soll diese Evaluierung fertiggestellt sein?

12) Welche Konsequenzen wurden bzw. werden aus den vom Rechnungshof festgehaltenen Missständen bei der Abwicklung der Regionalen KlimaTickets in den Bundesländern – Nichtumsetzung vertraglich fixierter Überkompensationsprüfungen und Abgeltungsmodell-Evaluierungen – gezogen?

13) Wie ist der Stand der „umfassenden Evaluierung des KlimaTickets Österreich und der damit verbundenen Ziele“, wie laut RH-Bericht im Jahr 2025 vorgesehen, hinsichtlich Beauftragung, Arbeitsbeginn, Arbeitspaketen/Inhalten und voraussichtlichem Abschluss?

14) Von wem wird diese umfassende Evaluierung durchgeführt? Bitte um Angabe der Auftragnehmer:innen im Einzelnen.

15) Was sind die Kosten für diese umfassende Evaluierung? Bitte um Aufgliederung auf die Auftragnehmer:innen im Einzelnen.

16) Welche Informationen – etwa Zwischenberichte udgl – liegen im Rahmen der bei mobilité und BSL beauftragten Arbeiten zu a) Evaluierung der Klimaticket-Abgeltungsmodelle, b) Plausibilisierung von Tarifmaßnahmen, c) Beratung in Bezug auf Klimaticket-Zusatzprodukte sowie d) Simulation der Erlösentwicklung zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vor?

17) Bis wann sollen die bei mobilité und BSL beauftragten Arbeiten abgeschlossen sein?

18) Wie ist der Stand der im RH-Bericht dokumentierten, im Oktober 2024 bei Umweltbundesamt GmbH beauftragten Arbeiten im Hinblick auf die für 2026 vorgesehene Evaluierung des KTÖ18?

19) Liegen die Ergebnisse der im März 2025 gestarteten Datenerhebung (1. Welle von 3) vor? Wenn ja, welche Erkenntnisse ergaben sich daraus? Wenn nein, wann werden diese Ergebnisse vorliegen?

20) Wie hoch war die „Marktdurchdringung des Klimatickets in Prozent der Bevölkerung“ (im Sinne von Kennzahl 41.3.5 im Rahmen des Wirkungsziels 3 „Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“, Klimatickets Österreich und Region) a) per 31.12.2024, b) per 31.12.2025?

21) Welche Informationen zu den Auswirkungen der per 1.8.2025 erfolgten massiven Preisanhebungen beim bundesweiten Klimaticket auf die Nachfrage, insbesondere hinsichtlich Behalterate und Erstkäufen, liegen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vor?

22) Welche Informationen zu den Auswirkungen der per 1.1.2026 erfolgten weiteren Preisanhebungen beim bundesweiten Klimaticket auf die Nachfrage, insbesondere hinsichtlich Behalterate und Erstkäufen, liegen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vor?

23) Welche Informationen zu den Auswirkungen der parallel ebenfalls erfolgten Preisanhebungen bei den Regionalen KlimaTickets auf die Nachfrage liegen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung vor?

24) Wie viele bundesweit gültige Klimatickets (KlimaTicket Österreich) insgesamt waren zum 31.12.2023, 31.12.2024, 31.07.2025 und 31.12.2025 jeweils aktiv?

a.    Wie viele davon “KlimaTicket Österreich Jugend“?

b.    Wie viele davon “KlimaTicket Österreich Senior“?

c.    Wie viele davon “KlimaTicket Österreich Spezial“?

d.    Wie viele davon “KlimaTicket Österreich Familie“?

e.    Wie viele davon Gratis-KlimaTicket Österreich 18?

f.     Wie viele davon Gratis-KlimaTicket Österreich Bundesheer/Zivildienst?

g.    Wie viele davon Gratis-KlimaTicket Österreich Freiwilligendienst/Umweltjahr?

25) Wie viele Regionale Klimatickets[3] waren in den einzelnen Bundesländern bzw. Verkehrsverbünden zum 31.12.2023, 31.12.2024 und 31.12.2025 jeweils aktiv? Bitte um Aufschlüsselung der Jahreszahlen nach Bundesländern bzw. Verkehrsverbünden.



[1] Demgegenüber ist zB aus dem RH-Bericht BUND 2024/33 „Verkehrsverbund Vorarlberg“ bekannt, dass dort die mit Regionalen Klimaticket-Mitteln vorgenommenen Angebotsausweitungen ab Einführung laufend evaluiert wurden, um nach einem ausreichenden Evaluierungszeitraum fundiert über die Übernahme dieser Zusatzangebote ins Regelangebot entscheiden zu können.

[2] Vgl. https://www.bmimi.gv.at/themen/mobilitaet/1-2-3-ticket/publikationen/klimaticket-report.html

[3] landesweite, vergünstigte Öffi-Netzkarten, deren Umsetzung Voraussetzung für die Beteiligung des jeweiligen Landes/Verkehrsverbundes an den Regionalen KlimaTicket-Mitteln des Bundes war.