4178/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Lisa Schuch-Gubik

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Regierungs-PR statt unabhängiger Berichterstattung? – Journalisten-reisen auf Steuerzahlerkosten

 

 

In den vergangenen Jahren ist zunehmend festzustellen, dass österreichische Regierungsmitglieder bei offiziellen Auslandsreisen regelmäßig von Journalisten begleitet werden.[1] Die dabei entstehenden Kosten – insbesondere für Flug, Unterkunft und logistische Betreuung – werden teilweise oder gänzlich aus öffentlichen Mitteln getragen. Dies war zum Beispiel bei der Afrikareise des damaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer 2023 der Fall. Dabei wurden zehn Journalisten[2] auf Kosten des Bundeskanzleramts (BKA) eingeladen die Reise zu begleiten und der Großteil der Kosten durch das BKA übernommen.[3]

 

Diese Praxis wirft Fragen nach Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Transparenz und der Wahrung journalistischer Unabhängigkeit auf. Wenn journalistische Begleitungen von Regierungsreisen (ganz oder teilweise) aus Steuermitteln finanziert werden, besteht der begründete Eindruck, dass damit zumindest indirekt wohlwollende oder unkritische Berichterstattung staatlich gefördert wird.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Transparenzanfrage über FragDenStaat.at offengelegt, dass die Austrian Development Agency (ADA), welche immerhin zu 100% im Besitz der Republik Österreich steht,[4] seit 2015 regelmäßig Presse- und Medienreisen in Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit organisiert und finanziert hat. Die Aufstellung dokumentiert mindestens 22 von der ADA finanzierte Medienreisen, an denen österreichische Medien wie APA, ORF, Ö1, Kronen Zeitung, Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten, Kleine Zeitung, Kurier, und Wiener Zeitung teilnahmen. Zieldestinationen waren u. a. Äthiopien, Bhutan, Armenien, Palästina, Albanien, Moldau, Burkina Faso, der Kosovo, Georgien, Uganda und der Irak.[5] Dabei sind die Kosten für die öffentliche Hand nach wie vor unklar. Weiters ist auch nicht geklärt, ob die nach Artikel 4.5 des „Ehrenkodex des österreichischen Presserates“[6] vorgesehene Pflicht für Medien, finanzielle Unterstützung für Reisen offenzulegen, eingehalten wurde.

 

Insgesamt wirft sowohl die Praxis der von durch die ADA organisierten und finanzierten Pressereisen als auch die wiederholte Begleitung von Regierungsdelegationen durch Journalisten auf Kosten des Steuerzahlers erhebliche Fragen auf. Entscheidend ist, ob derartige Ausgaben tatsächlich im öffentlichen Interesse liegen, ob sie zweckmäßig und sparsam erfolgen und ob sie mit dem Grundsatz der unabhängigen Bericht-erstattung vereinbar sind. Wenn Journalisten ihre Teilnahme oder Berichterstattung ganz oder teilweise staatlicher Finanzierung verdanken, besteht das erhebliche Risiko, dass dadurch Einfluss auf Inhalte oder Tonalität der Berichterstattung genommen wird – oder zumindest der Eindruck einer gekauften, gefälligen Darstellung entsteht. Um das Vertrauen in unabhängige Medien und eine verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel zu sichern, sind volle Transparenz, nachvollziehbare Kriterien und eine klare Trennung zwischen Informationstätigkeit des Staates und journalistischer Arbeit unabdingbar.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Pressereisen oder journalistische Begleitungen von Regierungs-delegationen wurden seit 2019 durch Ihr Ressort oder nachgeordnete Dienststellen organisiert oder mitfinanziert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Organisation und jeweilige Kosten)

2.    Welche dieser Reisen führten ins Ausland und in welche Länder?

3.    Wie viele Journalisten nahmen an den einzelnen Reisen teil? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Zielstaat)

4.    Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtkosten dieser Reisen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kosten für Flug, Unterkunft, Transfers, Bewirtung etc.)

5.    Wurden Reise oder Unterbringungskosten von Journalisten durch Ihr Ressort ganz oder teilweise übernommen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr seit 2019?

6.    Wie viele Mitarbeiter aus Ihrem Ressort begleiteten diese Reisen und welche Aufgaben hatten sie vor Ort? 

7.    Welche internen Richtlinien oder Grundsätze bestehen in Ihrem Ressort für die Organisation und Finanzierung von journalistischen Begleitungen oder Pressereisen?

a.    Wann wurden diese Regelungen zuletzt evaluiert oder angepasst?

8.    In welchen Fällen arbeitete Ihr Ressort oder eine nachgeordnete Dienststelle bei der Durchführung solcher Reisen mit anderen öffentlichen Einrichtungen oder Agenturen zusammen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Reise)

9.    Wie viele Pressereisen wurden seit 2015 von staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, insbesondere der Austrian Development Agency (ADA) im Wirkungsbereich Ihres Ressorts, organisiert oder unterstützt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kooperationen und jeweiligen Kosten)

10. Welche Medien nahmen an diesen Reisen teil und auf welchem Weg erfolgte die Auswahl? (Bitte um Auflistung aller Medien, die tatsächlich teilgenommen haben bzw. zur Teilnahme eingeladen wurden)

11. In welchen Fällen wird eine solche Begleitung bzw. Pressereise angeboten bzw. organisiert und finanziert?

12. Gibt es in Ihrem Ressort einen eigenen Beauftragten für solche Reise-angelegenheiten?

a.    Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch und wo ist dieser Beauftragte organisatorisch angesiedelt?

13. Welche Anforderungen stellt Ihr Ressort gegenüber nachgeordneten Dienststellen im Hinblick auf Transparenz, Kostenkontrolle und redaktionelle Unabhängigkeit bei solchen Reisen?

14. Welche Maßnahmen trifft Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass die Unabhängigkeit der Berichterstattung trotz finanzieller oder logistischer Unterstützung gewahrt bleibt?

15. In welcher Form werden Informationen über journalistische Begleitungen und Pressereisen – insbesondere Teilnehmer, Wirkungsbereich und Kosten – öffentlich zugänglich gemacht?

16. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass sämtliche Kooperationen mit Medien und Journalisten mit dem journalistischen Ehrenkodex und den Grundsätzen der Medienfreiheit vereinbar sind?



[1]    https://www.heute.at/s/160-sitze-kanzler-fliegt-im-riesen-privatjet-nach-afrika-100267682 (aufgerufen am 10.12.2025)

[2]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/14464 (aufgerufen am 10.12.2025)

[3]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/14495 (aufgerufen am 10.12.2025)

[4]    https://www.entwicklung.at/mediathek/impressum (aufgerufen am 10.12.2025)

[5]    https://fragdenstaat.at/anfrage/pressereisen/ (aufgerufen am 10.12.2025)

[6]    https://www.presserat.at/show_content.php?sid=3 (aufgerufen am 10.12.2025)