4192/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) zur Überwachung extremistischer Inhalte und zur strategischen Gegenkommunikation
Die österreichische Bevölkerung hat Anspruch auf den bestmöglichen Schutz vor Extremismus, Terrorismus und importierten Gefährdungen der inneren Sicherheit. Es ist die oberste Pflicht des Staates, seine Bürger vor gewaltbereiten Gruppierungen zu schützen und dabei den Fokus konsequent auf tatsächliche Gefährder zu richten.
In Medienberichten wurde zuletzt hervorgehoben, dass extremistische Gruppen moderne KI-Technologien für die Erstellung und Verbreitung von Propaganda einsetzen.[1] Diese Entwicklungen stellen eine massive Bedrohung dar. Gleichzeitig setzt aber auch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nach eigenen Angaben vermehrt auf KI-Systeme, um diese Entwicklungen zu beobachten. Hier ist entscheidend, dass diese Technologien zielgerichtet ausschließlich zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten eingesetzt werden.
Besonders problematisch ist, dass Millionen an Steuergeldern in teure technische Projekte fließen, deren Nutzen für die Sicherheit der Bevölkerung unklar bleibt. Statt mit voller Kraft gegen islamistische Bedrohungen vorzugehen, besteht die Gefahr, dass die DSN unter dem Deckmantel der „strategischen Gegenkommunikation“ Technologien einsetzt, die die eigene Bevölkerung im Internet beobachten oder sogar beeinflussen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten KI-Systeme setzt die DSN derzeit ein, um von Extremisten generierte Propaganda, Deepfakes und Chatbots zu erkennen und zu bekämpfen?
2. Handelt es sich bei diesen Systemen um Eigenentwicklungen, Open-Source-Produkte, kommerzielle Software oder Projekte in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Konzernen?
3. Welche Methoden wie Deep Learning, Sprachmodellierung und Bilderkennung werden konkret eingesetzt und welche Erfolgsquoten kann die DSN bei der Erkennung extremistischer Inhalte vorweisen?
4. Wie viele Fälle wurden in den vergangenen drei Jahren dokumentiert, in denen extremistisches Material mit Hilfe von KI erstellt oder verbreitet wurde?
5. Mit welchen inländischen und ausländischen Stellen kooperiert die DSN bei der Nutzung und Entwicklung von KI-Systemen?
a. Seit wann bestehen diese Kooperationen?
6. Welche finanziellen Mittel wurden in den vergangenen drei Jahren für den Bereich KI-Überwachung und strategische Gegenkommunikation eingesetzt?
a. Wie hoch sind die Budgetsteigerungen, die in den kommenden Jahren dafür vorgesehen sind?
b. Welche Kosten entfallen dabei jeweils auf externe Beratungsfirmen, auf Lizenzen und auf laufende Betriebsausgaben?
7. Welche gesetzlichen Grundlagen stützen den Einsatz von KI durch die DSN und welche Kontrollmechanismen bestehen hierbei?
8. Wie wird sichergestellt, dass bei der Nutzung von KI-Systemen nicht die Überwachung unbescholtener Bürger, sondern ausschließlich die Bekämpfung extremistischer Gefahren im Vordergrund steht?
9. Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen für den KI-Einsatz durchgeführt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
10. Wurden bereits Fälle bekannt, in denen unbescholtene Bürger fälschlich durch KI-Systeme der DSN ins Visier genommen wurden?
11. Plant die DSN, ihre technischen Kapazitäten im Bereich KI in den kommenden Jahren massiv auszubauen?
a. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen zusätzlichen Kosten?
12. Wie gedenkt das BMI sicherzustellen, dass der Einsatz von KI nicht zur sogenannten strategischen Gegenkommunikation gegenüber der eigenen Bevölkerung missbraucht wird?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000283463/verfassungsschutz-warnt-vor-einsatz-von-ki-durch-extremistische-gruppen
https://www.diepresse.com/19997422/verfassungsschutz-warnt-vor-einsatz-von-ki-durch-extremistische-gruppen (aufgerufen am 10.12.2025)