4193/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Irene Eisenhut
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage zu 3454/J „Ausbildungsstandorte der Diensthunde-ausbildung im BMI“
Die Beantwortung 2990/AB des Bundesministers für Inneres der Anfrage betreffend „Ausbildungsstandorte der Diensthundeausbildung im BMI“ (3454/J))[1] wirft weitere Fragen zu in der Beantwortung nicht genannten Liegenschaften auf, insbesondere zu jenen, welche zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern genutzt werden.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Werden im Gebiet des Bundeslandes Burgenland Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 2990/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
2. Werden im Gebiet des Bundeslandes Kärnten Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 2990/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
3. Werden im Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
4. Werden im Gebiet des Bundeslandes Oberösterreich Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
5. Werden im Gebiet des Bundeslandes Salzburg Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
6. Werden im Gebiet des Bundeslandes Steiermark Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
7. Werden im Gebiet des Bundeslandes Tirol Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
8. Werden im Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
9. Werden im Gebiet des Bundeslandes Wien Liegenschaften bzw. Übungsobjekte für Polizeidiensthunde, zum Zwecke des Einsatztrainings und/oder in sonstiger Art und Weise im Zusammenhang mit der Ausbildung/ Fortbildung und Training von Diensthunden und Diensthundeführern, welche nicht in 1858/AB genannt wurden, genutzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2020-2025)
a. Wenn ja, um welche konkreten Objekte handelt es sich?
b. Wenn ja, welche dieser Objekte stehen im Besitz Ihres Ressorts?
c. Wenn ja, welche dieser Objekte werden seitens Ihres Ressorts angemietet?
i. Von wem werden diese Objekte angemietet?
ii. Wer beurteilt, welche Objekte anzumieten sind?
iii. Wie stellt sich der formale Ablauf von der Bedarfsmeldung bis zur schlussendlichen Anmietung dar?
d. Wenn ja, welche Kosten entstehen bzw. entstanden Ihrem Ressort durch die Nutzung, Erhaltung, Miete etc. der konkreten Objekte?
e. Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort durch Verbesserungsarbeiten, Reparaturen und Ausbesserung etwaiger Schäden an den jeweiligen Objekten?
f. Wenn ja, warum waren die genannten Objekte nicht Inhalt der Beantwortung 2990/AB?
10. Wie lautet die korrekte Bezeichnung der in der Beantwortung 2990/AB zu den Fragen 1 bis 3 angeführten Standorte des „BAZ für PDHG“ Wien-Strebersdorf und Bad Kreuzen: PDHG oder PDHF?
a. Falls die korrekte Bezeichnung PDHG lautet, wofür steht diese Abkürzung?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3454
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2990 (aufgerufen am 10.12.2025)