4194/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.12.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Elisabeth Heiß
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Mögliche ideologische Einflussnahme auf Universitäten und Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit durch die Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ und deren Verhältnis zu demokratischen Prozessen und Wahlergebnissen
Die öffentlich in Erscheinung getretene Initiative „Wissenschaft für Demokratie“[1] behauptet, dass der Schutz der demokratischen Ordnung sowie der Freiheit von Wissenschaft und Lehre an österreichischen Universitäten gefährdet sei, weshalb es besonderer Maßnahmen bedürfe. Akteure der Initiative treten für eine sogenannte „Demokratisierung der Hochschulen“ ein, ohne jedoch klar offenzulegen, wie dieser Begriff definiert wird, welche strukturellen Veränderungen an den Hochschulen angestrebt werden und inwieweit dies mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit von Wissenschaft und Lehre vereinbar ist. Der unbestimmte Charakter dieser Forderung enthält den Anschein einer möglichen rein ideologisch gesteuerten Einflussnahme auf Universitäten.
Der Gedanke, im Sinne des „Schutzes der Demokratie“ müsse die Anerkennung eines demokratischen Wahlsiegers verhindert werden, wäre mit dem Demokratieprinzip unvereinbar und würde einen gravierenden Eingriff in die Legitimation freier und gleicher Wahlen darstellen. Besonders schwerwiegend erscheint der Eindruck, das Ergebnis demokratisch legitimierter Wahlen durch politisches oder organisatorisches Vorgehen zu negieren oder deren Akzeptanz an wissenschaftliche oder akademische Positionierungen zu knüpfen.
Nach geltendem Recht sind Universitäten autonome Einrichtungen, die politischer Neutralität verpflichtet sind und nicht unter parteipolitische Steuerung gestellt werden dürfen. Jede Bestrebung, Wissenschaft institutionell oder strukturell parteipolitisch zu beeinflussen, ist daher als verfassungsrechtlich höchst bedenklich zu qualifizieren.
Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob durch die Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ Ziele verfolgt werden, die in die Autonomie der Universitäten eingreifen, die Wissenschaftsfreiheit gefährden oder darauf abzielen, demokratische Wahl-entscheidungen zu delegitimieren. Ebenso ist darzustellen, ob Ministerien, öffentliche Einrichtungen oder staatlich finanzierte Organisationen mit der Initiative kooperieren oder sie organisatorisch oder finanziell unterstützen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Liegen dem Ressort Informationen über Ziele, Finanzierung, Organisations-struktur oder beteiligte Akteure der Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ vor?
a. Wenn ja, welche Ziele, Maßnahmen und Zuständigkeiten sind darin definiert und auf welche Rechtsgrundlagen wird dabei verwiesen?
2. Sieht das Ressort Anhaltspunkte dafür, dass die Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ geeignet sein könnte, politisch oder ideologisch motivierten Einfluss auf Universitäten auszuüben?
3. Steht das Ressort, nachgeordnete Dienststellen oder öffentlich finanzierte Einrichtungen in organisatorischem oder finanziellem Austausch mit der Initiative oder deren Akteuren?
4. Ist dem Ressort bekannt, wie Akteure der Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ den Begriff „Demokratisierung der Hochschulen“ konkret definieren?
5. Wie beurteilt das Ressort die Zielsetzung „Demokratisierung der Hochschulen“ der Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ im Hinblick auf die verfassungs-rechtlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Lehre?
6. Liegen dem Ressort Hinweise vor, dass bestimmte demokratisch legitimierte Wahlsieger oder politische Parteien im Kontext der Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ als Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit dargestellt werden?
7. Hält das Ressort eine solche Darstellung für geeignet, die politische Neutralität von Hochschulen zu gefährden oder wissenschaftliche Einrichtungen zu instrumentalisieren?
8. Welche Maßnahmen sieht das Ressort vor, um eine parteipolitische Vereinnahmung von Universitäten zu verhindern?
9. Wie wird sichergestellt, dass wissenschaftspolitische Argumentationen nicht zur Delegitimierung verfassungsgemäß zustande gekommener Wahlergebnisse genutzt werden?
10. Wie wird sichergestellt, dass die Autonomie der Universitäten, sowie die Freiheit von Wissenschaft und Lehre auch im Falle veränderter politischer Mehrheiten uneingeschränkt erhalten bleiben?
11. Sind dem Ressort Hinweise bekannt, dass in das genannte Projekt der „Initiative für Demokratie“ nicht überprüfbare oder ideologisch motivierte Inhalte einfließen?
12. Bestätigt das Ressort, dass die Beurteilung wissenschaftlicher Projekte ausschließlich nach methodischen, fachlich etablierten Kriterien erfolgt und dass politische oder weltanschauliche Zuschreibungen hierfür unbeachtlich sind?
13. Welche rechtlichen und organisatorischen Mechanismen bestehen nach Kenntnis des Ressorts an österreichischen Universitäten, um die Einhaltung wissenschaftlicher Redlichkeit und methodischer Standards sicherzustellen?
14. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der Initiative „Wissenschaft für Demokratie“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit Fördermittel bedacht?
a. Wenn ja, in welcher Höhe wurden Fördergelder an die „Wissenschaft für Demokratie“ ausgeschüttet?
b. Wann und von wem wurde die Förderung beantragt?
c. Wurde die statuten-bzw. satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt? Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
f. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
15. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte der „Wissenschaft für Demokratie“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024), mit Fördermittel bedacht?
a. Wenn ja, in welcher Höhe wurden Fördergeldern an die „Wissenschaft für Demokratie“ ausgeschüttet?
b. Wann und von wem wurde die Förderung beantragt?
c. Wurde die statuten-bzw. satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt? Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
f. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?