4196/J XXVIII. GP

Eingelangt am 11.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nachträgliche Änderungen der Coronahilfen und ihre existenz-bedrohenden Folgen

 

 

Wer sich an die Jahre der Corona-Pandemie zurückerinnert, der wird auch unweigerlich an die exorbitanten Summen denken müssen, welche in diesen Jahren zur Förderung der Wirtschaft, Vereinen und vielen anderen Institutionen aufgewandt wurden. In einer noch nie dagewesenen Weise wurden Förderungen durch die Bundesregierung verteilt. Doch was zur Rettung der Wirtschaft und von zahlreichen Existenzen gedacht war, gerät damals wie heute unter massive Kritik, wie ein kürzlich erschienener Artikel in „Die Presse“ erneut zeigt.[1]

 

Vor allem nachträgliche Änderungen wie jene des Lockdown-Umsatzersatzes (Verordnung erlassen am 16.12.2020 durch den Bundesminister für Finanzen[2]) oder jene der Fixkosten durch ein Erkenntnis des VfGH (VfSlg 20693[3]) werden von Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger und Dr. Julia Holzmann, MBA in selbigem Artikel scharf kritisiert. So heißt es:

 

„Was bleibt, ist ein schaler Beigeschmack: Wenn Regeln nachträglich geändert werden, steht auch das Vertrauen in den Rechtsstaat zur Disposition.“1

 

Es ist das Überförderungspotenzial und die überstürzte Hast und oftmalige Ungenauigkeit, mit der die Förderinstrumente ins Leben gerufen wurden, die zwangsläufig zu Problemen führen musste. So heißt es weiter:

 

„Ein Instrument wie den Lockdown-Umsatzersatz, bei dem ohne Berück-sichtigung der mit den Schließungsmaßnahmen verbundenen Ersparnisse Umsätze statt Verluste ersetzt wurden, hätte es nie geben dürfen.“1

 

Auch beim Thema Mieten und Pachten kam es nachträglich zu Änderungen. Was in FAQs Unternehmen mitgeteilt wurde, wird nachträglich vom VfGH geändert. Die brisante Situation wird wie folgt geschildert:

 

„Was zuvor als Fixkosten galt, war plötzlich nur mehr im Ausmaß der ‚tatsächlichen Nutzbarkeit‘ förderfähig. Folge davon sind nachträgliche, vom VfGH in seiner für uns Rechtspositivisten erstaunlichen Entscheidung VfSlg 20.693/2024 mitgetragene Rückforderungen.“1

 

Nach dem Gießkannenprinzip wurden Förderungen an Unternehmen und die Bevölkerung ausgeschüttet. Oft fehlten klare Förderbedingungen. Weiters wurde die Frage, mit welchem Maß und Ziel gefördert werden sollte, erst mit wesentlicher Verzögerung und selbst dann nur in FAQs geklärt. Auf der Basis dieser im Nachhinein kreierten Maßstäbe werden nun Rückforderungen gestellt. Es ist vor allem dieses Vorgehen, welches scharf kritisiert wird:

 

„Eine Vorgangsweise, die am Bestimmtheitsgebot der Verfassung und dem Rechtsstaat kratzt.“1

 

Zudem ist zu hinterfragen, wie angreifbar ein solches Vorgehen aus rechtlicher Sicht sein wird. Der Artikel erläutert:

 

„Viele Rückforderungen werden angreifbar sein – und sollten es, bei allem Verständnis für die Kritik an Überförderungen, aus rechtsstaatlicher Sicht auch sein.“1

 

Hastig ins Leben gerufene Fördermaßnahmen mit schwammigen und ungenauen Förderbedingen haben eine Situation geschaffen, in welcher sich viele Unternehmen in einer falschen Sicherheit gewogen haben. Nachträglich wurden und werden Richtlinien geschaffen, welche das Vertrauen in den Rechtsstaat unterminieren, die Planungssicherheit eliminieren und – am wichtigsten – Existenzen bedrohen. Diese für einen Rechtsstaat problematische Vorgangsweise gilt es scharf zu kritisieren und zu hinterfragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Der zitierte Artikel der „Presse“ nennt eine Gesamtsumme für die Corona-Förderungen, welche sich in der Höhe von 15 Milliarden Euro bewegt. Stimmt die genannte Summe mit der tatsächlichen Summe überein?

a.    Wenn ja, wie setzt sich diese Summe in Bezug auf die einzelnen Förderungen zusammen?

b.    Wenn nein, wie lautet die tatsächliche Summe, welche Ihrem Ressort vorliegt?

                                          i.    Wie setzt sich diese Summe in Bezug auf die einzelnen Förderungen zusammen? (Bitte um detaillierte Auflistung)

2.    Nach welchen Kriterien und mit welcher Zielsetzung wurden die im Artikel genannten Förderungen eingesetzt?

a.    Warum wurde die Formulierung ungenau gehalten?

                                          i.    Was wollte Ihr Ressort mit dieser Vorgehensweise bezwecken?

                                        ii.    Wie wird diese Vorgehensweise argumentiert?

                                       iii.    Von wem (Personen, Teams etc.) wurde diese Entscheidung getroffen?

b.    Wurde eine Evaluierung vor dem einsetzten der Fördermaßnahmen durchgeführt?

                                          i.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen? (Bitte um detaillierte Auflistung)

                                        ii.    Wenn nein, warum wurde dies unterlassen, wie wurde diese Entscheidung und durch wen begründet?

                                       iii.    Wenn nein, ist eine Evaluierung in Zukunft geplant?

                                       iv.    Waren die im Artikel genannten Folgen wie Überförderung und Rückforderungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fördermaßnahme bereits bekannt?

                                        v.    Wie wurde das Risiko der die im Artikel genannten Folgen bewertet?

3.    Wie wird die nachträgliche Forderung nach Rückzahlungen durch Ihr Ressort argumentiert?

a.    Wurden auch andere Vorgehensweisen in Betracht gezogen?

                                          i.    Wenn ja, bitte um Auflistung und Begründung, warum diese nicht gewählt wurden.

b.    Wie ist die Entscheidung nach Rückforderungen in Ihrem Ressort zustande gekommen?

                                          i.    Von wem (Personen, Teams etc.) wurde diese Entscheidung getroffen?

c.    Wie wird die durch den Artikel erwähnte rechtliche „Angreifbarkeit“ der Rückforderungen durch Ihr Ressort bewertet?

                                          i.    Welche Kosten erwartet Ihr Ressort, welche durch die rechtliche Bekämpfung der Rückforderungen entstehen können?

                                        ii.    Wurde eine Evaluierung in diesem Zusammenhang durchgeführt?

1.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen?

2.    Wenn nein, warum wurde dies nicht getan und wie ist diese Entscheidung es zu unterlassen zustande gekommen. Bitte um detaillierte Beschreibung der involvierten Teile und Personen in ihrem Resort.

4.    Wie wird die im Artikel beschriebene Gefährdung des Rechtsstaates und seiner Grundsätze durch das vorliegende Handeln durch Ihr Ressort bewertet?

a.    Sofern keine Evaluierung durch das Ressort durchgeführt wird, bitte dieses Vorgehen zu begründen.

                                          i.    Von wem (Personen, Teams etc.) wurde diese Entscheidung getroffen?

5.    Wie bewerten Sie die im Artikel der „Presse“ vom 10.11.2025 von Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger und Dr. Julia Holzmann, MBA aufgebrachte verfassungs-rechtliche Problematik?

a.    Hat es diesbezüglich einen Austausch mit dem Verfassungsdienst gegeben?

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.diepresse.com/20276752/coronahilfen-werden-nachtraeglich-zur-existenzbedrohung (aufgerufen am 12.11.2025)

[2]    https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011403 (aufgerufen am 12.11.2025)

[3]    https://rdb.manz.at/document/ris.vfghr.JFR_20241002_24V00042_01 (aufgerufen am 12.11.2025)