420/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Investorenwarnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) und konsumentenschutzrechtliche Konsequenzen

 

 

Mit Stand 31. Dezember 2024 scheinen unter „Investorenwarnung“ bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht weniger als 1.101 Treffer auf.

 

Allein in den Monaten November und Dezember 2024 wurden für folgende finanzwirtschaftlich tätige Firmen „Investorenwarnungen“ durch die FMA veröffentlicht:

 

·         AU-VEX

·         Sparpilot GmbH

·         Cryptland

·         FlowTradeX

·         Capital Counsel LLC

·         TheraFinanzen

·         www.primequotes.io

·         EBS Market

·         Metakredit24

·         Vourteige

·         Bitlogic Systems LTD

·         AI Phemex

·          EquityMCapital Ltd

·         Premium Funds Management Ltd

·         AGAllianz

·         Swiss Trade

·         WilsonPartner

·         CG Markets

·         GPT Immediate GmbH

·         Krypto-Ex Ltd / Krypto-Ex Investments Ltd

·         XBO Invest

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnetn an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gab es im Zusammenhang mit den „Firmen“, die durch die FMA mit „Investorenwarnungen“ identifiziert wurden, seit dem 1. Jänner 2020 Beschwerden im Zusammenhang mit Phishing-Betrug unter zahlungsprobleme@sozialministerium.at?

a.    Wenn ja, in welcher Anzahl, wann und mit welchen konsumentenschutzpolitischen bzw. konsumentenschutzrechtlichen Konsequenzen bzw. Hilfestellungen für die Beschwerdeführer?

2.    Welche Verfahren hat das BMSGPK seit dem 1. Jänner 2020 durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen „Firmen“ geführt, die durch die FMA mit „Investorenwarnungen“ identifiziert wurden?

3.    Wie kann man aus Sicht des BMSGPK bzw. aus Ihrer Sicht als zuständiger Konsumentenschutzminister den Marktauftritt von „Firmen“, die durch die FMA mit „Investorenwarnungen“ identifiziert wurden, einschränken bzw. verhindern und die Rechte der Konsumenten in diesem Zusammenhang schützen?

4.    Welche anderen Beschwerden im Zusammenhang mit Phishing Betrug gingen seit dem 1. Jänner 2020 unter zahlungsprobleme@sozialministerium.at ein (Auflistung nach Jahren 2020 bis 2024) und welche konsumentenschutzpolitischen bzw. konsumentenschutzrechtlichen Konsequenzen bzw. Hilfestellungen für die Beschwerdeführer ergaben sich daraus?