4201/J XXVIII. GP
Eingelangt am 11.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gewaltaufrufe, Sachbeschädigung und Einsatzführung bei der linksextremen Demonstration vor dem Weinlokal „Vino“ in Wien
Am 6. November 2025 fand vor dem Weinlokal „Vino“ in Wien eine Demonstration einer eindeutig linksextremen Gruppierung statt, die dem Umfeld der sogenannten Antifa zuzurechnen ist.[1] Während dieser Kundgebung wurden wiederholt gewaltverherrlichende Parolen skandiert, darunter „Ein Baum, ein Strick, ein Nazi-Genick“. Der Begriff „Nazi“ wurde dabei offensichtlich nicht im historischen Sinn verwendet, sondern pauschal auf politisch Andersdenkende und sogar auf die Polizei ausgeweitet. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die Demonstrierenden auch „Nazi-Polizei“ riefen. Damit wird direkt zu Gewalt gegen Polizeibeamte aufgefordert. Diese Aussagen stellen nach Einschätzung zahlreicher Beobachter eine eindeutige Drohung bzw. einen Aufruf zu Gewalt gegen politische Gegner und die Polizei dar.
Bereits zwei Nächte vor der Demonstration wurde die Fassade des Lokals von Unbekannten großflächig beschädigt. Der enge zeitliche Zusammenhang legt eine bewusst herbeigeführte Eskalation nahe. Angesichts dieser wiederkehrenden, gewaltorientierten Aktivitäten aus dem linksextremen Antifa-Milieu erscheint eine umfassende sicherheitspolitische Aufarbeitung dringend geboten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Teilnehmer wurden bei der Demonstration am 6. November 2025 festgestellt?
a. Wie erfolgte die Zählung bzw. Schätzung?
2. Wie viele Identitätsfeststellungen nach § 35 SPG wurden im Rahmen des Einsatzes durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsbürgerschaft)
3. Konnten im Zusammenhang mit dem Farbanschlag auf das Weinlokal „Vino“ bereits Verdächtige ausgeforscht werden?
a. Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft und Geschlecht.
b. Wenn ja, ist bekannt, ob die Täter einer politischen Gruppierung zuzuordnen sind?
i. Wenn ja, welche ist das?
4. Es existieren Videoaufnahmen des Farbanschlages. Wurden diese ausgewertet?
a. Wenn ja, was ergab die Auswertung des Materials?
b. Wurden anhand des vorhandenen Videomaterials Teilnehmer der Demonstration vom 6. November 2025 als Täter des Farbanschlages identifiziert und entsprechend ausgeforscht?
5. Welche Dienststelle Ihres Ressorts erhielt als erste Kenntnis von den Farbanschlägen und auf welchem Weg wurde diese darüber informiert?
6. Ist Ihrem Ressort bekannt, wie hoch der Gesamtschaden ist, der durch die Farbanschläge entstanden ist?
7. Waren dem Ressort oder der LPD Wien im Vorfeld der linksextremen Demonstration Hinweise auf Gewaltbereitschaft bekannt?
a. Wenn ja, welche konkreten Hinweise lagen vor?
b. Welche präventiven Maßnahmen wurden aufgrund dieser Hinweise gesetzt?
8. Welche strafrechtlich relevanten Aussagen oder Parolen wurden während der linksextremen Demonstration dokumentiert?
a. Wie wurden diese erfasst (Videos, Einsatzberichte, usw.)?
b. Welche davon wurden als extremistisch eingestuft?
c. Wenn keine Dokumentation erfolgte, warum nicht?
9. Wurden im Zuge der linksextremen Demonstration Anzeigen erstattet?
a. Wegen welcher Delikte? (Bitte um Aufschlüsselung nach Deliktsart)
10. Aus welchem Grund verweigerte der vor Ort eingesetzte Rechtskundebeamte zwei Wiener Landtagsabgeordneten die Auskunft über das polizeiliche Vorgehen im Rahmen der linksextremen Demonstration?
a. Welche gesetzlichen oder internen Grundlagen bildeten die Basis für diese Auskunftsverweigerung?
b. Wurde das Vorgehen des Beamten nachträglich dienstrechtlich geprüft oder bewertet?
c. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um künftig sicherzustellen, dass gewählte Mandatare im Einsatzgeschehen nicht unbegründet von Informationen ausgeschlossen werden?
11. Wie viele linksextreme Straftaten wurden in Wien im Jahr 2025 bisher registriert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Deliktsart)
12. Aus welchem Grund werden im Verfassungsschutzbericht 2024 linksextreme Gruppierungen nicht namentlich angeführt?
a. Welche Kriterien sind entscheidend dafür, ob eine Gruppierung im Verfassungsschutzbericht namentlich genannt wird?
b. Aus welchem Grund fanden diese Kriterien 2024 offenbar keine Anwendung auf linksextreme Akteure oder Strukturen?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.
[1] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/linke-demo-polizei-riegelt-politiker-weinbar-voellig-ab/655282721 (aufgerufen am 01.12.2025)