4202/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend "Waldheim-Gate": Bürokratische Tricks der Außenministerin gegen die Infofreiheit
BEGRÜNDUNG
Die Waldheimaffäre zählt zu den schwerwiegendsten politischen Skandalen in der Zweiten Republik. Als die ÖVP 1986 den ehemaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kurt Waldheim, als Bundespräsidentschaftskandidaten nominierte, wurden im März desselben Jahres erstmals jene Informationen öffentlich, die er jahrelang verschwiegen hatte: seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen sowie seine Einsätze auf dem Balkan während des Zweiten Weltkriegs. Waldheims Darstellung, er habe lediglich „seine Pflicht als Soldat“ erfüllt, legte in aller Deutlichkeit die lange gepflegte österreichische Selbstinszenierung als Opfer des Nationalsozialismus offen – und die mangelnde Bereitschaft, eigene Verantwortung für NS-Verbrechen transparent aufzuarbeiten. Auch wenn der heutige Forschungsstand davon ausgeht, dass Waldheim nicht unmittelbar an Kriegsverbrechen beteiligt war, so gilt als wahrscheinlich, dass er über Deportationen und Gewaltakte informiert war.
Diese Affäre war jedoch nicht nur ein innenpolitischer Wendepunkt: Sie führte international zu diplomatischen Spannungen, beschädigte Österreichs Reputation auf Jahre hinaus und verschärfte insbesondere die Beziehungen zu den USA, die Waldheim auf die „Watchlist“ setzten. Die Glaubwürdigkeit Österreichs wurde weltweit in Frage gestellt. Gerade aus diesem Grund kommt der transparenten Aufarbeitung der Waldheim-Biografie bis heute außenpolitische Bedeutung zu.
Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes besteht erstmals die Möglichkeit, den Personalakt Waldheims beim BMeiA abzufragen. Doch anstatt die Akten, wie gesetzlich vorgesehen, zugänglich zu machen, wurden sie – noch bevor eine Veröffentlichung erfolgen konnte – an das österreichische Staatsarchiv überstellt. Dadurch wird ihre Einsichtnahme bis 2033 blockiert. Diese Verschiebung entzieht den Akt faktisch dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes und verhindert erneut eine transparente Aufarbeitung.
Es stellt sich daher die Frage, was derart sensibel oder politisch brisant sein könnte, dass eine Veröffentlichung mit allen Mitteln hinausgezögert wird – und warum gerade das Außenministerium, das im besonderen Maße für Österreichs internationale Glaubwürdigkeit steht, diesen Schritt gesetzt hat.
Besonders bemerkenswert ist dies vor dem Hintergrund, dass die NEOS seit Jahren Transparenz als Grundpfeiler demokratischer Politik einfordern. Noch 2019 erklärte die damalige NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger:
„Ja! Das Informationsgefälle zwischen Staat und Bürger_innen muss endlich beseitigt werden, und die Republik muss sich zur umfassenden Transparenz des staatlichen Handelns bekennen. Unser Motto ist: ,Gläserner Staat statt gläserner Bürger‘.“ (https://www.derstandard.at/story/2000109108351/mediensprecherinformationsfreiheit-nur-nicht-ueberstuerzen)
Heute jedoch muss festgestellt werden, dass ausgerechnet im Verantwortungsbereich der NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger ein Vorgang stattgefunden hat, der nicht nur wie eine bewusste Umgehung des Informationsfreiheitsgesetzes wirkt, sondern in seiner Konsequenz einer klaren Vereitelung gesetzlich verankerter Transparenz gleichkommt. Damit entsteht nicht nur ein schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber der Öffentlichkeit; es wird zugleich der fatale Eindruck geweckt, Österreich sei weiterhin bereit, heikle Aspekte seiner NS-Vergangenheit institutionell zu verschließen. Ein solches Signal ist nicht nur innenpolitisch problematisch, sondern auch außenpolitisch höchst abträglich für die Glaubwürdigkeit eines Staates, der seit Jahrzehnten um Anerkennung als verlässlicher Partner in der historischen Aufarbeitung bemüht ist – und sich obendrein derzeit um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat bewirbt.
Gerade weil die Aufarbeitung der Waldheim-Affäre für die historische und außenpolitische Glaubwürdigkeit Österreichs zentral ist, wäre der Zugang zu den relevanten Akten über das IFG ein entscheidender Schritt. Das Gesetz ermöglicht es Bürger:innen, Informationen einzusehen, die für die Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Kontrolle staatlichen Handelns von besonderer Relevanz sind. „Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen“, schreibt das Bundeskanzleramt. „Denn Offenheit und Transparenz sind das Gebot des modernen Rechtsstaats des 21. Jahrhunderts.“[1]
Auch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unterliegt dem IFG. Doch hier ist es scheinbar schnell mit der Transparenz vorbei. Die Tageszeitung Der Standard berichtete am 7. Dezember unter dem Titel „Außenministerium schützte Waldheim-Personalakt mit bürokratischem Trick“, dass der Personalakt während eines laufenden IFG-Auskunftsersuchens kurzfristig ans Staatsarchiv übergeben wurde und damit dem IFG entzogen ist.
Bereits in der Vergangenheit zeigte sich, dass durch solche übergaben das Grundrecht auf Informationsfreiheit ausgehebelt werden kann – etwa bei den Akten von Bundesministerin Beate Hartinger-Klein zur „Patientenmilliarde“. Ein Antrag auf Schließung dieser Lücke wurde jedoch von Regierungsfraktionen und FPÖ abgelehnt.
Wir Grüne wollen daher wissen, warum die NEOS ihre Transparenzforderungen am Regierungsaltar opfern und warum es so wichtig erscheint, die Wahrheit über Waldheims Leben und Handeln weiterhin vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Wurde die Übergabe des Personalaktes von Kurt Waldheim vorab zwischen den Regierungsparteien besprochen, bilateral oder innerhalb der Koordinierung, bevor er dem Staatsarchiv übergeben wurde?
a. Gab es seitens einer Regierungspartei besonderen Druck, die Informationen zur Personalakte nicht freizugeben. Wenn ja, mit welcher Begründung.
b. Gibt es Befürchtungen seitens des BMeiA, dass die Offenlegung der Personalakte das internationale Renommee Österreichs schaden könnte. Wenn ja, warum?
2) Wann ist das Informationsbegehren in Bezug auf den Personalakt von Kurt Waldheim in Ihrem Haus eingelangt?
3) Wurde die Frist zur Beantwortung verlängert?
a. Wenn ja, aus welchem Grund?
b. Wenn ja: Wann wurde der Informationswerber bzw. die Informationswerberin informiert?
4) Wann erfolgte die Beantwortung?
5) Welchen Inhalt hatte die Beantwortung?
6) Wurde die Beantwortung mit Verweis auf§ 16 IFG, den Vorrang des Bundesarchivgesetzes oder sonstiger Archivgesetze verweigert? 7) Wurde ein Bescheid gemäß IFG beantragt?
a. Wenn Ja, wann?
8) Ist eine bescheidmäßige Erledigung des Informationsbegehrens erfolgt?
a. Wenn Ja, wann?
b. Wenn nein und falls beantragt: Wann erfolgt diese?
9) Wann wurde die Rechtsansicht gefasst, das IFG wäre gern.§ 16 IFG im Verhältnis zum Bundesarchivgesetz nicht anzuwenden?
a. Wurden Stellen außerhalb Ihres Ressorts zur Klärung dieser Frage zugezogen?
i. Wenn ja: Wer, wann und auf wessen Veranlassung?
10) Wann wurde der Personalakt von Kurt Waldheim dem Staatsarchiv übergeben?
11) Durch wen wurde der Personalakt von Kurt Waldheim dem Staatsarchiv übergeben?
12) Wurde die Übergabe des Personalakts von Kurt Waldheim durch Ihr Haus ans Staatsarchiv vom Staatsarchiv angeregt?
13) Wer hat die Entscheidung zur Übergabe des Personalakts von Kurt Waldheim ans Staatsarchiv getroffen?
14) Wann wurde die Entscheidung zur Übergabe des Personalakts von Kurt Waldheim ans Staatsarchiv getroffen?
a. Wann und durch wen wurde die (geplante) Übergabe erstmals veraktet?
15) Wann haben Sie davon erfahren, dass der Waldheim-Personalakt dem Staatsarchiv übergeben werden soll?
a. Falls Sie davor erfahren haben: Warum haben Sie das nicht gestoppt?
16) Haben Sie entschieden, den Akt dem Staatsarchiv zu übergeben?
17) War Ihnen bekannt, dass bezüglich des Personalaktes ein Informationsbegehren nach dem IFG anhängig war?
18) War Ihnen bekannt, dass Ihr Haus die Rechtsmeinung vertritt, die Übergabe ans Staatsarchiv würde gern. § 16 IFG dem IFG vorgehen und damit das konkrete Informationsbegehren ins Leere laufen lassen?
19) Aus welchen Gründen ist die Übergabe des Akts ans Staatsarchiv genau jetzt während des laufenden Informationsbegehrens erfolgt?
20) Warum wurden auf Grund des großen öffentlichen Interesses und der zeitgeschichtlichen Relevanz nicht bereits Informationen aus dem Akt gemäß § 4 IFG proaktiv veröffentlicht?
21) Wurde vor Übergabe des Aktes ans Staatsarchiv eine Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse gemäß § 4 IFG geprüft?
a. Wenn nein, warum nicht?
22) Wie stellen Sie sicher, dass künftig keine Informationen mehr durch eine Übergabe ans Staatsarchiv dem IFG entzogen werden?
23) Wie wirken Sie dem Reputationsschaden für die Republik entgegen, wonach der Eindruck entsteht, man würde den Bürger:innen bewusst das Grundrecht auf Informationszugang 'beschneiden?
24) Werden Sie sich im Ministerrat dafür einsetzen, den „bürokratischen Trick“, unliebsame Informationen im Bereich von Ministerien durch Übergabe der Akten ans Staatsarchiv dem Anwendungsbereich des IFG zu entziehen, gesetzlich zu schließen?
a. Falls diese Initiative von anderen zuständigen Regierungsmitgliedern eingebracht wird: Werden Sie dieser zustimmen?
25) Welche Schritte setzen Sie zur Aufarbeitung der Causa in Ihrem Ressort?
[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz.html; abgerufen am 9.12.2025