4206/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadić, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Erdbauunternehmen im Landschaftsschutzgebiet in Großklein und Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch
BEGRÜNDUNG
Die südsteirische Gemeinde Großklein steht seit Längerem wegen Vorwürfen gegen den ehemaligen ÖVP-Vizebürgermeister, der seinen Betrieb in ein Landschaftsschutzgebiet erweiterte, in den Medien.
Das Nachrichtenmagazin Profil berichtete unter dem Titel „Großklein: Der Ex-Politiker und sein illegaler Betrieb im Schutzgebiet“ ausführlich:
„Der Ex-Vizebürgermeister von Großklein errichtete illegal einen Betrieb im Naturschutzgebiet (genauer: ein Landschaftsschutzgebiet, Anm.). Ob er seine politische Funktion dafür ausnutzte, prüft die Justiz. Bis Dezember muss er zurückbauen, sonst beauftragt die BH den Abriss - auf seine Kosten. Für Josef Kolars Betrieb wird es eng. Der ehemalige ÖVP-Vizebürgermeister der Gemeinde Großklein in der Südsteiermark hat nämlich ein Problem: jahrzehntelang betrieb er ein Erdbauunternehmen, obwohl er das auf den entsprechenden Grundstücken gar nicht darf. Und weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) alle Versuche, den Betrieb und seine Zubauten im Nachhinein zu legalisieren, kassierte, muss Kolar die illegal errichteten Anlagen zurückbauen. Eigentlich.
Doch laut Anrainerinnen und Anrainern passiert das trotz rechtswirksamem Urteil nicht. Stattdessen so// Kolar versuchen, seinen Parteifreund und Bürgermeister von Großklein, Christoph Zirngast (ÖVP), davon zu überzeugen, dass einzelne Zubauten wesentlich für seinen landwirtschaftlichen Betrieb seien. Der Bürgermeister bestreitet das. Kritikerinnen und Kritiker sehen in der Provinz-Posse einen Musterfall dafür, dass es sich „die Mächtigen" richten können. Weshalb der Bürgermeister, sein Vorgänger und der Erdbauunternehmer angezeigt wurden - und die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt. ( .. .) Anrainerinnen und Anrainer berichten gegenüber profil, dass der Betrieb weiterlaufe. (. . .) Denn bis Anfang Dezember hat Kolar Zeit, die illegal errichteten Anlagen und Bauten zurückzubauen. Darunter nicht nur die Betriebstankstelle, sondern sowohl die Container, als auch - ganz grundsätzlich - die befestigten Flächen, auf denen sich der Betrieb jahrzehntelang abspielte.“[1]
Die Staatsanwaltschaft Graz hat laut Medienberichten ein Ermittlungsverfahren gegen den amtierenden Bürgermeister, dessen Vorgänger sowie gegen den Bauunternehmer und Ex-Vizebürgermeister im Zusammenhang mit der Causa eingeleitet. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Führt oder führte die Staatsanwaltschaft Graz ein Ermittlungsverfahren in der in der Begründung ausgeführten Causa wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs oder anderer strafbarer Handlungen, insbesondere gegen aktuelle oder frühere Amtsträger:innen der Gemeinde Großklein?
a. Wenn ja: in welchem Zeitraum und gegen welche Personen?
b. Wenn ja: Wegen welchen strafbaren Handlungen?
c. Wenn nein: Was ist der Stand des Verfahrens?
2) Wurden die Verdächtigen sowie etwaige aktuelle oder sonstige frühere Amtsträger:innen zur in Frage 1 genannten Causa einvernommen?
3) Wurden Anrainer:innen zur Causa einvernommen?
4) Falls das Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt wurde:
a. Gegen welche Verdächtige oder Beschuldigte wurde das Verfahren eingestellt?
b. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren eingestellt?
c. Wurde die Einstellungsbegründung veröffentlicht?
i. Wenn ja: wann?
ii. Wenn nein: warum nicht?
5) Falls das Verfahren eingestellt wurde:
a. Sind Fortführungsanträge eingegangen?
i. Wenn ja: Wurde das Verfahren fortgeführt?
ii. Wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht fortgeführt wurde: Warum nicht?
1. Wie ist der Verfahrensstand im Verfahren über den Fortführungsantrag oder die Fortführungsanträge?
6) Wurden Berichte in der Causa an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?
a. Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Inhalt und Behörden.
7) Gab es Weisungen von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft fallführende Staatsanwaltschaft und/oder gab es Weisungen des BMJ?
a. Wenn ja, von wem, an wen und zu welchem Vorgehen?
[1] http://www.profil.at/oesterreich/grossklein-der-ex-politiker-und-sein-illegaler-betrieb im-schutzgebiet/403086700