4207/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.12.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Österreichs Sportstätten nach Auslaufen des Förderprogramms „Klimafitte Sportstätten“

BEGRÜNDUNG

Österreichs Sportstättenbetreiber:innen stehen seit mehreren Jahren vor enormen finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Die gestiegenen Energiepreise infolge der Energiekrise haben die Betriebskosten vieler Sportstätten massiv erhöht. Gleichzeitig befindet sich ein erheblicher Teil der bestehenden Gebäude – insbesondere Sporthallen, Vereinsheime und Trainingszentren – in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Veraltete Heiz- und Kühlsysteme auf Basis fossiler Energieträger wie Öl oder Gas, mangelnde Dämmung von Gebäudehüllen sowie energieintensive Flutlicht- und Innenbeleuchtungssysteme führen zu überdurchschnittlich hohen Energieverbräuchen und CO2-Emissionen. Damit kommen diese Sportstätten im doppelten Sinne teuer: Einerseits was die Betriebskosten betrifft, andererseits in Hinblick auf ihre ökologische Bilanz und Österreichs Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.

Vor diesem Hintergrund wurde mit 3. Juli 2024 ein Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Sportstätten gestartet, das mit einem Volumen von 56 Millionen Euro aus Mitteln für Energieeffizienz ausgestattet ist und vom Bundesministerium für Klimaschutz finanziert wird. Ziel des Programms ist es, Einsparpotenziale zu heben und gleichzeitig die laufenden Betriebskosten zu senken, indem bestehende Sportstätten klimafit gemacht werden. Gefördert werden unter anderem thermische Sanierungsmaßnahmen, der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme, die Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung sowie die Optimierung von Wärme- und Kälteversorgung. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen sowie außenliegender Sonnenschutz sind bei thermischer Sanierung förderfähig. Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Pro Projekt sind maximal 2,2 Millionen Euro bei einer Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro möglich.

Dieses Programm ist zeitlich befristet und läuft nur noch bis zum 31 . Dezember 2025. Danach ist keine Fortführung vorgesehen, es wird also de facto von der neuen Regierung eingestellt. Damit fehlt zukünftig ein wirksames Instrument zur Förderung der freiwilligen und kostensparenden Ökologisierung.

Gerade angesichts der weiterhin angespannten Energie- und Budgetlage vieler Sportvereine, Gemeinden und Betreiber:innen von Sportinfrastruktur stellt sich daher die Frage, welche Maßnahmen künftig gesetzt werden, um die begonnenen Schritte in Richtung Energieeffizienz und langfristiger Kostenreduktion im Sportstättenbereich aufrechtzuerhalten und weiterzuführen. Neben finanziellen Förderinstrumenten sind dabei auch alternative Unterstützungsformen wie Beratungsangebote, Service­programme, Leitfäden oder technische Begleitung von großer Bedeutung, die durch das Sportministerium finanziert wurden und hoffentlich werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Klimafitte Sportstätten“ wurden seit dem Start am 3. Juli 2024 bis dato eingebracht und wie viele davon wurden bereits genehmigt?

2.    Wie hoch ist das bisher gebundene bzw. ausbezahlte Fördervolumen aus dem insgesamt 56 Millionen Euro umfassenden Budget?

3.    Welche Arten von Maßnahmen (z. B. thermische Sanierung, Heizungstausch, LED-Umstellung, Dach- oder Fassadenbegrünung etc.) wurden bislang am häufigsten gefördert?

4.    Liegen dem Ministerium bereits Evaluierungen oder Zwischenergebnisse zur Wirksamkeit des Programms (insbesondere in Bezug auf Energieeinsparungen und CO2-Reduktionen) vor?

4.1. Wenn ja, wie lauten die wesentlichen Ergebnisse?

4.2. Wenn nein, sind solche Evaluierungen geplant?

5.    Ist beabsichtigt, dieses Förderprogramm oder ein inhaltlich ähnliches Nachfolgeprogramm über den 31.12.2025 hinaus fortzuführen?

5.1. Wenn ja, in welcher Form, mit welchem zeitlichen Horizont und mit welchem budgetären Rahmen?

5.2. Wenn nein, in welcher Form wird stattdessen der Beitrag des Bereichs „Sportstätten“ zur Erreichung der Klimaziele, zu der Österreich insgesamt verpflichtet ist, sichergestellt?

6.    Plant das Ministerium, nach Auslauten des Förderprogramms alternative Unterstützungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Sportstätten anzubieten, beispielsweise in Form von:

a) kostenlosen oder geförderten Energieberatungen für Sportvereine und Betreiber:innen,

b) technischen Serviceangeboten oder Begleitprogrammen zur Sanierungsplanung,

c) Informationskampagnen, Leitfäden, Vernetzungen oder Best-Practice-Sammlungen,

d) Kooperationen mit Ländern, Gemeinden oder Sportdachverbänden?

7.    Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant, ab wann sollen diese Maßnahmen zur Verfügung stehen und welche Zielgruppen sollen damit konkret angesprochen werden?

8.    Sind finanzielle Mittel für solche Service- und Beratungsangebote bereits budgetär vorgesehen oder geplant?

8.1. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Budgettopf?

8.2. Wenn nein, wird eine entsprechende Dotierung geprüft?

9.    Inwiefern wird Ihr Ministerium künftig mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt, Klima, Regionen und Wasserwirtschaft, den Bundesländern und den Sportdachverbänden zusammenarbeiten, um Synergien im Bereich Energieeffizienz und nachhaltige Sportinfrastruktur zu nutzen?

10. Wie soll sichergestellt werden, dass insbesondere kleinere Sportvereine und ehrenamtlich geführte Organisationen auch ohne direkte Investitionsförderung Zugang zu Expertise und Unterstützung im Bereich der Energieeffizienz erhalten?

11. Falls in Zukunft nicht mehr auf unterstützende Maßnahmen und Anreize gesetzt wird, um den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sicherzustellen, welche anderen Maßnahmen werden in Zukunft insbesondere bei der Vollziehung des Bundes-Sportförderungsgesetzes gesetzt, um diesen Beitrag zu leisten?

12.  Welche längerfristige Strategie verfolgt das Ministerium zur Dekarbonisierung und nachhaltigen Entwicklung der österreichischen Sportinfrastruktur bis 2030 und darüber hinaus?